Einspruch
                                                           
Freitag, 17.10.2025 | Zur Online Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Wird der Wehrdienst zum Glücksspiel?
Verfassungsrechtler diskutieren, welche Rolle der Zufall beim Wehrdienst spielen darf. Das Bundesverwaltungsgericht fällt ein weitreichendes Urteil zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Wehrdienst soll neu geregelt werden – so weit herrscht Einigkeit innerhalb der schwarz-roten Koalition. Doch was, wenn sich nicht genug junge Männer zum Dienst melden? Hier klaffen die Vorstellungen derzeit noch auseinander. Die einen (SPD) setzen auf Freiwilligkeit, die anderen (Union) befürworten verpflichtende Elemente.
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Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
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Für Diskussionsstoff sorgte in dieser Woche ein Kompromissvorschlag, den Unterhändler der Koalition erarbeitet hatten: Künftig könnte das Los darüber entscheiden, wer zum Dienst einberufen wird. Nicht nur Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zeigte sich skeptisch – auch unter Verfassungsjuristen ist umstritten, ob ein solches Modell mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Denn bei der Auswahl von Wehrpflichtigen gilt der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Die Einberufung zum Dienst darf also nicht willkürlich erfolgen, sondern muss auf nachvollziehbaren, sachgerechten Kriterien beruhen. Kritiker des Losverfahrens sehen darin genau das Gegenteil: Wenn junge Männer nur deshalb nicht eingezogen werden, weil sie Glück im Lostopf hatten, sei das mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren.

Anders argumentiert der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio. In seinem Kurzgutachten für die Union kommt er zu dem Schluss, das Losverfahren sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Gleichheit werde gewahrt, weil die Chancen nach dem Zufallsprinzip für jeden Einzelnen gleich seien.

Gestern hat der Bundestag in erster Lesung über das neue Wehrdienstgesetz beraten. Neben dem Verteidigungsminister trat auch Siemtje Möller ans Rednerpult. Sie hatte den Kompromiss für die SPD federführend mitverhandelt. Unsere Berliner Korrespondenten Mona Jaeger und Matthias Wyssuwa haben die Debatte für Sie verfolgt.

Derweil hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben könnte. Künftig dürfen Gerichte Programme inhaltlich daraufhin prüfen, ob sie dem Gebot der Meinungsvielfalt gerecht werden. Hintergrund ist die Klage einer Frau aus Bayern, die ARD, ZDF und Deutschlandradio Einseitigkeit vorwirft und den Programmauftrag verletzt sieht. Die Einzelheiten des Urteils hat unsere Korrespondentin Marlene Grunert für Sie aufgeschrieben.

Sind Sie mit den Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zufrieden? Oder wünschen Sie sich mehr Vielfalt? Schreiben Sie mir gerne an redaktioneinspruch@faz.de.

Einen schönen Start ins Wochenende wünscht

Ihr Finn Hohenschwert

 
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Trumps DOGE-Projekt als Vorbild für Deutschland?
 
 Donald Trumps „Department of Government Efficiency“ zeigt, wie radikale Verwaltungsreformen aussehen können. Für Deutschland stellt sich die Frage: Vorbild oder Warnung?
Von Roland Koch
Die Bundesregierung scheint mit ernsthaften Ansätzen den Mehltau der Überbürokratisierung angehen zu wollen. Einen ganzen Tag einer Kabinettsklausur dafür zu reservieren, war ein wichtiges Signal. Insgesamt will Bundesminister Karsten Wildberger (CDU) die Bürokratiekosten um 16 Milliarden Euro senken und dabei auch Tausende Stellen in Ministerien streichen. Doch der Minister hat in den ersten Wochen schon erlebt, wie viele in der Beamtenhierarchie lieber Sand ins Getriebe werfen, als zu den Reformern „überzulaufen“.
Kann Trumps DOGE-Projekt ein Vorbild für den deutschen Verwaltungsstaat sein? AP
 
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Rechtspolitik
 
Den Kürzeren gezogen
 
Gerade noch hat Verteidigungsminister Pistorius seine Parteifreundin Möller vor den Fraktionskollegen vorgeführt wegen ihrer Vorschläge zu seinem Wehrdienstgesetz. Jetzt sprechen beide im Bundestag dazu – mit einer erstaunlichen Wendung.
Von Mona Jaeger und Matthias Wyssuwa
Als Siemtje Möller ans Rednerpult tritt, atmet sie erst einmal tief durch. Möller geriet in den vergangenen Tagen in den Fokus der Öffentlichkeit. Aber wohl nicht so, wie sie sich das gewünscht hätte. Möller hatte für ihre Fraktion, die SPD, federführend an einem Kompromiss mit der Union zum Wehrdienst gearbeitet. Sie hatte mit ihren Kollegen diesen Kompromiss sogar gefunden. Aber einer war damit nicht einverstanden: der Verteidigungsminister höchstpersönlich, ein Parteifreund von Möller.
Pistorius betont die Freiwilligkeit des Wehrdienstes, das Losverfahren bleibt jedoch als verpflichtende Option im Gesetzesentwurf erhalten. Omer Messinger
 
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Die Wahl der Union
 
 CDU und CSU stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Die Wahlrechtsreform der Ampel zeigt sich verfassungskonform, birgt jedoch Konflikte um Wahlkreisvertretung.
Von Christoph Möllers und Fabian Michl
CDU, CSU und SPD wollen das Bundestagswahlrecht ändern. So haben sie es im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine ausschließlich mit Koalitionsvertretern besetzte Wahlrechtskommission soll alsbald ihre Arbeit aufnehmen.
Wie geht es im Wahlrecht weiter? dpa
 
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Justiz
 
Richter fällen folgenreiches Urteil zum ÖRR
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefällt, das neue Maßstäbe setzt: Gerichte können die gebotene Programmvielfalt fortan prüfen. Eine Frau aus Bayern hatte gegen den Rundfunkbeitrag geklagt.
Von Marlene Grunert
Künftig ist es Sache der Gerichte, die Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überprüfen – sofern Kläger sie anzweifeln und dafür genügend Anhaltspunkte liefern. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit die eigenen Kontrollmechanismen der Rundfunkanstalten erheblich geschwächt. Zugleich haben die Richter strenge Maßstäbe für die Überprüfung der Programmvielfalt aufgestellt (BVerwG 6 C 5.24).
Ingo Kraft, Vorsitzender Richter des 6. Senats am Bundesverwaltungsgericht, bei der Begründung der Entscheidung zum Rundfunkbeitrag. dpa
 
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René Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt
 
Der frühere Immobilienunternehmer René Benko ist im ersten Strafprozess seit seiner Festnahme im Januar teilweise für schuldig befunden worden. Es dürften weitere Urteile folgen.
Von Michaela Seiser, Innsbruck
Der Gründer der insolventen Immobiliengruppe Signa, René Benko, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischen Bankrottes von einem Schöffensenat zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Benko selbst hörte der Urteilsverkündung nach außen hin am Rand des großen Schwurgerichtssaals sitzend und gefasst zu. Sein Verteidiger Norbert Wess gab nach einer kurzen Unterredung mit seinem Mandanten an, vorerst keine Erklärung abgeben zu wollen. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
René Benko am Mittwoch vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Landgericht Innsbruck dpa
 
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Werden Wirecard-Aktionäre doch noch entschädigt?
 
In letzter Instanz muss Karlsruhe klären, ob die Aktionäre an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind. Bisher gelten ihre Ansprüche als nachrangig, doch eine positive Entscheidung könnte die Wircard-Insolvenz komplett verändern.
Von Marcus Jung, Karlsruhe
Mehr als fünf Jahre nach der Pleite des ehemaligen Dax-Konzerns Wirecard befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit einer brisanten Frage. Der neunte Zivilsenat muss darüber entscheiden, ob Aktionäre eines Unternehmens in einem Insolvenzfall wie Gläubiger zu behandeln sind. Nur dann könnten ihre Schadenersatzforderungen an der Insolvenzmasse beteiligt werden.
Bisher gehen Aktionäre von Wirecard im Insolvenzverfahren leer aus. Nun muss der Bundesgerichtshof über ihre Ansprüche entscheiden. Reuters
 
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Darf die Bundeswehr Drohnen abschießen?
 
Von Patrick Bahners und Finn Hohenschwert
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Mit dem Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz diskutieren wir, ob und wie die Bundeswehr bei Drohnensichtungen im Inland eingesetzt werden darf.
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Nachrichten
 
Pöbeln kostet jetzt 2000 Euro
 
Bessere Debatten, klare Regeln und mehr Planbarkeit für Familien – wie der Bundestag mit einer neuen Geschäftsordnung moderner werden will.
Von Mona Jaeger, Berlin
Künftig sollen im Bundestag Debatten lebendiger gestaltet werden können und klare Regeln gelten für die Wahl und Abwahl von bestimmten Ämtern. Die 2. und 3. Lesung der neuen Geschäftsordnung, auf die sich Union und SPD geeinigt haben, stand für den späten Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestags. In Kraft treten sollen die neuen Regeln zum 1. November.
Bundeskanzler Friedrich Merz gibt am 16. Oktober 2025 im Bundestag eine Regierungserklärung ab. Omer Messinger
 
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Was sonst noch wichtig ist
 
  • Die Tat eines Kranken. Enamullah O. hat am 22. Januar in einem Park zwei Menschen erstochen, darunter ein Kleinkind. Vor Gericht wirkt der Täter gleichgültig. Das sei Zeichen seiner Krankheit, sagt die Verteidigung.
  • Ein Anwalt für die Reichen und Mächtigen – aber nicht nur. Der Österreicher Norbert Wess weiß um seinen Promistatus. Aber neben Politikern und Ex-Milliardären verteidigt er auch Ärmere vor Gericht. Sein Mandat René Benko wurde gleichwohl in Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt.
  • Wann wird das Bundesverfassungsgericht zu aktivistisch? Eine Institution, die das Spannungsverhältnis zwischen Politik und Recht verkörpert: Alexander Thiele erläutert Aufgaben und Verfahrensweisen des Bundesverfassungsgerichts. Kontroverse Fragen lässt er aber unbeantwortet.
 
Ausblick
 
Dienstag, 21. Oktober 2025
  • Luxemburg: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) verhandelt zum Gesetz über digitale Märkte.

Mittwoch, 22. Oktober 2025
  • Den Haag: Der Internationale Gerichtshof (IGH) legt sein Gutachten zu Israels Pflichten zum Schutz von UN-Agenturen in Gaza vor.
  • Wiesbaden: Urteilsverkündung des Hessischen Staatsgerichtshof zur Klage der AfD gegen den Corona-Untersuchungsausschuss.

Donnerstag, 23. Oktober 2025
  • Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt über Preisminderung und Schadensersatz bei Pauschalreisen.
 
 
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