Beruf & Chance
                                                           
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Dienstag, 07.07.2026 | Zur Online-Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine
BERUF & CHANCE
Was mache ich, wenn Arbeitgeber mich ghosten?
Der abrupte Kontaktabbruch ohne Erklärung – das ist längst kein reines Datingproblem mehr, sondern passiert auch in der Arbeitswelt. Ein Coach und ein Arbeitsmarktfachmann geben Tipps zum Umgang mit Ghosting.
1. Ghosting verunsichert. Vor allem junge Bewerberinnen und Bewerber treffe Ghosting hart. Es könnten schnell Versagensängste aufkommen, sagt Karrierecoach Alice Guyot: „Wenn die Rückmeldung ausbleibt, ist das ein ganz schlechtes Gefühl für die Bewerber.“
2. Das Nachhaken abwägen. Bleibt eine Rückmeldung auch nach Wochen aus, sollten sich Bewerber fragen, wie wichtig ihnen die Stelle ist, schlägt Karrierecoach Guyot vor. Nur wer ein Unternehmen wirklich kennenlernen will, sollte freundlich nachfragen.
3. Ghosting schadet Unternehmen. Zu einem guten Bewerbungsprozess gehöre eine vernünftige, menschliche und zeitnahe Absagekommunikation, sagt Arbeitsmarktfachmann Tobias Zimmermann. „Gute Recruitingprozesse sind für mich ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte.“
Die ganze Karrierefrage „Was mache ich, wenn Arbeitgeber mich ghosten?“ lesen Sie auf FAZ+.
 
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Ein Arbeitnehmer erhält weniger als acht Wochen vor einer zweiten Elternzeitphase die Kündigung. Diese ist aber unwirksam, wie nun das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich entschieden hat.
 
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