Einspruch
                                                           
Freitag, 01.08.2025 | Zur Online Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Ein Machtwort aus Luxemburg zu sicheren Herkunftsstaaten
Der Europäische Gerichtshof nimmt die EU-Mitgliedstaaten im Asylrecht in die Pflicht. Die Bundesjustizministerin stellt den Ländern eine halbe Milliarde Euro für die Justiz in Aussicht. Deutschland diskutiert weiter über den Schwangerschaftsabbruch.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten nur dann Listen sicherer Herkunftsländer im Asylrecht festlegen dürfen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist. Im konkreten Fall ging es um zwei Männer aus Bangladesch, die vor einem Gericht in Rom erfolgreich gegen ihre Verbringung in die italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren in Albanien und die mögliche direkte Rückführung von dort geklagt hatten. Unser Korrespondent Matthias Rüb weiß, dass die Entscheidung auch Auswirkungen auf Deutschland haben könnte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird sich mit dem Luxemburger Richterspruch beschäftigen müssen.
Autorenbild
Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
Plus Sign Folgen
Seine Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), hat diese Woche die Eckpunkte für die Neuauflage des „Pakts für den Rechtsstaat“ vorgestellt. Der Bund will den Ländern in den kommenden vier Jahren rund eine halbe Milliarde Euro bereitstellen, um die Justiz personell zu stärken. Eigentlich sind die Länder für deren Ausstattung und Finanzierung verantwortlich. Angesichts knapper Haushalte dürfte die finanzielle Unterstützung durch den Bund jedoch eine willkommene Entlastung sein: Allein in der Strafjustiz fehlen laut Deutschem Richterbund bundesweit rund 2000 Staatsanwälte und Richter. Am Mittwoch stimmte das Kabinett den Plänen der Justizministerin zu. Besiegelt ist der Pakt aber erst, wenn die Länder mit allen Details einverstanden sind.

Weniger angespannt als an den Gerichten der Bundesländer ist die Personallage bei den obersten Bundesgerichten. Wegen dauerhaft sinkender Fallzahlen hat das Bundesjustizministerium ebenfalls in dieser Woche angekündigt, am Bundesfinanzhof und am Bundesverwaltungsgericht bis Ende 2026 Richterstellen abzubauen. Warum die Bundesgerichte Personal verlieren, während andernorts über Personalnot geklagt wird, analysiert unsere Korrespondentin Katja Gelinsky.

Auch an der Spitze der Justiz, beim Bundesverfassungsgericht, geht es dieser Tage um Personalfragen – jedoch aus ganz anderen Gründen. Die Nachbesetzung von drei Richterposten bleibt umstritten, eine Einigung im festgefahrenen Streit ist nicht in Sicht. Die Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Positionen von SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat derweil ein Schlaglicht auf ein anderes Thema geworfen: den Schwangerschaftsabbruch.

Juristisch stellen sich mehrere Fragen. Zum einen: Gilt der Schutz der Menschenwürde bereits vor der Geburt? Der Kieler Staatsrechtsprofessor Ino Augsberg bejaht das in seinem Gastbeitrag. Er verweist auf die historischen Erfahrungen, die dem Grundgesetz zugrunde liegen. Zum anderen geht es um die strafrechtlichen Folgen des Schwangerschaftsabbruchs – und damit um den umstrittenen § 218 StGB. Unsere Korrespondentin Marlene Grunert hat die Debatte zum Anlass genommen, die komplizierte Rechtslage zu erklären.

Beim OLG Düsseldorf ging es in dieser Woche um ein anderes polarisierendes Thema – ums Gendern. Das Gericht entschied, dass das generische Maskulinum ausreicht, um geschlechtergerecht zu kommunizieren. Eine städtische GmbH wollte im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen. Warum sie damit keinen Erfolg hatte, lesen Sie im Artikel unserer Korrespondentin Heike Schmoll.

Zum Schluss ein Hinweis in eigener Sache: Wir möchten dieses Briefing gerne mit Ihrer Hilfe weiterentwickeln. Wir freuen uns deshalb, wenn Sie sich fünf Minuten Zeit nehmen, um uns mitzuteilen, was Ihnen gefällt und was wir noch verbessern können. Ihre Antworten behandeln wir selbstverständlich anonym und vertraulich. Den Link zur Umfrage finden Sie hier.

Viel Freude bei der Lektüre wünscht

Ihr Finn Hohenschwert

 
Die Themen in diesem Newsletter
Exklusiv
chevron
Was die Geschichte zur Menschenwürde lehrt
Rechtspolitik
chevron
Hunderte Millionen Euro für Justiz
chevron
Oberste Bundesgerichte verlieren Richterstellen
chevron
Wie das Strafrecht mit Schwangerschaftsabbrüchen umgeht
Justiz
chevron
EuGH: Höhere Hürden für sichere Herkunftsländer
chevron
OLG Düsseldorf: Generisches Maskulin bleibt
chevron
LG Stuttgart: Michael Ballweg nicht wegen Betrugs schuldig
chevron
OLG München: CSU-Politiker wegen Bestechung verurteilt
Nachrichten
chevron
Anzeigenwelle gegen Merz wegen Unterstützung Israels
chevron
Was sonst noch wichtig ist
Ausblick
 
 
Diesen Newsletter mit Freunden teilen
Teilen Sie diesen Newsletter als Mail   Teilen Sie diesen Newsletter auf LinkedIn   Teilen Sie diesen Newsletter auf Facebook   Teilen Sie diesen Newsletter in WhatsApp   Teilen Sie diesen Newsletter auf X
 
 
Anzeige
timer trk_px
 
Exklusiv
 
Was die Geschichte zur Menschenwürde lehrt
 
 Die Debatte um die inhaltlichen Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf hat ein Schlaglicht auf die Frage nach dem Würdestatus des ungeborenen Kindes geworfen. Die Antwort darauf muss die Lektionen der Vergangenheit einbeziehen.
Von Ino Augsberg
Die grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde entstammt einer eindeutigen historischen Lektion. Sie bildet die Reaktion auf die Erfahrung, dass unter der Herrschaft der Nationalsozialisten die Würde des Menschen buchstäblich mit Füßen getreten und in den Lagern in schrecklichster Form verletzt wurde. Dass der Mensch in seiner Würde geachtet und geschützt werden muss, ist die zum obersten Menschenrecht verdichtete Fassung des neuen kategorischen Imperativs, dass Auschwitz sich nicht wiederholen darf.
Jüngste Diskussionen haben die Frage nach der Würde des ungeborenen Kindes erneut in den Fokus gerückt. picture alliance / photothek
 
Weiterlesen
 
Ihnen wurde der Newsletter weitergeleitet?
 Jetzt kostenlos abonnieren 
 
Rechtspolitik
 
Bundesjustizministerin kündigt Hunderte Millionen Euro für Justiz an
 
Geplant sind neue Stellen und Investitionen in die Digitalisierung. Die Mehrausgaben sollen auch im Kampf gegen Steuerhinterziehung helfen.
Von Marlene Grunert, Berlin
Im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat wird der Bund den Ländern in den nächsten vier Jahren rund eine halbe Milliarde Euro zur Stärkung der Justiz bereitstellen. Das hat am Montag Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt. Damit verdoppele die Bundesregierung die bisherige Unterstützung. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage sprach Hubig von einem „klaren Zeichen für den Rechtsstaat und die Demokratie in unserem Land.“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt eine halbe Milliarde Euro für die Stärkung der Justiz an – ein klares Signal für Rechtsstaat und Digitalisierung. dpa
 
Weiterlesen
 
Oberste Bundesgerichte verlieren Richterstellen
 
Die Zahl der Klagen sinkt seit Jahren. Dieser Trend soll nun Konsequenzen an der Spitze der Justiz haben. Steuerberater sehen Einschnitte beim Rechtsschutz.
Von Katja Gelinsky
Seit Jahren verzeichnen die obersten Bundesgerichte sinkende oder bestenfalls stagnierende Eingangszahlen. Diese Entwicklung wird nun erste personelle Konsequenten haben: Am Bundesfinanzhof (BFH) und am Bundesverwaltungsgericht „soll bis Ende 2026 ein Abbau von ­Richterstellen erfolgen“, teilte das Bundesjustizminis­terium der F.A.Z. mit. Am Bundesverwaltungsgericht sind die Eingangszahlen in den vergangenen zehn Jahren um rund 40 Prozent gesunken. Am obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen um rund 36 Prozent. Wie zu hören ist, soll der BFH künftig mit zehn statt mit elf Senaten auskommen.
Der Bundesfinanzhof in München soll in Zukunft mit weniger Richtern auskommen. dpa
 
Weiterlesen
 
Wie das Strafrecht mit Schwangerschaftsabbrüchen umgeht
 
Verboten, aber unter Bedingungen straflos: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zur Abtreibung hat Auswirkungen auf das Strafrecht. Diese sind zum Teil unlogisch und widersprüchlich.
Von Marlene Grunert, Berlin
Seit Wochen diskutiert Deutschland wieder über den Schwangerschaftsabbruch. Anlässlich der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Verfassungsgericht geht es meistens um das Grundgesetz, vor allem um die Menschenwürde. Etwas zu kurz kommen manchmal die Eigenheiten der strafrechtlichen Regelungen. Die meisten Strafrechtslehrer attestieren ihnen Widersprüchlichkeiten – auch Befürworter der Regeln.
Besorgte Mienen nach der Verkündigung des Urteils zum Paragraphen 218 im Jahr 1993: Die SPD-Politikerinnen Herta Däubler-Gmelin, Regine Hildebrandt, Heidemarie Wieczorek-Zeul Wolfgang Eilmes
 
Weiterlesen
 
Justiz
 
EuGH setzt Hürden für Listen sicherer Herkunftsländer
 
Nur wenn die gesamte Bevölkerung in einem Land sicher sei, könne es als sicheres Herkunftsland eingestuft werden, urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union. Das Urteil könnte Auswirkungen für Deutschland haben.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erhöht die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren. Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied das Gericht in Luxemburg.
Abschiebung per Charterflug: Der Europäische Gerichtshof erschwert die Einstufung sicherer Herkunftsländer. dpa
 
Weiterlesen
 
Handelsregister darf beim generischen Maskulinum bleiben
 
Ein städtisches Unternehmen wollte im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen. Das Handelsregister lehnte das ab. Der Fall kam vor das Oberlandesgericht.
Von Heike Schmoll, Berlin
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat entschieden, dass das generische Maskulinum ausreicht, um geschlechtergerecht zu kommunizieren. Konkret ging es um eine städtische GmbH, die im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen wollte. Das Handelsregister lehnte ab, der Fall kam vor das OLG, wo die GmbH ebenfalls unterlag (OLG Düsseldorf Beschluss vom 15. Juli 25 Az.3Wx 85/25).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Das generische Maskulinum bleibt im Handelsregister ausreichend. dpa
 
Weiterlesen
 
Anzeige
timer trk_px
 
Michael Ballweg vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen
 
Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung in geringem Umfang wurde Ballweg verurteilt.
Von Rüdiger Soldt, Stuttgart
Das Gerichtsviertel in Stuttgart ist am Donnerstagmorgen erfüllt von Woodstock-Vibes. Vor dem Café Art, wo normalerweise Anwälte in grauen Anzügen ihre Bagel in den Verhandlungspausen verzehren, sitzen vier Unterstützer der Bewegung „Querdenken0711“ in bunten Flow­er-Power-Klamotten. „Jetzt zeigt der Staat mal sein wahres Gesicht“, sagt ein älterer Mann mit Lederweste. In wenigen Minuten soll nach mehr als 40 Prozess­tagen das Urteil gegen den Gründer der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, fallen.
„Querdenken“-Gründer Michael Ballweg am Donnerstagmorgen im Landgericht Stuttgart AFP
 
Weiterlesen
 
CSU-Politiker Lintner wegen Bestechung verurteilt
 
In München wurde der frühere Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner wegen Bestechung von Abgeordneten verurteilt. Er war Teil eines größeren Netzwerks. Was war dessen Ziel?
Von Reinhard Veser
In Deutschland haben die Versuche des Regimes in Aserbaidschan, Einfluss auf Entscheidungen in west­lichen Demokratien zu nehmen, erst im Frühjahr 2021 große politische Wellen geschlagen. Das war eine Folge der Maskenaffäre: Einige der Parlamentarier, die an zweifelhaften Geschäften bei der Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie beteiligt waren, legten auch ein auffälliges Interesse an Aserbaidschan an den Tag. Dadurch wurde der Blick auf weitere Bundestagsabgeordnete der CDU gelenkt, die zwar nicht mit Masken handelten, aber gern nach Baku reisten und sich dann lobend über die de­mokratische Entwicklung eines Staates äußerten, über den in Wirklichkeit eine Diktatur herrscht, die Opposition und Medien brutal unterdrückt.
Verurteilt: Der frühere CSU-Abgeordnete Eduard Lintner am Mittwoch in einem Saal des Oberlandesgerichts München. dpa
 
Weiterlesen
 
Juristischer Stellenmarkt
LEGALBRAINS
Das Jura-Jobportal der F.A.Z.
F.A.Z.-Stellenmarkt
Jobangebote für Juristen
 
 
 
Aus dem Deutschen Anwaltspiegel
  Deutscher AnwaltSpiegel
Wann Schadenersatz wegen unzulässiger Datenweitergabe droht
 Das Bundesarbeitsgericht hat die Messlatte für immateriellen Schadenersatz beim Datenschutz in einer jüngeren Entscheidung deutlich verschoben. Was bedeutet das für die Praxis?
Janine Krupa-Soltane
Aus dem Karrieremagazin
  IQB Karrieremagazin
Warum Selbstmarketing bei der Bewerbung hilft
 Wer nicht auf sich aufmerksam macht, kann bei der Jobsuche in der breiten Masse untergehen. Tipps für ein gelungenes Selbstmarketing im Bewerbungsprozess.
IQB Karrieremagazin Redaktionsteam
 
VERANSTALTUNGSKALENDER
Calendar Icon
Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
Zum Kalender
 
Nachrichten
 
Anzeigenwelle gegen Merz wegen Unterstützung Israels
 
Über 1000 Anzeigen sind gegen den Bundeskanzler eingegangen. In den größtenteils wortgleichen Anzeigen wird ihm unter anderem Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Von Sara Wagener
„Die rosigen Worte“ des Bundeskanzlers gegen Israels Vorgehen im Gazastreifen „sind nicht viel wert“, findet Selina Pfister. Die Kreisvorsitzende der Linken Aschaffenburg-Miltenberg will, dass die Bundesregierung auf ein schnelles Ende des „Genozids“ hinwirkt, die Verantwortlichen sanktioniert und Waffenlieferungen an Israel beendet, erklärte sie gegenüber der F.A.Z. Deshalb hat sie in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen Friedrich Merz (CDU) gestellt. Durch die Unterstützung Israels „macht sich Deutschland mitschuldig an den begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, heißt es darin.
Merz am Mittwoch bei einer Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin EPA
 
Weiterlesen
 
Was sonst noch wichtig ist
 
  • Ratko Mladić bleibt in Haft. Ein UN-Gericht in Den Haag lehnte den Antrag auf vorzeitige Entlassung des früheren bosnisch-serbischen Armeechefs ab.
  • Trumps früherer Anwalt wird Bundesrichter. Trotz Lügenvorwürfen hat der Senat Emil Bove III. zum Berufungsrichter gemacht – mit der denkbar knappsten Mehrheit. Selbst von Republikanern kommt Kritik.
  • Deutsche Bank tauscht Chefjustiziarin aus. Simone Kämpfer von der Kanzlei Freshfields tritt in der Deutschen Bank die Nachfolge von Friederike Rotsch an. Zuvor hatte es Veränderungen im Vorstand gegeben.
 
Ausblick
 
Dienstag, 5. August 2025
  • München: Das LG München I verkündet sein Urteil im Streit um das Aussehen der Flaschen von Mio Mio Cola-Orange von Berentzen.
  • Dresden: Vor dem OLG beginnt der Spionage-Prozess gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah.

Freitag, 8. August 2025
  • Washington, D.C.: Anhörung des mutmaßlichen Täters, der ein Paar nach einer Veranstaltung im Jüdischen Museum in der amerikanischen Hauptstadt am 21.05.2025 erschossen hat.
 
 
Folgen Sie der F.A.Z.
Folgen Sie uns auf WhatsApp Folgen Sie uns auf Instagram Folgen Sie uns auf LinkedIn Folgen Sie uns auf Threads Folgen Sie uns auf YouTube Folgen Sie uns auf X Folgen Sie uns auf Facebook
Zur F.A.Z. App
 Apple App Store   Google Play Store 
F.A.Z. Newsletter
verwalten     entdecken
Newsletter „Einspruch“
abbestellen
Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch:
Dr. Reinhard Müller
Kontakt: einspruch@faz.de

 
Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH,
Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net

HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main,
USt.-IDNr.: DE 114 232 732

Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid
Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube,
Carsten Knop, Berthold Kohler
 
© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025
Alle Rechte vorbehalten.

 

This email was sent by: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 
Pariser Str. 1 
Frankfurt am Main, Hessen, 60486, Germany

 javascript:void(0);

 unsub javascript:void(0);