Einspruch
                                                           
Freitag, 27.02.2026 | Zur Online-Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Pinocchio und die Grenzen der Meinungsfreiheit
Ein Facebook-Nutzer soll den Kanzler beleidigt haben. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwar wieder eingestellt. Unser Gastautor fragt trotzdem: Gehören Beleidigungen wirklich ins Strafgesetzbuch?
Bei Pinocchio ist die Sache eindeutig: Lügt er, wächst seine Nase. In der Politik ist es komplizierter. Auch hier wird mitunter die Unwahrheit gesagt – doch sie ist selten so offensichtlich zu erkennen wie bei der berühmten Holzfigur aus dem Kinderbuch.
Autorenbild
Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
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Ein Mann aus Heilbronn glaubt dennoch, den Kanzler beim Lügen ertappt zu haben. Im Internet bezeichnete er Friedrich Merz (CDU) jedenfalls als „Pinocchio“. Sein spitzer Vergleich blieb nicht folgenlos: Die örtliche Polizei leitete Ermittlungen ein.
Anders als bei der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck (Grüne) kam es im jüngsten „Pinocchio“-Fall zwar nicht zu einer Hausdurchsuchung. Nach einer Welle der Empörung stellte die Staatsanwaltschaft Heilbronn das Verfahren rasch wieder ein. Die Bezeichnung „Pinocchio“ sei als zulässige Machtkritik zu werten. Dennoch bleibt die Frage: Musste das sein?
Immer wieder stehen Strafverfolgungsbehörden vor einer heiklen Abwägung: Wo endet legitime, auch scharfe Kritik – und wo beginnt strafbare Beleidigung? Ebenso stellt sich die Frage, ob es verhältnismäßig ist, polizeiliche Ressourcen für die Verfolgung solcher Äußerungen einzusetzen.
Im Sonderfall der Politikerbeleidigung gilt zudem eine strafprozessuale Besonderheit: Der mutmaßlich Beleidigte muss nicht einmal selbst Strafantrag stellen. Ermittlungsbehörden können von Amts wegen tätig werden – wie im aktuellen „Pinocchio“-Fall. Das bindet nicht nur Kapazitäten, sondern nährt bei manchen den Eindruck, der Staat schütze Amtsträger besonders engagiert vor verbalen Angriffen.
Unser Gastautor Erik Böhm nimmt den „Pinocchio“-Fall zum Anlass, um eine Grundsatzfrage zu stellen: Gehören Beleidigungen überhaupt ins Strafgesetzbuch? Oder sollten wir – im Sinne einer robust verstandenen Meinungsfreiheit – auch überzogene, teils verletzende Kritik grundsätzlich aushalten, solange sie nicht in Hetze oder konkrete Bedrohungen umschlägt?
Was meinen Sie? Sollte der Straftatbestand der Beleidigung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Schreiben Sie mir Ihre Meinung an redaktioneinspruch@faz.de.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht
Ihr Finn Hohenschwert
 
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Müssen Beleidigungen wirklich strafbar sein?
 
 Ein Rentner nennt den Kanzler „Pinocchio“ – prompt ermittelt die Polizei. Der Fall wirft wieder einmal die Frage nach den Grenzen des Sagbaren auf.
Von Erik Böhm
„Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet“, erklärte Friedrich Merz (CDU) erst vor wenigen Tagen auf der Münchener Sicherheitskonferenz. Diese Botschaft des Kanzlers hat die Kriminalpolizei in Heilbronn womöglich ein wenig zu ernst genommen: Ganz zur Verwunderung eines 70 Jahre alten Rentners ermittelte die Polizei gegen ihn wegen Politikerbeleidigung nach § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Der Mann hatte Merz auf Facebook als „Pinocchio“ bezeichnet – und damit nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden den Bogen des Ehrschutzes überspannt. Der Fall sorgt – wieder einmal – für Kritik am strafrechtlichen Ehrschutz von Amtsträgern.
Ein Rentner bezeichnete den Kanzler als „Pinocchio“. Reicht das schon als Beleidigung? dpa
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Warum wir die Social-Media-Verbotsdebatte in Deutschland falsch führen
 
Im Streit über Altersgrenzen im Internet wird übersehen, dass der Spielraum der EU-Mitgliedstaaten begrenzt ist. Die Frage muss europäisch beantwortet werden.
Von Ernst Olcay Aydik, Simone Kuhlmann
CDU und SPD wollen eine Altersgrenze für die Nutzung von Social Media. Forderungen nach strengeren Regeln im digitalen Raum haben gerade Konjunktur. Ob etwaige Regeln sinnvoll und gegenüber globalen Digitalkonzernen überhaupt durchsetzbar sind, wird von einigen bereits bezweifelt. Am Ende könnte es aber ganz anders kommen und an einem europarechtlichen Dinosaurier scheitern.
Eine Jugendliche sitzt auf dem Boden und nutzt ein Smartphone - auf dem Display sind verschiedene Apps zu sehen. dpa
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Justiz
 
In diesen Punkten widerspricht das Gericht dem Verfassungsschutz
 
Der Verfassungsschutz war sich sicher: Die AfD ist rechtsextremistisch. Die Verwaltungsrichter sind nicht davon überzeugt – und heben drei Punkte hervor.
Von Finn Hohenschwert, Theresa Weiß
Die AfD hat in einem Eilverfahren einen Sieg errungen: Sie darf nicht als gesichert rechtsextrem behandelt werden, bis das Hauptsacheverfahren vorbei ist. Zwar gebe es in der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen. Doch die Partei werde dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. So teilte es das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mit. In der Begründung geht das Gericht auf mehrere Punkte ein, die der Verfassungsschutz gegen die AfD ins Feld geführt hatte.
Besucher auf dem Gründungsparteitag der „Generation Deutschland“ in Gießen. dpa
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Wie viel Druck darf die Regierung Abgeordneten machen?
 
Gesetzentwürfe zu bewerten, braucht Zeit – mit diesem Argument und einem Eilantrag in Karlsruhe bremste ein CDU-Politiker 2023 die Ampel aus. Nun wird der Fall umfassend verhandelt.
Von Stephan Klenner, Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag darüber verhandelt, ob es ein „verfassungsrechtliches Tempolimit“ für die Be­ratung von Gesetzentwürfen gibt. Dieser Ansicht ist der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Er meint, seine Abgeordnetenrechte seien bei der Beratung des Heizungsgesetzes der Ampelkoalition vor knapp drei Jahren verletzt worden.
Verfassungsrichter: Astrid Wallrabenstein, Ann-Katrin Kaufhold, Christine Langenfeld und Thomas Offenloch am Donnerstag in Karlsruhe. dpa
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„Wenn ich Präsident werde, werdet ihr alle ausgelöscht“
 
Tausende fanden in seinem „Krieg gegen die Drogen“ den Tod. Nun hat das Verfahren in Den Haag gegen den früheren Staatschef der Philippinen begonnen.
Von Till Fähnders
Einst hatte Rodrigo Duterte der damaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Verhaftung gedroht, sollte sie sich auf die Philippinen wagen. Nun wird der frühere Präsident selbst in Den Haag vor Gericht gestellt.
In Den Haag demonstrierten am Montag auch Anhänger Dutertes. AFP
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Rechtspolitik
 
So will Sachsen-Anhalt sich vor der AfD schützen
 
Eine Allianz von Linken bis CDU will die Verfassung in Sachsen-Anhalt ändern. Im benachbarten Thüringen hat man schon Erfahrungen mit verstärkten AfD-Angriffen auf die Justiz.
Von Reinhard Bingener
In Sachsen-Anhalt soll es vor der anstehenden Landtagswahl im September noch eine umfassende Parlamentsreform geben. In den Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP sowie den beiden Oppositionsfraktionen der Linken und Grünen wurde dazu am Dienstag nach monatelangen vertraulichen Verhandlungen ein Gesetzentwurf präsentiert. Der Entwurf, für den eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich ist, soll in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht werden und im April beschlossen werden. Die Zustimmung gilt als sicher.
Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken im Magdeburger Landtag, und Sven Schulze, hier im Mai 2025 noch Wirtschaftsminister, im Plenarsaal. dpa
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Podcast
 
Das Zollurteil des Supreme Courts und seine Folgen für Donald Trump
Von Finn Hohenschwert, Katharina Iskandar
Das Zollurteil des Supreme Courts und seine Folgen für Donald Trump
Das Zollurteil ist eine herbe Niederlage für Donald Trump. Wie geht es nun weiter?  EPA

 
Wir sprechen mit Prof. Christian Tietje über das Urteil zu Trumps Zöllen und mit Hessens Innenminister Roman Poseck über seine Pläne für eine Handyortung von Ausreisepflichtigen.
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Juristischer Stellenmarkt
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Beruf und Ausbildung
 
Sachsen will nicht mehr Ausweichquartier für Extremisten sein
 
Wer als Extremist in anderen Bundesländern nicht zum Referendariat in der Justiz zugelassen wird, kann bisher nach Sachsen ausweichen. Damit soll bald Schluss sein.
Von Markus Wehner, Erfurt
Ist Sachsen ein Refugium für Rechtsextremisten, die in der Justiz Fuß zu fassen suchen? Die sächsische Landesregierung und die sie tragende Koalition aus CDU und SPD wollen das auf jeden Fall verhindern. Ein Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst soll in Zukunft vom Referendariat im Freistaat ausgeschlossen werden, wenn die Person „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig ist“.
Gäste und Abgeordnete im sächsischen Landtag am 4. Februar. Picture Alliance
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Wissen, wie man in Putins Reich Recht spricht
 
An der Uni Kiel soll das Institut für Osteuropäisches Recht geschlossen werden. Es ist das letzte seiner Art – sein Ende bedeutet Lücken im Verständnis Russlands, zum Beispiel im Fall Tilly.
Von Frederik Orlowski
Am Donnerstag wird in Moskau der Prozess gegen den Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly fortgesetzt. Tilly wird vorgeworfen, staatliche Organe verunglimpft zu haben. Was daran ist Recht, und was ist Politik? Fragen, die nur beantworten kann, wer zumindest in den Grundzügen auch mit dem russischen Recht vertraut ist.
Jacques Tilly steht in Düsseldorf zum Karneval vor seinem Mottowagen, während man ihm in Moskau in Abwesenheit den Prozess macht. dpa
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Warum Aufsichtsräte ihre Überwachungspflicht ernst nehmen müssen
 In der modernen Unternehmenswelt übernehmen Aufsichtsräte nicht bloß eine Nebenrolle, sondern tragen erhebliche Verantwortung. Die Rechtsprechung zwingt sie zur Initiative und legt die Messlatte für das Pflichtbewusstsein deutlich höher.
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Was Berufseinsteiger über befristete Arbeitsverträge wissen müssen
 Vier von zehn Neueinstellungen sind befristet. Eine Befristung eröffnet Chancen – stellt Menschen, die auf den Arbeitsmarkt drängen, zugleich aber auch vor Herausforderungen.
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Nachrichten
 
Was Filz und was nur Netzwerk ist
 
Im Bundestag streiten die Parteien über Vorwürfe von Vetternwirtschaft. In der AfD werden derweil immer neue Fälle bekannt.
Von Friederike Haupt, Reinhard Bingener
Wo geht Vetternwirtschaft los? Diese Frage beschäftigt die AfD aktuell ebenso wie ihre politischen Konkurrenten. Und so stand sie auch im Zentrum einer Aktuellen Stunde des Bundestags, in der die Abgeordneten am Donnerstagnachmittag über die aktuellen Vorwürfe gegen AfD-Politiker diskutierten.
Die Spitze der AfD-Fraktion am Donnerstag im Bundestag. Reuters
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Was sonst noch wichtig ist
  • Betrüger im Skandal um gefälschte Flugzeugteile verurteilt: Ein Händler hatte nachgemachte Triebwerksteile mit falschen Zertifikaten an Airlines verkauft.
  • Das LG Hamburg hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen „Campact“ abgelehnt. Die Organisation hatte plakatiert, Müller „unterstützt die rechtsextreme AfD“.
  • Luxusgüter können von der Steuer befreit sein. Der BFH präzisiert seine Rechtsprechung: Ein teures Wohnmobil kann ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ sein.
 
Ausblick
 
Montag, 2. März 2026
  • Karlsruhe: Der BGH verhandelt über zwei „Klimaklagen“ zum Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren.
Mittwoch, 4. März 2026
  • Bonn: Urteil im Prozess vor dem LG gegen den Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung in 36 Fällen. Er soll Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Notwendigkeit ruhigstellende Psychopharmaka verordnet haben.
Donnerstag, 5. März 2026
  • Kassel: Das BSG entscheidet in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Arbeitsförderungsrechts.
  • Luxemburg: Auf Vorlage des VG Sigmaringen urteilt der EuGH über die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen in der Sache Daraa.
Freitag, 6. März 2026
  • Frankfurt: Prozessbeginn vor dem OLG gegen eine Frau wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
 
 
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Dr. Reinhard Müller
Kontakt: redaktioneinspruch@faz.de

 
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Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net

HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main,
USt.-IDNr.: DE 114 232 732

Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid
Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube,
Carsten Knop, Berthold Kohler
 
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