In wenigen Stunden schließt der Deutsche Anwaltstag in Freiburg seine Türen. Das Branchentreffen der Anwaltschaft ist immer auch ein Seismograph: für die Risse, die Debatten und die Fragen, die eine ganze Berufsgruppe umtreiben. Das Motto 2026 lautete „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“. Klingt nach Aufbruchsstimmung. Aber wohin geht die Reise? Ich bin hingefahren, um genau das herauszufinden.
Was schnell deutlich wurde: Der Beruf des Anwalts steht unter Druck – und der kommt vor allem aus einer Richtung. Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr. Sie ist da. Im Kanzleialltag, in der Mandantenberatung, und vor allem: auf dem Smartphone des Mandanten, bevor er überhaupt zum Hörer greift. Wer heute ein rechtliches Problem hat, fragt zuerst den Chatbot. Zum Anwalt geht er erst danach – wenn überhaupt.
KI ist und bleibt also das Thema der Stunde. Doch es ist mitnichten das einzige. DAV-Präsident Stefan von Raumer spannte in seiner Eröffnungsrede einen weiten Bogen: von der Forderung, den Anwaltszwang ab 5000 Euro beizubehalten, über die Verteidigung des Rechtsberatungsmonopols und eine Reform der Juristenausbildung bis hin zu der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, einem effektiveren und faireren Verfahrensrecht sowie der Förderung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das zeigt: Die Herausforderungen der Anwaltschaft reichen weit über die KI hinaus – und der Anwalt ist durch sie noch lange nicht ersetzt.
Während ich in Freiburg bin, reisten meine Kollegen Finn Hohenschwert und Reinhard Müller diese Woche nach Berlin. An der Freien Universität haben sie mit Bernhard Schlink gesprochen – internationaler Bestsellerautor, früherer Staatsrechtsprofessor und einer der schärfsten Denker, wenn es um Gerechtigkeitsfragen geht. Den Podcast finden Sie zum Nachhören im Briefing.
F.A.Z. Einspruch mit Bernhard Schlink zu Gast an der FU Berlin. F.A.Z.
Zurück nach Freiburg und zum Deutschen Anwaltstag: Ich würde mich freuen, wenn wir uns gleich noch in der Messehalle begegnen oder später im selben ICE in Richtung Frankfurt sitzen. Noch mehr interessiert mich allerdings Ihre Meinung: Ist KI für die Anwaltschaft bloß ein Werkzeug oder schon jetzt eine ernsthafte Konkurrenz? Und was braucht es, damit der Anwalt auch in Zukunft mehr bleibt als nur die zweite Anlaufstelle nach der Maschine? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Ich wünsche ich Ihnen einen guten Start ins Wochenende!
Letzte Woche haben wir Sie gefragt, was Sie über das Selbstbestimmungsgesetz denken. Die Resonanz war wieder einmal groß – und sie war eindeutig: Viele begrüßen den Reformvorstoß aus Sachsen. Ein Leser schrieb uns, das Gesetz lade zu Missbrauch ein und mache den Staat lächerlich. Ein anderer ging sogar noch weiter: „Schlicht und einfach abschaffen“, lautet seine Forderung.
Ein Geflüchteter aus Algerien wird an Schleifbändern eingewiesen. Nach einem Praktikum soll seine Ausbildung in dem Unternehmen beginnen. dpa
Wer arbeitet, darf bleiben?
Von Holger Kolb
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf will arbeitende Asylbewerber vor Abschiebungen schützen. Der Vorstoß ist gut gemeint – stellt aber das gesamte Migrationsrecht auf den Kopf. Die Regierungskoalition muss jetzt Farbe bekennen.
Manche politischen Forderungen klingen wie „Smoke on the Water“: ein paar klare Akkorde und sofort ist die Menge elektrisiert. Als SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf im Frühjahr vorschlug, arbeitenden Asylbewerbern unabhängig vom Ausgang ihres Asylverfahrens ein Bleiberecht zuzugestehen, hatte das etwas vom Eingangsriff des Deep-Purple-Klassikers – markant, eingängig, scheinbar unerschütterlich. Vier Töne, die jeder erkennt. Und ja, das Motiv trifft einen Nerv.
Ein starkes Riff allein macht keinen guten Song
Doch wer die Rockgeschichte kennt, weiß: Ein starkes Riff allein macht noch keinen guten Song. Entscheidend ist, was danach kommt – die Dynamik und vor allem das Zusammenspiel aller Instrumente.
Genau dort beginnt die von Klüssendorf verfasste politische Songstruktur kompliziert zu werden. Denn die Forderung mag im ersten Moment überzeugen; ihre konsequente Umsetzung aber würde Nebengeräusche entfalten, die weit über das hinausgehen, was der Urheber vermutlich beabsichtigt hat. Wie bei einem übersteuerten Verstärker droht aus einem eingängigen Riff schnell ohrenbetäubende Rückkopplung zu werden.
Tim Klüssendorf, Generalsekretär der SPD, spricht auf dem Landesparteitag der SPD Bremen im Mai zu den Delegierten. dpa
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
„Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“, wird Klüssendorf zitiert. Dieses politische Riff ist auch deshalb so eingängig, weil Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit seinem „Sofort-in-Arbeit-Plan“ den frühen Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt zu einem zentralen Element der aktuellen Migrationspolitik gemacht hat.
Je früher Menschen während eines laufenden Asylverfahrens erwerbstätig werden können, desto häufiger stellt sich die Frage, welche Folgen eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration für die spätere aufenthaltsrechtliche Perspektive haben soll.
Berücksichtigt man, dass behördliche und gerichtliche Verfahren für Asylantragsteller aus manchen Ländern – etwa Ghana, dem Irak, Nigeria oder der Russischen Föderation – in der Kombination häufig zwei bis drei Jahre dauern, wird es eher zur Regel als zur Ausnahme, dass Betroffene über einen längeren Zeitraum in Deutschland arbeiten und bei negativem Ausgang des Verfahrens dennoch ausreisen müssen.
In Deutschland seit vielen Jahren existierende Rechtsinstitute für einen Spurwechsel aus der Asyl- in die Arbeitsmigration, wie beispielsweise die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) oder die allgemeine Option des § 25 Abs. 5 AufenthG, setzen eine mehrmonatige Duldung voraus. Ist eine Duldung nicht erforderlich, weil keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebehemmnisse bestehen, kommen diese Institute nicht infrage, vielmehr steht die Ausreisepflicht – ein nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Arbeitgeber schwer erträglicher Missklang.
Erwerbsmigration würde massiv entwertet
Was spricht nun gegen den neuen Sound der großen Koalition der asylpolitischen Reformer? Eine solche Reformkombination würde das Aufenthaltsrecht in eine Schieflage bringen. Bei „Smoke on the Water“ lebt das ikonische Riff nicht nur von seinen vier Tönen, sondern vom präzisen Zusammenspiel von Gitarre, Bass, Schlagzeug und Orgel. Jeder Einsatz ist abgestimmt, jede Spur trägt das Thema, ohne die anderen zu überfahren. Eine Kombination aus schnellem Arbeitsmarktzugang und vom Verfahrensausgang entkoppeltem Bleiberecht bringt das Aufenthaltsrecht aber aus dem Rhythmus, es entsteht Lärm im Recht.
Denn massiv entwertet würden die erst kürzlich reformierten Möglichkeiten der Erwerbsmigration. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 und das 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung haben die Möglichkeiten der Einreise zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit deutlich erweitert und geben nun auch Personen ohne als gleichwertig zu deutschen Standards anerkannte Qualifikationen die Option, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
In Eisenhüttenstadt beginnt für viele Asylbewerber das Verfahren, das Politik und Wirtschaft zugleich unter Integrations und Rückführungsdruck setzt. dpa
Dieser Weg würde massiv an Bedeutung verlieren, wenn Asylbewerber unabhängig vom Ausgang ihres Verfahrens durch eine bloße Arbeitsaufnahme – unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens – einen Aufenthalt begründen können. Warum das komplexe, formalisierte Verfahren der Erwerbsmigration durchlaufen, wenn sich ein Aufenthalt möglicherweise auch über ein erfolgloses Asylverfahren verstetigen lässt – und dies unter weitaus geringeren Voraussetzungen? Das Asylverfahren würde damit faktisch zu einem alternativen Zugangsweg in den Arbeitsmarkt.
Ein Dilemma ohne einfachen Ausweg
Ein einfacher Ausweg aus diesem Dilemma ist nicht ersichtlich. Entweder hält der Gesetzgeber an der dem Aufenthaltsrecht bislang zugrunde liegenden – wenn auch zunehmend erodierenden – Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration fest. Dann dürfte die Frage, ob ein Asylbewerber während des laufenden Verfahrens erwerbstätig war, grundsätzlich weder den Ausgang des Asylverfahrens noch die aufenthaltsrechtlichen Bleibeperspektiven beeinflussen.
Die Konsequenz wäre allerdings, dass auch künftig gut in den Arbeitsmarkt integrierte Personen das Land wieder verlassen müssten – verbunden mit erheblichem, nachvollziehbarem Unmut aufseiten der Betroffenen wie der Arbeitgeber. Oder die Idee von Tim Klüssendorf setzt sich durch: Die Teilnahme am Arbeitsmarkt wird dann zu einer Option einer aufenthaltsrechtlichen Heilung eines fehlgeschlagenen Asylverfahrens.
Folgen hätte dies für die erst kürzlich reformierten rechtlichen Rahmenbedingungen der Erwerbsmigration, denn wer würde, wenn über den Weg des Asyls der Zugang in den Arbeitsmarkt samt Bleibeperspektiven unter keinen oder nur sehr geringen Voraussetzungen möglich ist, noch den voraussetzungsreicheren Weg über die Erwerbsmigration wählen?
Ein schriftlichen Asylerstantrag des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). dpa
Allerdings könnte eine andere und erst kürzlich verabschiedete migrationsrechtliche Reform immerhin einen gewissen Beitrag dazu leisten, die aus dem Zusammenspiel der migrationsrechtlichen Virtuosen Klüssendorf und Dobrindt unweigerlich entstehenden Missklänge zu reduzieren. Die Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz durch Rechtsverordnung zu bestimmen, ist inzwischen geschaffen worden und soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung dazu beitragen, Asylverfahren stärker zu differenzieren.
Auch die Länder reden mit
Der Hintergrund für die Idee, sichere Herkunftsländer auch über eine Rechtsverordnung festlegen zu können, ist Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG, wonach Enthaltungen im Bundesrat als Ablehnung gewertet werden. Da Landesregierungen immer häufiger aus lagerübergreifenden Mehrparteienkoalitionen bestehen und interne Uneinigkeit regelmäßig zu Stimmenthaltungen führt, besteht hierdurch faktisch ein erhebliches Blockadepotential kleiner Parteien bei zustimmungsbedürftigen Vorhaben. Die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, die vor allem von den an zahlreichen Landesregierungen als Juniorpartner beteiligten Grünen kategorisch abgelehnt wird, ist dafür nur ein besonders prominentes Beispiel.
Die hinter dem Konzept sicherer Herkunftsstaaten stehende politische Idee ist offensichtlich: Personen aus Staaten, bei denen regelmäßig kein Schutzbedarf festgestellt wird, sollen schneller Klarheit über ihren Status erhalten und zugleich von bestimmten integrationspolitischen Instrumenten ausgeschlossen bleiben. Zu diesen Instrumenten gehört bislang auch der Arbeitsmarktzugang. Gerade wenn der frühe Zugang zum Arbeitsmarkt künftig ausgeweitet wird, könnte die Abgrenzungsfunktion sicherer Herkunftsstaaten zusätzlich an Bedeutung gewinnen.
Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, nimmt an der Sitzung des Bundestags zum Thema Sichere Herkunftsstaaten, Rechtsschutz bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam teil. dpa
Unweigerliches Resultat der Kombination der Ideen von Alexander Dobrindt und Tim Klüssendorf wäre die faktische Aufgabe der bislang das deutsche Ausländerrecht prägenden rechtlichen Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration.
Dies hätte erhebliche Folgen für die Systematik des deutschen Rechts. Zumindest begleitet werden müsste eine solche Reform von einem weiteren Akkord und konkret von einer deutlichen Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer und damit des Personenkreises, der von solchen Regelungen schon allein deshalb ausgeschlossen bleibt, weil ihm während des Asylverfahrens der Arbeitsmarktzugang verschlossen bleibt. Indem zumindest dieser Gruppe also der voraussetzungslose Spurwechsel aus dem Asyl in den Arbeitsmarkt verwehrt würde und ihr für einen längerfristigen Aufenthalt nur die Optionen der Erwerbsmigration zur Verfügung stünden, bliebe die Erwerbsmigration zumindest von der vollständigen Bedeutungslosigkeit verschont.
Klares Bekenntnis in der Migrationspolitik
Am Ende geht es asylpolitisch um mehr als um einen eingängigen politischen Sound. Wer das Asylverfahren faktisch zu einem alternativen Zugangskanal in den Arbeitsmarkt macht, verändert die Partitur des Migrationsrechts grundlegend. Die bislang tragende Trennlinie zwischen Schutzgewährung und Erwerbsmigration würde verschwimmen – mit absehbaren Folgen für Systematik, Akzeptanz und Steuerungsfähigkeit des Rechts.
Die inzwischen geschaffene Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung zu bestimmen, kann diesen Effekt allenfalls partiell abfedern, indem sie den Anwendungsbereich eines solchen Spurwechsels begrenzt. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob Arbeit Integration fördern soll. Sie lautet vielmehr, ob das Asylverfahren künftig faktisch zu einem alternativen Zugangsweg in den deutschen Arbeitsmarkt werden soll?
Soll das große Reformkonzert nicht im dissonanten Durcheinander enden, braucht es mehr als wohlklingende Schlagworte: eine ehrliche Entscheidung darüber, ob Deutschland am Grundsatz der funktionalen Differenzierung zwischen Schutzgewährung und Erwerbsmigration festhalten will. Ohne eine solche Klarheit droht aus dem markanten Riff migrationspolitischer Reformen kein harmonisches Finale, sondern ein langes Nachhallen rechtlicher und politischer Spannungen zu werden.
Dr. Holger Kolb ist Leiter des Arbeitsbereichs Jahresgutachten in der Geschäftsstelle des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.
Zusammenfassung: Am Freitag tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft, das die EU-Asylpolitik mit zehn Verordnungen und einer Richtlinie grundlegend reformiert. Kernstück ist ein Schnellverfahren an der Außengrenze für Personen mit geringer Schutzaussicht. Ergänzend gilt erstmals eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten, darunter Bangladesch, Indien und Marokko. Ein neuer Solidaritätsmechanismus verpflichtet Mitgliedstaaten, belastete Länder durch Übernahme von Asylbewerbern oder Ausgleichszahlungen zu entlasten. Die Zahl illegaler Einreisen ist zuletzt um 55 Prozent gesunken. Dennoch haben erst 15 Staaten die nötigen Aufnahmekapazitäten geschaffen.
Das EU-Asylrecht greift von diesem Freitag an – doch in vielen Mitgliedstaaten fehlen noch ausreichend Aufnahmekapazitäten für das neue Grenzverfahren. dpa
Zusammenfassung: DAV-Präsident Stefan von Raumer hat auf dem Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg die Anwaltschaft aufgefordert, die digitale Transformation aktiv mitzugestalten. KI-Systeme wie ChatGPT veränderten den Berufsalltag massiv, von gesteigerter Produktivität in Großkanzleien bis zur Verdrängung anwaltlicher Tätigkeit etwa bei Fluggastrechten. Von Raumer verlangte, den Anwaltszwang in Zivilprozessen ab 5000 Euro auch nach der Anhebung des Amtsgerichtswerts beizubehalten. Zudem warnte er vor unkontrollierten KI-Schriftsätzen vor Gerichten. Fachkräftemangel und veränderte Erwartungen junger Juristen erschwerten zusätzlich den Generationswechsel in kleinen und mittelgroßen Kanzleien. Abschließend betonte er die Rolle der Anwaltschaft für den Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Nimmt seine Kollegen in die Pflicht: Rechtsanwalt Stefan von Raumer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Freiburg Andreas Burkhardt/DAV
Zusammenfassung: Die AfD plant im Falle einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt die Neubesetzung Hunderter Behördenstellen mit loyalem Personal. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will neben politischen Beamten auch Leitungsposten auf Arbeitsebene austauschen. Das Vorhaben erinnert an Trumps Schedule-F-Dekret, doch das deutsche Beamtenrecht setzt dem enge Grenzen. Das Lebenszeitprinzip schützt Beamte verfassungsrechtlich vor politisch motivierter Entlassung. Spielräume bestehen dennoch bei Umorganisation, Beförderungen und der Besetzung neuer Stellen. Am Ende kommt es auf die Amtscourage jedes einzelnen Beamten und die institutionelle Trägheit des Systems an.
Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD Sachsen-Anhalt, präsentiert während einer Pressekonferenz zur Vorstellung der Wahlkampagne zur Landtagswahl AfD-Plakate. dpa
Zusammenfassung: Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer haben die ersten beiden Schadenersatzprozesse begonnen. Eine Kundin fordert 391.000 Euro, da ihre gesamte Altersvorsorge gestohlen worden sei. Ihr Anwalt vertritt rund 650 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von mehr als 51 Millionen Euro. Die Kläger werfen der Sparkasse gravierende Sicherheitsmängel vor, das Geldinstitut weist dies zurück. Beide Seiten lehnten zum Auftakt einen Vergleich ab. Ein vergleichbarer Fall in Hamburg endete zuletzt mit einer Klageabweisung durch das Oberlandesgericht, was die Erfolgsaussichten schwer einschätzbar macht.
Mit einem Kernbohrer gelangten die Einbrecher in den Archivraum der Filiale. dpa
Zusammenfassung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem Kabinettsentwurf das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren, um den Justizstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen. Künftig sollen Videoverhandlungen, elektronische Schiedssprüche und englischsprachige Verfahren ausdrücklich zugelassen werden. Zudem werden Formvorgaben flexibilisiert, sodass etwa Schiedsvereinbarungen per E-Mail wirksam geschlossen werden können. Die letzte umfassende Reform liegt mehr als 25 Jahre zurück. Bereits neun Bundesländer haben spezialisierte Commercial Courts für große Wirtschaftsstreitigkeiten eingerichtet. Neue Transparenzregeln zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen sollen den internationalen Einfluss der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit stärken.
Zusammenfassung: Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen ein gesetzliches Mindestalter für die Social-Media-Nutzung Minderjähriger ausgesprochen. Jugendliche könnten sonst auf noch weniger regulierte Angebote wie KI-Chatbots ausweichen. Das Gremium fordert stattdessen eine jugendfreundlichere digitale Umgebung und die Modernisierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Für bestimmte Inhalte wie Pornographie hält der Ethikrat Altersgrenzen jedoch für nötig, kontrolliert durch die geplante EUDI-Wallet. Zudem empfiehlt er, private Endgeräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Eltern bräuchten bessere technische Werkzeuge und unabhängige Informationen zur Begleitung der digitalen Aktivitäten ihrer Kinder.
Zusammenfassung: Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wird nicht an das Bundesverwaltungsgericht wechseln. Union und SPD hatten ihn als künftigen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen. Der Richterwahlausschuss sollte ihn am Mittwoch zum Bundesverwaltungsrichter wählen. Am Freitag zog Graßhof seine Kandidatur jedoch zurück und begründete dies gegenüber der F.A.Z. mit ausschließlich gesundheitlichen Gründen. Vorbehalte gegen seine Person habe es nicht gegeben. Die Koalitionsfraktionen müssen nun einen neuen Kandidaten finden.
In Folge 393 sind wir zu Gast an der Freien Universität Berlin. Unser Gesprächspartner ist Bernhard Schlink: internationaler Bestsellerautor, ehemaliger Staatsrechtsprofessor und früherer Landesverfassungsrichter. Mit ihm sprechen wir über eine Frage, die so alt ist wie die Menschheit – und zugleich so aktuell wie die letzte Wahlprognose: Was ist gerecht?
Im Profifußball werden Männer deutlich besser bezahlt als Frauen. Umgekehrt ist es in der Modebranche: Weibliche Spitzenmodels verdienen deutlich mehr als ihre Kollegen. Grund dafür ist der Markt: Mit Männerfußball und Damenbekleidung lässt sich mehr Geld verdienen als mit Frauenfußball und Männermode. Dieses Marktargument sollte in einer marktwirtschaftlichen Ordnung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber ob es künftig noch Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen rechtfertigt, ist ungewiss. Die neue europäische Regulierung im Kampf gegen Lohndiskriminierung lässt diese zentrale Frage offen.
An diesem Sonntag endete die Frist für die EU-Mitgliedstaaten, die europäischen Vorgaben ins nationale Recht zu überführen. Deutschland hat die Frist, wie so viele andere EU-Staaten, gerissen. Während Schwarz-Rot noch über das Umsetzungsgesetz streitet, lässt sich bereits sagen: Obwohl Unternehmen hierzulande dringend mehr Freiheit für ihre Wettbewerbsfähigkeit brauchen, werden Lohnfindung und Lohnverhandlung immer stärker zu einem fremdgesteuerten Prozess durch die Politik und die Gerichte.
Anders als der Name der EU-Richtlinie nahelegt, geht es nicht nur um Lohntransparenz. Das Regelwerk gibt auch inhaltliche Kriterien für „gleichwertige“ Arbeit vor: Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen sollen maßgeblich sein. Aber in welchen Fällen dann Gehaltsunterschiede zulässig sind oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Das ist riskant für Arbeitgeber, denn die Beweislasten verschieben sich deutlich zu ihren Ungunsten. Unternehmen sind schon jetzt mit erhöhten Klagerisiken wegen vermeintlich diskriminierender Entlohnung konfrontiert.
Ein Grund dafür ist die unerfreuliche Tendenz des Bundesarbeitsgerichts, den Spielraum der Arbeitgeber bei Lohnverhandlungen einzuschränken. So nahmen die höchsten Arbeitsrichter in einem Urteil von 2023 Anstoß daran, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter mehr zahlte als einer Kollegin, weil sich der Mann in der Gehaltsverhandlung geschickter angestellt hatte. Noch weit dramatischer wären die Folgen, wenn künftig auch die Tarifverträge dem Transparenzregime unterworfen würden. Dann ginge es der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie an den Kragen, die zum Fundament der Sozialen Marktwirtschaft gehört.
Die Bundesregierung öffnet den Verteidigungsmarkt für zivile Branchen und schafft dadurch erhebliche strategische Chancen für Unternehmen und Investoren. Die regulatorische Komplexität bleibt jedoch ein entscheidender Faktor.
Bestehensquoten, NC-Hürden, Freischuss: Welche Universität macht das Jurastudium leichter? Ein datenbasierter Überblick für alle, die den passenden Studienort suchen.
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die Juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
• Oslo: Im Prozess gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, wird das Urteil erwartet. Ihm werden Vergewaltigung und sexueller Missbrauch vorgeworfen.
Dienstag, 16. Juni 2026
• Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in Sachen „Stoffstrombilanzverordnung“.
• Kaiserslautern: Vor dem Landgericht beginnt der Prozess gegen einen 30 Jahre alten Mann, der auf dem Gelände der Air Base Vogelweh einen Arbeitskollegen getötet haben soll.
Mittwoch, 17. Juni 2026
• Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über die Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft und über die prozentuale Absenkung einer Inflationsprämie aufgrund eines Haustarifvertrags.
Donnerstag, 18. Juni 2026
• Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über eine Probezeitkündigung nach Elternzeitverlangen und über eine ordentliche Kündigung nach der Abberufung als Geschäftsführer.
• Kassel: Das Bundessozialgericht entscheidet über vier Revisionen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Hintergrund sind die Regelungen zum Corona-Pflege-Rettungsschirm.
• Luxemburg: Der Gerichtshof verkündet mehrere Urteile, hierunter Entscheidungen über die Frage einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Fernsehserie, eine Impfpflicht für Militärangehörige sowie die Offenlegung von Insiderinformationen durch einen Politiker.