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Frankfurter Allgemeine
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Rechtliches Neuland für Berlins Wohnungsmarkt
Das Erstarken der radikalen Ränder bei den Landtagswahlen hat einen interessanten juristischen Nebeneffekt. Verfassungsartikel, die in der Bundesrepublik bislang nie angewendet wurden, könnten aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen – sollten AfD oder Linkspartei tatsächlich eine Landesregierung führen.
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Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. Einspruch.
Plus Sign Folgen
In Sachsen-Anhalt geht die AfD auf Konfrontationskurs mit dem Bund. Ankündigungen von der Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis zum Austausch von unliebsamen Beamten sind rechtlich mindestens fragwürdig. Sollte Magdeburg dabei rote Linien überschreiten, könnte Berlin mit dem Bundeszwang aus Artikel 37 reagieren.
Rechtliches Neuland könnte auch eine von der Linkspartei geführte Landesregierung in der Bundeshauptstadt betreten. Der Wahlerfolg der Partei beruht wesentlich auf dem Versprechen, Wohnen wieder bezahlbar zu machen. Das Mittel der Wahl: die Vergesellschaftung aus Artikel 15, die wie der Bundeszwang in der Geschichte der Bundesrepublik nie angewendet wurde.
Vergesellschaftung ist nicht gleich Enteignung. In der öffentlichen Debatte werden beide Begriffe bisweilen vermischt. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsinstrumente hat mein Kollege Frederik Orlowski im „Artikel der Woche“ für Sie aufgeschrieben.
Dass die Vergesellschaftung überhaupt im Grundgesetz steht, geht auf einen politischen Kompromiss zurück. Nach dem Krieg konnten sich die Parteien zunächst nicht auf eine Wirtschaftsordnung einigen. Selbst bürgerliche Politiker sahen die Macht der Industrie kritisch – auch deshalb, weil Teile der deutschen Wirtschaft den Aufstieg der Nationalsozialisten unterstützt hatten. Artikel 15 sollte die Möglichkeit eröffnen, private Wirtschaftsmacht notfalls zu begrenzen.
Welche wirtschaftlichen Folgen eine Vergesellschaftung heutzutage hätte, untersucht Reinhard Müller im „Kommentar der Woche“. Sein Fazit: „Die Mieter in Berlin und die ohnehin tief in den Miesen steckende Stadt wären die Verlierer einer Enteignungspolitik.“
Was denken Sie? Ist die Vergesellschaftung der Ausweg aus der Berliner Wohnungsmisere – oder ein fataler Fehler? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Einen guten Start ins Wochenende wünscht
Ihr Finn Hohenschwert
 
 
 
Einspruch Echo
Einspruch Echo
Letzte Woche haben wir Sie gefragt, wie die Regierung auf die hohen Spritpreise reagieren sollte. Einspruch-Leserin Birgit Hoffmann plädiert dafür, gezielt Menschen mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind – etwa Handwerker oder Pflegekräfte. Alle anderen sollten ihre Gewohnheiten überdenken und ihre Ansprüche zurückschrauben. „Es geht uns noch immer gut in diesem Land – möge es so bleiben.“
 
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Artikel der Woche
 
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Der Kampf um die Berliner Wohnungen
 
Die Woche im Recht
 
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Die Flucht des Hochstaplers Hendrik Holt ist zu Ende
 
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Mautdebakel und Maskendeals vor Gericht
 
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Reinhard Müller: Erfolgreich enteignen und hetzen?
 
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Artikel der Woche
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Der Kampf um die Berliner Wohnungen
Hochhäuser mit Wohnungen stehen nahe der Leipziger Straße. dpa
Der Kampf um die Berliner Wohnungen
Von Frederik Orlowski
Darf Berlin das Eigentum von Immobilienkonzernen vergesellschaften? Und darf der Bund das durch ein Gesetz verhindern? Wir betreten verfassungsrechtliches Neuland.
Die Linke hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus klar gewonnen. Sie war mit dem auf Hunderten von Plakaten gedruckten Versprechen angetreten, Immobilienkonzerne „zu enteignen“. Alternativ, so lautete es im Wahlprogramm der Partei, sollten die Unternehmen „vergesellschaftet“ werden. Die Wortwahl wechselt, die politische Stoßrichtung hingegen bleibt dieselbe: Das Land Berlin soll die Kontrolle über den Mietwohnungsmarkt zurückgewinnen und den Einfluss privater Immobilienkonzerne zurückdrängen. Doch kann Berlin Immobilienkonzerne überhaupt „vergesellschaften“ – oder gar „enteignen“?
Enteignung und Vergesellschaftung werden auch im politischen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei voneinander zu unterscheidende Rechtsinstitute – wenngleich beide in das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes eingreifen und für beide ein sogenanntes Junktim erforderlich ist: Das Gesetz, das eine Enteignung oder Vergesellschaftung vorsieht, muss die Voraussetzungen und den Umfang der Entschädigung hinreichend bestimmen.
Der entscheidende Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung liegt in ihrer jeweiligen Zielsetzung. Die Enteignung zielt auf den Entzug eines einzelnen Vermögensgegenstands – etwa eines Grundstücks, das für die Fertigstellung eines Autobahnabschnitts benötigt wird. Hier soll die Enteignung die Durchführung eines konkreten Vorhabens, wie den Bau einer Autobahn, im öffentlichen Interesse ermöglichen. Die Enteignung ist also regelmäßig auf einen bestimmten Gegenstand und einen konkreten Zweck bezogen.
Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Partei Die Linke für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, spricht während einer Demonstration der Initiative Deutsche Wohnen Enteignen. dpa
Es geht um die Eigentumsstruktur einer ganzen Branche
Die Vergesellschaftung richtet sich hingegen auf die Überführung von Grund und Boden, Produktionsmitteln, Unternehmen oder ganzen Wirtschaftszweigen in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Im Mittelpunkt steht nicht der Zugriff auf einen einzelnen Vermögensgegenstand, sondern die Neuordnung eines bestimmten Wirtschaftsbereichs. Die wirtschaftliche Betätigung soll stärker am Gemeinwohl als an der privaten Gewinnerzielung ausgerichtet werden. Anders als bei der klassischen Enteignung geht es also nicht nur darum, einem konkreten Vorhaben den Weg zu ebnen. Vielmehr soll sich die Eigentums- und Wirtschaftsstruktur eines ganzen Bereichs dauerhaft verändern.
Während die Enteignung – vor allem beim Bau von Infrastruktur – ein alltägliches Instrument ist, hat die Vergesellschaftung in der Geschichte der Bundesrepublik bislang keine praktische Rolle gespielt. Mehr noch: Schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die Erfahrungen der Kriegswirtschaft lagen noch nicht lange zurück – räumte dem Reich die Möglichkeit ein, „für die Vergesellschaftung geeignete private wirtschaftliche Unternehmungen in Gemeineigentum“ zu überführen. Tatsächlich wurde davon in den Zwischenkriegsjahren aber kaum Gebrauch gemacht.
Und dennoch fand die Vergesellschaftung im Mai 1949 auch Eingang in das Bonner Grundgesetz. Dies geschah vor allem auf Drängen der Sozialdemokraten. Sie maßen der Vergesellschaftung grundsätzliche Bedeutung für die Ausgestaltung der künftigen Wirtschaftsordnung bei. Diese Erwartung erfüllte sich in der Bundesrepublik allerdings nicht. Die FDP forderte deshalb immer wieder, die Vergesellschaftung aus dem Grundgesetz zu streichen. Dies lehnten jedoch auch CDU und CSU ab.
Ein Anhänger hält bei der Wahlparty der Berliner Linken im Festsaal Kreuzberg einen Schal mit der Aufschrift "ENTEIGNEN" in die Höhe, während Elif Eralp (Die Linke), Spitzenkandidatin und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion (M), tanzt.  dpa
Die Unternehmen müssen entschädigt werden
Sollte in den kommenden Monaten ein von der Linken geführter Senat tatsächlich eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen vorantreiben, würde Berlin rechtliches Neuland betreten. Orientierung bietet der Abschlussbericht der Kommission zu dem im Jahr 2021 erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Die Autoren des Gutachtens, an dem neben zahlreichen namhaften Professoren auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) mitgearbeitet hat, kommen darin unter anderem zu dem Ergebnis, dass dem Land Berlin die Kompetenz für eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen zukommt. Zugleich geben sie Hinweise darauf, wie ein entsprechendes Gesetz verfassungskonform ausgestaltet werden könnte.
Dem Bericht lässt sich allerdings auch entnehmen, dass die betroffenen Unternehmen entschädigt werden müssten. Die Kostenschätzungen für eine solche Vergesellschaftung lagen zuletzt – abhängig vom Verkehrswert der Immobilien und von der konkreten Ausgestaltung der Entschädigung – zwischen zehn und bis zu 40 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der laufende Landeshaushalt von Berlin beläuft sich auf rund 45 Milliarden Euro. Hinzu kämen mögliche Folgekosten, etwa für die Verwaltung und Bewirtschaftung der übernommenen Bestände. Sollte Berlin also tatsächlich den Weg einer Vergesellschaftung einschlagen, stellten sich neben rechtlichen vor allem praktische und finanzielle Fragen.
Darüber hinaus könnten die Vergesellschaftungspläne – neben der ungeklärten Finanzierung – auch noch vom Bund durchkreuzt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag abermals bekräftigt, Enteignungen per Bundesgesetz verbieten zu wollen. CSU-Generalsekretär Martin Huber unterstützt die Pläne und spricht von einem „sozialistischen Himmelfahrtskommando“.
Hält wenig von den Enteignungsplänen der Linken: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Reuters
Allerdings bestehen Zweifel daran, ob der Bund ein solches „Verhinderungsgesetz“ überhaupt verabschieden dürfte. Entsprechende Pläne hatte Bundeskanzler Merz erstmals im Sommer angekündigt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte damals Bedenken gegen ein „pauschales Verbot“. Konkretisiert nun also die Linke in den kommenden Wochen ihre Pläne und schlägt der Bund zugleich mit einem Verhinderungsgesetz Pflöcke ein, droht ein politisches – und verfassungsrechtliches – Kräftemessen.
 
 
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Die Woche im Recht
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Mehr Macht den Geheimdiensten, weniger Schutz für Journalisten?
Gastbeitrag von Christian Mihr
Zusammenfassung: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Geheimdienstrechts beschlossen, der nach Einschätzung von Reporter ohne Grenzen den Schutz journalistischer Quellen erheblich schwächt. Künftig sollen Nachrichtendienste gespeicherte Daten KI-gestützt verknüpfen dürfen, wobei sogenannte selbstlernende Verfahren aus Kontaktnetzen Risikoprofile bilden können. Der Quellenschutz greift laut Entwurf nur bei der Datenerhebung, nicht bei der weiteren Verarbeitung. Anwälte und Geistliche werden kategorisch geschützt, für die Presse gilt lediglich eine schwache Abwägungsklausel. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, fordert, den Quellenschutz auf das Niveau von Anwälten anzuheben und lernende Verfahren einer fortlaufenden Kontrolle zu unterstellen.
Mehr Macht den Geheimdiensten, weniger Schutz für Journalisten?
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Geheimdienstrechts schwächt den Schutz journalistischer Quellen, mit dem sich Reporter ohne Grenzen (RSF) seit Jahren befasst. AFP
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Die Flucht des Hochstaplers Hendrik Holt ist zu Ende
Von Marcus Jung
Zusammenfassung: Windkraftbetrüger Hendrik Holt ist nach wochenlanger Flucht am Dienstag in Dubai festgenommen worden. Der aus dem emsländischen Haselünne stammende Holt war Ende August aus dem offenen Vollzug in Berlin geflohen. Das Landgericht Osnabrück hatte ihn 2022 zu fast neun Jahren Haft verurteilt. Holt hatte unter anderem fiktive Windparks an ausländische Stromkonzerne verkauft und Diplomaten bestochen, um sich gegen deutsche Strafverfolger zu immunisieren. Bereits 2020 war er ein erstes Mal gefasst worden, einst galt er als Wunderkind der Windkraftbranche.
Die Flucht des Hochstaplers Hendrik Holt ist zu Ende
Wegen Betrugs zu einer langen Haftstrafe verurteilt: Hendrik Holt im Gerichtssaal in Osnabrück dpa
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Was können Beamte einer AfD-Regierung entgegensetzen?
Gastbeitrag von Ulrich Jan Schröder
Zusammenfassung: Beamte sind bei einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nicht zu blindem Gehorsam verpflichtet. Gegen rechtswidrige Weisungen müssen sie laut Beamtenrecht sogar protestieren und sich an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Bei Anordnungen, die die Menschenwürde verletzen oder strafbar sind, dürfen sie die Ausführung verweigern. Lebenszeitverbeamtung und amtsangemessene Besoldung sollen Beamte strukturell für solche Konflikte wappnen. Allerdings könnte ein AfD-geführtes Justizministerium über Neuernennungen die Richterschaft beeinflussen, da in Sachsen-Anhalt kein Richterwahlausschuss existiert. Umso wichtiger seien die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern sowie demokratische Bildung an Verwaltungshochschulen und Universitäten.
Was können Beamte einer AfD-Regierung entgegensetzen?
Hat die Wahl in Sachsen-Anhalt gewonnen: Ulrich Siegmund (vorn). dpa
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„AfD und Linke verfolgen in ihrer Sicherheitspolitik erstaunliche Parallelen“
Gastbeitrag von Roman Poseck
Zusammenfassung: Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) warnt in einem Gastbeitrag vor schwerwiegenden Folgen für die innere Sicherheit, sollten AfD oder Linke Regierungsverantwortung übernehmen. Beide Parteien wollten den Verfassungsschutz abschaffen und brächten den Sicherheitsbehörden ein Grundmisstrauen entgegen. Poseck verweist auf das Auftauchen von Clanmitgliedern bei einer Wahlparty der Berliner Linken und auf die Gefahr eines regierungsamtlichen Antisemitismus. Der bisherige sicherheitspolitische Grundkonsens der Innenministerkonferenz sei ernsthaft bedroht.
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EuGH stärkt Fernwärmekunden
Von Katja Gelinsky, Hanna Decker
Zusammenfassung: Der EuGH hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fernwärmeverträgen für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Nach der sogenannten Dreijahreslösung des BGH konnten Kunden Rückforderungen wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln nur für drei Jahre vor ihrem Widerspruch geltend machen. Diese Beschränkung halte die Wirkungen missbräuchlicher Klauseln zum Nachteil der Verbraucher aufrecht, urteilte der EuGH. Fernwärmekunden dürfte es damit künftig leichter fallen, gegen unzulässige Preiserhöhungen vorzugehen. Fernwärme gilt mit durchschnittlich 1295 Euro Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung als die teuerste Heizart.
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Marathon und Recht: Was Läufer wissen müssen
Gastbeitrag von Annabell Pazur
Zusammenfassung: Diesen Sonntag findet der Berlin-Marathon statt. Was passiert, wenn Läufer kurzfristig verhindert sind? Die Startnummer beim Berlin-Marathon ist rechtlich ein höchstpersönliches Teilnahmerecht und darf nicht einfach weitergegeben werden. Laut Sportrechtler Sven Piel drohen bei Weitergabe Disqualifikation und ein Startverbot für künftige Veranstaltungen. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrags bei Ausfall bietet der Veranstalter nicht an, lediglich bei Schwangerschaft kann das Startrecht verschoben werden. Wer mit fremder Startnummer läuft, steht bei Verletzungen zudem rechtlich schlechter da, weil ihm nur schwerer durchsetzbare deliktische statt vertraglicher Ansprüche gegen den Veranstalter zustehen.
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Podcast
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Mautdebakel und Maskendeals vor Gericht
Von Finn Hohenschwert, Katharina Iskandar
In Folge 408 analysieren wir mit dem Bonner Staatsrechtler und ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen. Welche politischen, vor allem aber verfassungsrechtlichen Folgen haben die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern? Di Fabio wird in CDU-Kreisen außerdem als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt. Wir haben ihn gefragt, ob er sich dieses Amt vorstellen könnte.
Mautdebakel und Maskendeals vor Gericht

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Kommentar der Woche
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Kommentar der Woche / Neu
 
Erfolgreich enteignen und hetzen?
Enteignungen sind möglich – aber sie schaden den Berlinern. Das gilt auch für den Umgang der Linken mit Menschenverachtung. Jeder schmückt sich, wie er kann.
Von Reinhard Müller
Es gibt keinen Anspruch auf billiges Wohnen in bester Lage. Wie auch? Es gibt ja auch keinen Anspruch darauf, dass eine Immobilie oder Aktie an Wert gewinnt. Gleichwohl kann niemand bestreiten, dass Wohnen ein zentrales Thema ist. Eines, mit dem man Wahlen gewinnen kann.
Das zeigt nicht nur der jüngste Sieg der Linken in Berlin. Schon Peter Feldmann, ein damals der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannter SPD-Mann, gewann die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt gegen den seinerzeit amtierenden hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) mit dem Slogan „Billiger Wohnen“.
Für die allermeisten ist das durchaus eine Lebensfrage, weil für die Miete oder für den Kredit in der Regel ein erheblicher Teil des Einkommens verbraucht wird. Zweifelsohne ist es eine private Entscheidung, wo und wie man wohnt. Doch Grund und Boden sind auch eine öffentliche Angelegenheit. Es geht um Abhängigkeiten und Macht.
Bemerkenswerte Aussagen zum Eigentum
Die Neuordnung Deutschlands nach dem Zusammenbruch enthält deshalb ebenso bemerkenswerte wie nachvollziehbare Aussagen zum Eigentum. Zunächst ist es ein Grundrecht. Ein Freiheitsrecht. Das gilt auch für das Erbrecht. Das sollte die Linke zuerst begreifen.
Jeder Eingriff des Staates bedarf der Rechtfertigung. Zugleich aber legt das Grundgesetz fest: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das Grundgesetz kennt auch Enteignungen, aber „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ und nur gegen eine gesetzlich geregelte, gerechte Entschädigung. Ferner können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden.
Das heißt aber nicht, dass das Grundgesetz ein sozialistisches Modell vorgibt. Im Gegenteil: Es gewährt Freiheitsrechte wie das Eigentum, die der Gesetzgeber austarieren muss.
Die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften gerade in Berlin ist ein altes, populäres Vorhaben. Die Linke will nun einen Berliner Volksentscheid dazu umsetzen. Eine Kommission gab dazu ihre juristische Zustimmung. In der Tat:  Solche Pläne sind nicht per se verfassungswidrig. Entscheidend ist die Ausgestaltung.
Politisch mag sich freilich eine Links-Regierung die Frage stellen, wie sie eine Entschädigung von bis zu 40 Milliarden Euro stemmen will. An der kommt sie nämlich nicht vorbei. Und vielleicht spielt es ja auch eine Rolle, auf welche Weise man bezahlbaren Wohnraum schafft. Durch Enteignungen – oder durch bessere Bedingungen fürs Bauen? Schon jetzt überlegen sich Unternehmen künftige Standort- und Investitionsentscheidungen noch gründlicher. Die Mieter in Berlin, die tief in den Miesen steckende Stadt wären die Verlierer einer Enteignungspolitik.
Auf einem anderen Feld setzt die Linke offenbar eher auf grenzenlose Freiheit und auf Milieus, die einen anderen Blick auf die deutsche Staatsräson haben. Man soll demnach alles sagen können dürfen, natürlich auch gegen Israel. Auch hier muss man genau hinschauen.
Die Forderung etwa nach „Freiheit für Palästina“ ist mitnichten verfassungswidrig, das gilt natürlich auch für das Tragen palästinensischer Symbole. Strafbar ist Volksverhetzung. Die wiederum kann sich darin äußern, dass Juden und Israel das Existenzrecht abgesprochen wird.
Einen Völkermord bejubeln?
Kontaktschuld freilich ist eine politische Kategorie. Wer also mit Judenhassern feiert und sich mit jenen ablichten lässt, die einen Völkermord bejubeln, muss sich dazu verhalten und die Konsequenzen tragen. Natürlich steht insbesondere eine Spitzenkandidatin, die sich anschickt, Regierungsverantwortung in der deutschen Hauptstadt zu übernehmen, unter Rechtfertigungszwang für das, was in ihrer Partei und durch ihre Partei geschieht.
Zu keiner Frage, auch nicht zum Nahostkonflikt, kann es in einem freien Land eine vorgeschriebene Haltung geben. Schon um die amtliche Haltung wird ja stark gerungen – die Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson gibt eben noch keine konkrete Antwort auf den Umgang etwa mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanjahu.
Man kann die Lage ziemlich unterschiedlich bewerten, jeder kann barbarisch nennen, was er mag – und wer wollte bestreiten, dass das auch von persönlichen Erfahrungen abhängt. Hat man etwa Familie verloren, bei einem Bombenangriff auf ein Flüchtlingslager oder in der israelischen Armee? Und als Politiker, als Partei darf man natürlich Wähler gezielt ansprechen, auch auf schlichte Weise, plakativ – das machen alle.
Jeder schmückt sich, wie er kann. Daran muss man sich aber auch  festhalten lassen. Und auf gleiche Maßstäbe achten. Wer der AfD vorhält,  mit welchen Extremisten sie sich umgibt, sollte in den Spiegel schauen.  Judenhass haben die Berliner nicht gewählt. Die stärkste Partei in der Hauptstadt muss sich aber nach ihrer Haltung zur Würde und Gleichheit aller fragen lassen und ihren Umgang mit Extremisten prüfen. Für die anderen gilt: Ob in Berlin oder sonst wo – einer menschenverachtenden Politik darf niemand die Hand reichen, dem unsere Grundordnung lieb ist.
 
 
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Aus dem Deutschen AnwaltSspiegel
Ein Jahr Commercial Courts: Kommt jetzt mehr Geschwindigkeit in Wirtschaftsstreitigkeiten?
Gastbeitrag von Wilhelm Freiherr von Feilitzsch, Carsten Müller
Die Commercial Courts treten mit dem Versprechen an, komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten effizienter zu lösen. Zwischen ersten Erfolgen, zögerlicher Nutzung und Konkurrenz zur Schiedsgerichtsbarkeit entscheidet sich nun, ob daraus mehr wird als ein justizpolitisches Signal.
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Aus dem Karrieremagazin der IQB
Master of Laws: Was ein LL.M. wirklich bringt
Gastbeitrag von IQB-Karrieremagazin
Internationale Perspektiven, neue Kontakte, persönliche Entwicklung: Ein LL.M. eröffnet viele Chancen – ist aber auch mit erheblichem Planungs- und Kostenaufwand verbunden.
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Karriereevents für Juristen
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Montag, 28. September 2026
• Karlsruhe: Festakt anlässlich der feierlichen Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts vor 75 Jahren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz werden erwartet.
• Gießen: Urteil des Landgerichts im Strafverfahren gegen einen Vierunddreißigjährigen wegen Schüssen in einem Gießener Wettbüro.
Mittwoch, 30. September 2026
• New Bern (North Carolina): Anklageverlesung im Verfahren gegen den früheren FBI-Direktor James Comey wegen des Vorwurfs, er habe Donald Trump bedroht. Der Prozess beginnt am 21. Oktober.
Donnerstag, 1. Oktober 2026
• Den Haag: Anhörung vor dem Internationalen Strafgerichtshof im Prozess gegen Alfred Yekatom und Patrice-Edouard Ngaïssona.
• Luxemburg: Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Kontingentierung „nicht ansässiger“ Studenten für den Zugang zum Medizinstudium und zur Aussetzung der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen.
• Kassel: Das Bundessozialgericht entscheidet in mehreren Verfahren die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung betreffend.
Samstag, 3. Oktober 2026 
• Bremen: Offizielle Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit, die in diesem Jahr von Bremen ausgerichtet werden. Es findet auch die symbolische Amtsübergabe der Bundesratspräsidentschaft von Bremen nach Nordrhein-Westfalen statt.
 
 
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