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Donnerstag, 13.08.2026 | Zur Online-Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine
BERUF & CHANCE
Darf mir wegen einer längeren Krankheit gekündigt werden?
Krank zu sein, schützt nicht automatisch vor Entlassung. Doch Arbeitgeber scheitern oft vor Gericht, wenn sie länger ausgefallene Mitarbeiter kündigen wollen. Betroffene sollten dennoch ein paar Dinge wissen.
1. Die Rechtslage kennen. Dass Arbeitnehmern wegen oder während einer Krankheit nicht gekündigt werden darf, ist ein weitverbreiteter Irrtum. „Der Arbeitgeber kann immer und auch grundlos eine Kündigung aussprechen“, sagt Arbeitsrechtler Manuel Krätschmer.
2. Eine Kündigungsschutzklage erwägen. Kommt es zu einer Kündigung, lohnt sich eine in den allermeisten Fällen Kündigungsschutzklage. Selbst wenn sie nur dazu dient, doch noch eine Abfindung zu bekommen. Allerdings müssen Arbeitnehmer schnell sein: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht eingehen.
3. An Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, dass es seltener zu Trennungen nach langen Krankheiten kommt. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, daran teilzunehmen, sollten das Angebot aber auf keinen Fall ausschlagen.
Die ganze Karrierefrage „Darf mir wegen einer längeren Krankheit gekündigt werden?“ lesen Sie auf FAZ+.
 
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