Ein Palästinenser scheitert mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Deutsche Waffenexporte nach Israel bleiben erlaubt. Der Gazakrieg war zuletzt mehrfach Thema vor deutschen Gerichten.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ist ohne große Vorankündigung in den Gazastreifen gereist. Sie ist die erste deutsche Politikerin, die seit dem Überfall der Hamas die sogenannte Gelbe Zone – ein von Israel kontrolliertes Gebiet, das mehr als die Hälfte des Gazastreifens ausmacht – besucht. Klöckner sprach von einem wichtigen Signal und appellierte an Israel, den „Weg der Öffnung“ weiterzugehen.
Parallel zu Klöckners Stippvisite veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen pikanten Beschluss: Rüstungsexporte nach Israel bleiben erlaubt. Ein im Gazastreifen lebender Palästinenser hatte gegen mehrere Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter geklagt – ohne Erfolg. Dass Karlsruhe den Beschluss zeitgleich zu Klöckners Reise publik machte, ist wohl dem Zufall geschuldet.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein deutsches Gericht mit dem Gazakrieg beschäftigt. Bereits im November blieben vor dem Verwaltungsgericht Berlin gleich mehrere Klagen gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel erfolglos. Hier, wie auch in dem nun veröffentlichten Beschluss der Zweiten Kammer, spielte das Ramstein-Urteil aus dem Sommer 2025 eine prominente Rolle.
Karlsruhe hatte damals entschieden, dass sich im Ausland lebende Menschen auf Grundrechte berufen können – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem müsse Deutschland dafür sorgen, dass grundlegende Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht im Ausland gewahrt bleiben. Unter bestimmten Bedingungen könne sich dieser Schutzauftrag sogar zu einer Schutzpflicht verdichten.
In dem nun veröffentlichten Beschluss, konkret ging es um die Ausfuhr von Panzergetrieben, nahm Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Das Gericht erinnerte daran, dass die Organe der Bundesrepublik „grundsätzlich in eigener Verantwortung“ entscheiden, wie sie den grundgesetzlichen Auftrag zum Völkerrechtsschutz umsetzen. Ein Anspruch Einzelner auf völkerrechtlich begründete Maßnahmen aus dem Grundgesetz bestehe im Übrigen auch nur ausnahmsweise. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, ließ die Kammer wegen der unzureichenden Begründung der Beschwerde ausdrücklich offen.
Julia Klöckners Besuch im Gazastreifen sorgte hierzulande für gemischte Reaktionen. Schon vor Reiseantritt herrschte Unmut. Diplomaten sollen sogar noch versucht haben, sie von ihren Reiseplänen wieder abzubringen. Im Anschluss äußerte sich dann der Koalitionspartner, die SPD, am deutlichsten. Sie warf Klöckner vor, kein einziges Gespräch mit einer hohen Repräsentanz der Palästinenser geführt zu haben. Das sei nur schwer vermittelbar.
Was meinen Sie: Ist es ein gutes Signal, dass Klöckner in den Gazastreifen gefahren ist? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
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