Die Juristenausbildung ist von Sagen und Mythen umwoben und blickt auf eine lange Tradition zurück: Schon Goethe und Bismarck besuchten erst die Universität – und gingen anschließend zum Repetitor.
Den Nimbus des Jurastudiums nährt sicherlich auch die einzigartige Notenskala. Sie reicht von null bis 18 Punkten. Ab vier Punkten hat der Kandidat bestanden. 9 Punkte – das sogenannte Prädikatsexamen – wollen alle haben. Noch höhere Punktzahlen werden selten vergeben. Ein Sprichwort besagt: 18 Punkte bekomme niemand, 17 nur der liebe Gott und 16 allein der Klausurersteller.
Das klingt griffig, die Realität sieht jedoch anders aus. Dem Autor unseres „Artikels der Woche“, Nils Tittelbach, ist es gelungen, 18 Punkte in einer Staatsexamensklausur zu schreiben. Was unterscheidet seine Klausur von anderen? Das wollte er selbst wissen und hat bei seinem Korrektor nachgefragt. Die überraschende Antwort: Seine Klausur war gar kein „Meisterstück“ – und doch war sie anders als die anderen. Was genau den Unterschied gemacht hat, lesen Sie im Briefing.
Unterdessen hat mein Kollege Finn Hohenschwert mit dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) über eine Bundesratsinitiative des Landes Hessen gesprochen. Künftig soll die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stehen. Heinz argumentiert mit der deutschen Staatsräson und will die Initiative an einem symbolträchtigen Tag, dem 8. Mai, in den Bundesrat einbringen. Das Interview können Sie im Briefing lesen oder in unserem Podcast hören.
Und jetzt sind Sie gefragt: Kennen Sie Juristen oder haben vielleicht sogar selbst Jura studiert? Mich interessieren Ihre Erfahrungen und Anregungen zur Juristenausbildung. Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Letzte Woche haben wir Sie nach Ihrer Meinung zum (Anti-)LGBTQ-Gesetz von Viktor Orbán gefragt. Ihre Rückmeldungen hierzu waren sehr bunt. Ein Leser hob hervor, dass die Abwahl Orbáns für die Ukraine und insofern auch „für uns“ gut sei. Kritik entzündete sich jedoch an der Argumentation des EuGH, der Orbáns Gesetz gekippt hat. Ein Leser merkte hierzu an, dass der EuGH kein Instrument sei, um souveräne staatliche Integrität von demokratisch gewählten Parlamenten zu untergraben oder auszuhebeln.
Ein Jurastudent sorgte mit der Bestnote im Examen für Schlagzeilen. Auch der Autor dieses Gastbeitrags bekam 18 Punkte – und fragte seinen Korrektor, warum. Die überraschende Antwort: Dafür muss man kein Jahrhundertgenie sein.
Selten wurde ein Thema rund um das deutsche Jurastudium so intensiv besprochen wie die 18-Punkte-Bewertung, die Ron Straßburg von seinem Erstkorrektor für eine Klausur im ersten Staatsexamen erhielt. Sein Prüfer verneigte sich verbal. In Artikeln wurde sein Fall als „Wunder“ und „Mythos“ bezeichnet, zur Verdeutlichung der Großtat mit dem Satz eingeleitet: „18 Punkte bekommt niemand, 17 nur Gott und 16 der Klausurersteller.“ Ron Straßburg habe geschafft, „was andere Jurastudierende nicht zu träumen wagten“.
Was einige Tage nach dem Aufmerksamkeitshype bleibt, ist der öffentliche Eindruck, bei der Bewertung handele es sich um einen einzigartigen Ausnahmefall. Die Bestnote wird für Studenten und Korrektoren weiter in nebulöse Ferne gerückt und das Vorurteil der Unerreichbarkeit bestärkt. Dabei ist die Vergabe von 18 Punkten für eine Klausur im Ersten Staatsexamen, sogar durch Erst- und Zweitkorrektoren, keine derartige Seltenheit. Allein in Berlin wurde seit 2020 die Bestnote insgesamt elfmal vergeben. 2024 auch an mich. Bundesweite Statistiken zu den Einzelnoten existieren nicht.
Schwierig, aber nicht Unmöglich: 18 Punkte im Staatsexamen. dpa
Was unterscheidet diese Klausuren von anderen?
Wurde ein sonst unentdecktes juristisches Problem vom Prüfling bearbeitet, ein Streitstand noch brillanter gelöst? Oder könnte es am Ende doch nur der Moment des Glücks sein, den richtigen Prüfer oder die richtige Prüferin erwischt zu haben?
Diese Fragen habe ich mir seit meinem Staatsexamen immer wieder gestellt. Und konnte sie schließlich nach einem langen und aufschlussreichen Gespräch mit meinem Erstkorrektor beantworten. Er ist Anwalt in einer Großkanzlei und prüft seit vielen Jahren im Examen.
Mein Gespräch mit dem Korrektor
Kurzum: Meine Klausur hatte nichts, was andere Arbeiten nicht auch hatten. Sie war jedoch über das vom Prüfungsamt erwartete Maß hinaus vollständig. Wie mir mein Prüfer eröffnete, wurde ein Rechtsproblem vom ursprünglichen Klausursteller und vom Prüfungsamt nicht berücksichtigt. Nun sind Examensklausuren ohnehin bereits ihrem Umfang nach darauf ausgelegt, dass eine vollständige Lösung in der anberaumten fünfstündigen Bearbeitungszeit nicht möglich ist. Das unerwartete Problem erhöhte den erforderlichen Zeitaufwand noch einmal erheblich.
Meine Arbeit sei, so mein Korrektor, kein Meisterwerk gewesen. Durch meine Fähigkeit, schnell zu schreiben und die richtigen Schwerpunkte zu setzen, sei es mir jedoch gelungen, neben diesem Sonderproblem auch alle anderen Prüfungspunkte der Lösungsskizze in hinreichendem Maße zu behandeln.
Damit deckt sich meine Erfahrung mit jener von Ron Straßburg, der einer Mindermeinung folgte, um zusätzliche Probleme lösen zu können. Die Juristin Lena Grossmann erreichte die Bestpunktzahl zum Beispiel, indem sie die Lösungsskizze voll traf.
Sind schnelles Schreiben und die richtige Schwerpunktsetzung der Schlüssel zum Erfolg? dpa
Man muss kein Jahrhundertgenie sein
Diese Analyse ist für Jurastudenten gleichermaßen beruhigend wie verstörend. Schön ist, dass man kein Jahrhundertgenie sein muss, um 18 Punkte zu erreichen. Unerfreulich ist nur, darauf hoffen zu müssen, dass der Korrektor oder die Korrektorin die vollständige Abdeckung der Lösungsskizze oder das abweichende Darüberhinaustreten mit der Bestnote würdigen.
Dabei hält jedenfalls das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg die Korrektoren ausdrücklich zur Ausschöpfung der gesamten Notenskala an. Und die Prüferinnen und Prüfer begegnen, wie mir mein Korrektor versichert, den Arbeiten der Prüflinge stets wohlwollend und engagiert. Voraussetzungen und Bereitschaft sind also gegeben. Die 18 Punkte müssen jedoch ihr gesellschaftliches Stigma als „unerreichbar“ verlieren.
Was muss sich ändern?
Dieser Appell fügt sich nahtlos in den Chor kritischer Stimmen ein, die seit vielen Jahren eine Reform der Notenvergabe im deutschen Jurastudium fordern. Für einen liberalen Umgang mit der Bestnote, zur Reduzierung von Diskriminierung und für besser vergleichbare Bewertungen von Juraklausuren ist es notwendig, dass zwischen den Prüfungsämtern, den Senaten und den Universitäten Einigkeit besteht und transparent mitgeteilt wird, welche Kompetenzen das Jurastudium vermitteln soll und wie diese Fähigkeiten mit welchem Ressourcenaufwand chancengleich gelehrt und geprüft werden können.
Sollten etwa Methodik, Zeitmanagement, Wissensdarstellung und Präzision bei der inhaltlichen Darstellung gleichberechtigt im Zentrum der Ausbildung stehen, wären diverse Änderungen am aktuellen System überlegenswert. Für gute Noten ist es zunehmend entscheidend, aus einer umfassenden Wissensquelle jeweils die richtigen Einlassungen möglichst schnell abzuschöpfen und aufzuschreiben. Methodik und eine präzise Argumentationstechnik kommen dabei oft zu kurz.
Dabei eröffnen einige Klausurformate mehr Raum für eigenständige methodische Argumentation als andere. Im öffentlichen Recht etwa könnte vorrangig nach der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von staatlichen Maßnahmen gefragt werden, welche eine vertiefte diskursive Auseinandersetzung mit zentralen Rechtsfragen erfordert. Im Zivil- und Verwaltungsrecht ermöglicht die Arbeit mit unbekannten Normen, systemisches Rechtsverständnis zu zeigen.
Auch könnte eine staatliche Prüfungsleistung aus einem Multiple-Choice-Test bestehen, welcher dem Zulassungstest für Anwälte aus den USA nachempfunden ist. Auf die Handschrift oder das Schnellschreibevermögen käme es dabei nicht an.
Bei der Digitalisierung im Jurastudium ist noch Luft nach oben. dpa
KI muss auch eine Rolle spielen
In einigen Bundesländern wird das Zweite Staatsexamen mittlerweile am Computer geschrieben. Dies ist eine erfreuliche Veränderung, doch der Reformdruck wächst. Juristische Onlinedatenbanken lösen im realen Arbeitsalltag schon lange das mühsame Einprägen von Definitionen und Meinungsstreits ab. In der Welt der Kanzleien wird in diesen Tagen mit Entzücken den Versprechungen von Künstlicher Intelligenz für die Anwaltstätigkeit gelauscht.
Welche Fähigkeiten sollen Juristinnen und Juristen von morgen aufweisen? Ist die aktuelle Gestaltung der juristischen Staatsexamina zur Prüfung dieser Kompetenzen alternativlos? Und sind unsere Universitäten überhaupt hinreichend ausgestattet, um diese Soft Skills zu vermitteln?
Am Ende stehen sich ein Prüfling und ein Korrektor oder eine Korrektorin gegenüber, zwischen ihnen eine Klausur als Produkt von Tausenden Stunden des Lernens, Zweifelns und Hoffens. Ich hatte Glück. Meine Prüfer haben sich Zeit für meine Klausur genommen und die Türen zum Undenkbaren aufgestoßen. Nun gilt es, diesen Raum mit Worten zu füllen und die 18-Punkte-Klausur im juristischen Staatsexamen keine mediale Schlagzeile mehr wert sein zu lassen.
Nils Tittelbach studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und macht derzeit sein Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.
Zusammenfassung: Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 8. Mai 2026 im Bundesrat eingebracht werden. Vorgesehen ist ein neuer Absatz in § 130 StGB, der das öffentliche Leugnen oder den Aufruf zur Beseitigung Israels erfasst. Kritik an der israelischen Regierung und die Forderung nach einer Zweistaatenlösung blieben zulässig. Verfassungsrechtlich beruft sich Heinz auf die Wunsiedel-Rechtsprechung, die besondere Regelungen mit Bezug zur NS-Unrechtsherrschaft erlaube.
Christian Heinz (CDU), Justizminister von Hessen dpa
Zusammenfassung: Die Staatsanwaltschaft Verden hat für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert. Die Siebenundsechzigjährige ist wegen bewaffneter Überfälle auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte angeklagt, die sie gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub nach der RAF-Selbstauflösung 1998 begangen haben soll. Dabei soll das Trio rund 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft hält anders als das Gericht auch den Vorwurf des versuchten Mordes aufrecht, den das Landgericht Verden bereits zurückgewiesen hatte. Die Staatsanwältin warf Klette zudem vor, ihre Taten bagatellisiert und das Verfahren politisiert zu haben. Nach dem Verdener Prozess könnte ein weiteres Verfahren wegen mehrerer RAF-Terroranschläge folgen,
über dessen Zulassung das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet.
Daniela Klette mit ihren Anwälten Undine Weyers (r.) und Lukas Theune (l.) am 28. April am Landgericht Verden dpa
Zusammenfassung: Ratko Mladić, der wegen Kriegsverbrechen und des Völkermords von Srebrenica zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige General der bosnischen Serben, hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung und Überstellung nach Serbien gestellt. Seine Anwälte begründen dies mit seinem kritischen Gesundheitszustand und einer Lebenserwartung von nur noch wenigen Monaten. Der in Den Haag ansässige Residualmechanismus hat bereits mehrere ähnliche Anträge abgelehnt, zuletzt im Juli 2025. Serbiens Staatspräsident Aleksandar Vučić setzt sich für die Freilassung ein, während bosnische Opferverbände eine Entlassung als schwere Ungerechtigkeit und Erniedrigung der Opfer bezeichnen. Auch die serbische Menschenrechtlerin Nataša Kandić lehnt eine Freilassung ab und betont,
Serbien sei kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher.
Auf dem Rückzug: Mladić (Mitte) verhandelt über den Abzug seiner Truppen in Sarajewo am 10. August 1993. AFP
Zusammenfassung: Der Bücherfrühling hatte seinen kulturpolitischen Aufreger: Auf Veranlassung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wurden drei von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis vorgesehene Buchläden nachträglich von der Liste gestrichen – unter Verweis auf verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse und das sogenannte Haber-Verfahren. Der Streit eskalierte weiter, als Weimer in der „Zeit“ die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ bezeichnete. Jetzt erzielten die Buchhändlerinnen vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen juristischen Erfolg.
Er darf seine Behauptung, die von ihm um den Deutschen Buchhandlungspreis gebrachte „Schwankende Weltkugel“ sei extremistisch, nicht wiederholen: Wolfram Weimer. dpa
Zusammenfassung: Deutschland lockert die Grenzkontrollen zu Luxemburg und ersetzt die stationären Kontrollen an der A 64 Richtung Trier durch flexible, mobile Kontrollen auf dem Rastplatz Markusberg. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte den Beginn der Umbauarbeiten für Anfang Mai an. Vorbild ist die Autobahn 8 von Schengen Richtung Merzig, wo seit neun Monaten nur noch ausgewählte Fahrzeuge kontrolliert werden und der Verkehr frei fließt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Kontrollen an der luxemburgischen Grenze für rechtswidrig erklärt, weil das Bundesinnenministerium die Bedrohungslage nicht auf tragfähiger Tatsachengrundlage begründet habe. Dobrindt bezeichnete das Urteil als erstinstanzliche Einzelfallentscheidung ohne Einfluss auf die
Binnengrenzkontrollen und kündigte Berufung an.
Zusammenfassung: Péter Magyar, der voraussichtlich am 9. Mai zum ungarischen Ministerpräsidenten gewählt wird, traf bereits vor seinem Amtsantritt EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Ratspräsident Costa in Brüssel. Bis Ende August muss seine Regierung umfassende Reformen umsetzen, um eingefrorene EU-Milliarden freizubekommen, darunter rund zehn Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbauplan. Ein zentrales Hindernis ist das von Orbán besetzte Verfassungsgericht, dessen Richter neue Gesetze blockieren könnten. Magyar hat den Spitzen wichtiger Institutionen eine Frist bis zum 31. Mai gesetzt, freiwillig zurückzutreten. In Brüssel genießt er parteiübergreifend politische Unterstützung, muss aber bei Rechtsstaatsreformen und Korruptionsbekämpfung rasch liefern.
Zusammenfassung: Das Kölner Start-up Jupus des Juristen René Fergen bietet mit der KI-Assistentin „Marie“ ein digitales Kanzleisekretariat an, das Anrufe entgegennimmt, Anfragen einordnet, Fristen berechnet und Termine koordiniert. Zielgruppe sind kleinere und mittelgroße Kanzleien, die knapp 85 Prozent aller deutschen Kanzleien ausmachen und besonders unter dem Fachkräftemangel bei Rechtsanwaltsfachangestellten leiden. 2025 sank die Zahl neuer Ausbildungsverträge in diesem Berufsfeld auf weniger als 2900. Mehr als 700 Kanzleien nutzen Jupus bereits, die Mitarbeiterzahl vervierfachte sich auf rund 60. Fergen plant die Expansion in weitere europäische Märkte.
In Berlin und Brüssel wird über das Sexualstrafrecht diskutiert. Mit Hessens Justizminister Christian Heinz sprechen wir über einen Gesetzentwurf, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. „Nur Ja heißt Ja“ – so lautet der Name der Initiative, mit der das Europäische Parlament die Kommission dazu aufgefordert hat, konkrete Vorschläge für eine EU-weit einheitliche und rechtlich verbindliche Definition der Vergewaltigung zu erarbeiten. In Deutschland gilt bislang der Grundsatz „Nein heißt nein“. Aber was steckt eigentlich dahinter? Wir vergleichen die jüngsten Forderungen mit dem geltenden Recht und analysieren, weshalb der Vorstoß aus der EU vermutlich scheitern wird – das deutsche Sexualstrafrecht aber trotzdem reformiert werden könnte.
Die Meinungsfreiheit hat Verfassungsrang, in Artikel 5 Grundgesetz wird sie garantiert. Insofern ist das Bundesverfassungsgericht für den Rechtsstreit, den das Portal Nius gegen den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) vom Zaun gebrochen hat, die richtige Adresse.
Nachdem Nius vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, zieht der Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel nun nach Karlsruhe. Die Pointe bei dem Verfahren ist, dass er beziehungsweise Nius feststellen lassen will, dass Günther seine Meinung nicht kundtun darf, zumindest nicht wie in der Talkshow von Markus Lanz am 7. Januar.
Günther: „Sieg für die Meinungsfreiheit“
Dort hatte Günther sich über Nius ausgelassen. Die Macher des Portals hatte er als „Gegner“ und „Feinde von Demokratie“ bezeichnet und behauptet, dass in Artikeln, die dort erschienen seien und etwas mit ihm zu tun hätten, „in der Regel nichts drin“ stimme, das sei „vollkommen faktenfrei“.
Den Beweis dafür anzutreten, dürfte Günther, der bei Lanz gewissermaßen den Trapattoni gab, schwerfallen. Nur erfundenen Stuss findet er bei Nius nicht. Die Qualifizierung als „Gegner“ steckt sich der Nius-Chef Julian Reichelt garantiert auch gern ans Revers, schauen wir darauf, wie er gegen Günther austeilt („lügt sich um Kopf und Kragen“). Bei „Feinde von Demokratie“ hört der Spaß auf, aber auch das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie Günther nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vergangene Woche genüsslich feststellte.
„Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es sei „gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden“. Das mache „hoffentlich vielen Menschen Mut“. Er lasse sich „auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern“.
Nius-Anwalt: „private Schutzzone konstruiert“
Dass Nius nicht über die Meinungsfreiheit entscheidet, versteht sich, wobei man den Ansatz, den der Anwalt des Portals wählt, um Günther den Mund verbieten zu lassen, nachvollziehen kann: Günther habe das zu unterlassen, weil er bei Lanz als Ministerpräsident aufgetreten und als Staatsvertreter zu Neutralität verpflichtet sei. Das verfange in diesem Fall nicht, sagen die Verwaltungsgerichte, weil es zwischen dem Amtsträger, dem Parteipolitiker und Privatmann Günther zu unterscheiden gelte (der König hat hier also sogar drei Körper). Als Politiker und Privatperson habe Günther sich zu Nius geäußert, und das dürfe er.
Dem Nius-Anwalt erscheint der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts indes „wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht“, für Einlassungen des Ministerpräsidenten werde eine „private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben“. Wir denken, die Verfassungsrichter werden die Schutzzone bestätigen.
Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist unantastbar. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt noch einmal unterstrichen. Unternehmen stellt das vor Herausforderungen.
Der Beruf des Syndikusrechtsanwalts vereint anwaltliche Freiheit mit der Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses. Doch was genau macht den Beruf aus, welche Voraussetzungen gelten und wie unterscheidet er sich vom Unternehmensjuristen?
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die Juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
• Düsseldorf: Prozessauftakt in einem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht. Der Angeklagte soll auf einer von ihm betriebenen, anonymen Plattform im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen haben.
Montag, 4. Mai 2026
• Wiesbaden: Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Wiesbaden gegen zwei 35 und 53 Jahre alte Männer wegen illegalen Autorennens. Die Angeklagten sollen mit überhöhter Geschwindigkeit u. a. über rote Ampeln gefahren sein.
Dienstag, 5. Mai 2026:
• Frankfurt: Urteilsverkündung im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt gegen einen 82 Jahre alten Mann wegen zweifachen Mordes in Oberursel. Der Mann soll seine Ehefrau und seinen geistig behinderten Sohn aus Habgier heimtückisch ermordet haben.
Mittwoch, 6. Mai 2026:
• Berlin: Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Rechtmäßigkeit von Sicherheitsmaßnahmen der Berliner Bäder-Betriebe. Die Berliner Datenschutzbeauftragte sieht darin Verstöße und verwarnte die Bäder-Betriebe.
Donnerstag, 7. Mai 2026:
• Frankfurt: Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Frankfurt gegen einen Kommunalpolitiker wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern in neun Fällen
• Berlin: Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über eine Klage der AfD gegen die Bundestagsverwaltung zu einer Parteispende von rund 2,3 Millionen Euro. Die Verwaltung hatte die Spende als illegal eingestuft, da ein „Strohmann“ eingeschaltet worden sei.
• Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof verhandelt zum markenrechtlichen Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette.