Ein Machtwort aus Luxemburg zu sicheren Herkunftsstaaten
Der Europäische Gerichtshof nimmt die EU-Mitgliedstaaten im Asylrecht in die Pflicht. Die Bundesjustizministerin stellt den Ländern eine halbe Milliarde Euro für die Justiz in Aussicht. Deutschland diskutiert weiter über den Schwangerschaftsabbruch.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten nur dann Listen sicherer Herkunftsländer im Asylrecht festlegen dürfen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist. Im konkreten Fall ging es um zwei Männer aus Bangladesch, die vor einem Gericht in Rom erfolgreich gegen ihre Verbringung in die italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren in Albanien und die mögliche direkte Rückführung von dort geklagt hatten. Unser Korrespondent Matthias Rüb weiß, dass die Entscheidung auch Auswirkungen auf Deutschland haben könnte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird sich mit dem Luxemburger Richterspruch beschäftigen müssen.
Seine Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), hat diese Woche die Eckpunkte für die Neuauflage des „Pakts für den Rechtsstaat“ vorgestellt. Der Bund will den Ländern in den kommenden vier Jahren rund eine halbe Milliarde Euro bereitstellen, um die Justiz personell zu stärken. Eigentlich sind die Länder für deren Ausstattung und Finanzierung verantwortlich. Angesichts knapper Haushalte dürfte die finanzielle Unterstützung durch den Bund jedoch eine willkommene Entlastung sein: Allein in der Strafjustiz fehlen laut Deutschem Richterbund bundesweit rund 2000 Staatsanwälte und Richter. Am Mittwoch stimmte das Kabinett den Plänen der Justizministerin zu. Besiegelt ist der Pakt aber erst, wenn die Länder mit allen Details einverstanden sind.
Weniger angespannt als an den Gerichten der Bundesländer ist die Personallage bei den obersten Bundesgerichten. Wegen dauerhaft sinkender Fallzahlen hat das Bundesjustizministerium ebenfalls in dieser Woche angekündigt, am Bundesfinanzhof und am Bundesverwaltungsgericht bis Ende 2026 Richterstellen abzubauen. Warum die Bundesgerichte Personal verlieren, während andernorts über Personalnot geklagt wird, analysiert unsere Korrespondentin Katja Gelinsky.
Auch an der Spitze der Justiz, beim Bundesverfassungsgericht, geht es dieser Tage um Personalfragen – jedoch aus ganz anderen Gründen. Die Nachbesetzung von drei Richterposten bleibt umstritten, eine Einigung im festgefahrenen Streit ist nicht in Sicht. Die Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Positionen von SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat derweil ein Schlaglicht auf ein anderes Thema geworfen: den Schwangerschaftsabbruch.
Juristisch stellen sich mehrere Fragen. Zum einen: Gilt der Schutz der Menschenwürde bereits vor der Geburt? Der Kieler Staatsrechtsprofessor Ino Augsberg bejaht das in seinem Gastbeitrag. Er verweist auf die historischen Erfahrungen, die dem Grundgesetz zugrunde liegen. Zum anderen geht es um die strafrechtlichen Folgen des Schwangerschaftsabbruchs – und damit um den umstrittenen § 218 StGB. Unsere Korrespondentin Marlene Grunert hat die Debatte zum Anlass genommen, die komplizierte Rechtslage zu erklären.
Beim OLG Düsseldorf ging es in dieser Woche um ein anderes polarisierendes Thema – ums Gendern. Das Gericht entschied, dass das generische Maskulinum ausreicht, um geschlechtergerecht zu kommunizieren. Eine städtische GmbH wollte im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen. Warum sie damit keinen Erfolg hatte, lesen Sie im Artikel unserer Korrespondentin Heike Schmoll.
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