Das israelische Militär hat Iran angegriffen. War das Vorgehen völkerrechtlich legitimiert? Und: CDU-Politikerin Anne König will Kinder besser vor den Gefahren von sozialen Medien schützen.
Jeder Staat hat das Recht auf Selbstverteidigung – ein zentraler Grundsatz des Völkerrechts und zugleich eine eng begrenzte Ausnahme vom allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Völkerrecht sogar präventive militärische Maßnahmen. Auf einen solchen „Präventivschlag“ beruft sich nun die israelische Regierung im Zusammenhang mit den nächtlichen Angriffen auf Iran. Ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, analysiert mein Kollege Alexander Haneke in einer ersten Einschätzung.
Sollten soziale Medien erst von einem bestimmten Alter an nutzbar sein? Ja, meinen Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Beide sprachen sich zuletzt öffentlich für strengere Alterskontrollen aus. Zuspruch bekommen sie jetzt von der CDU-Abgeordneten Anne König (CDU). In ihrem Gastbeitrag für Einspruch fordert sie, die Pflicht zur Altersverifikation von 16 Jahren auf Bundesebene zu normieren.
Altersgrenzen gibt es bereits – jedenfalls in der Theorie. Tiktok, Instagram, Snapchat und die Plattform X geben ein Mindestalter von 13 Jahren vor, bei Youtube und Tumblr sind es 16. In der Praxis kontrolliert das aber niemand. König fordert deshalb eine gesetzliche Verankerung der Altersgrenze, zum Beispiel im Telemediengesetz. Und sie hat noch andere Ideen, wie der Gesetzgeber Kinder vor den Risiken sozialer Medien schützen könnte – im Straf- wie im Zivilrecht.
Derweil begann in dieser Woche das Hauptsacheverfahren zum Verbot des „Compact“-Magazins. Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit grundlegenden Fragen der Presse- und Meinungsfreiheit auseinandersetzen. Ein Urteil hat das Leipziger Gericht für den 24. Juni angekündigt. Unsere Korrespondentin Marlene Grunert hat den Verhandlungsauftakt am Dienstag vor Ort beobachtet und ihre Eindrücke für Sie aufgeschrieben.
Sind Sie auch für strengere Altersgrenzen im Internet? Mit welchem Ausgang im „Compact“-Verfahren rechnen Sie? Teilen Sie Ihre Gedanken mit uns und schreiben Sie eine E-Mail. Gerne auch mit Ideenvorschlägen und Anregungen zum Briefing. Sie erreichen uns unter redaktioneinspruch@faz.de.
Die Pflicht zur Altersverifikation sozialer Netzwerke sollte bundesweit normiert werden. Der Bundestag sollte zudem einen neuen Straftatbestand gegen die gezielte digitale Inszenierung und Verbreitung realer Gewalthandlungen schaffen.
Von Anne König
Bilder wie diese kennen wir alle: Jugendliche stehen in Gruppen an Bahnhöfen, vor Einkaufszentren oder sitzen zusammen in Fast-Food-Restaurants. Gemeinsam am Tisch – allein für sich: AirPods im Ohr, der Kopf gesenkt, der Rücken gekrümmt, das Smartphone in der Hand, der Blick fixiert – aufs Display. Gespräche? Wenn sie stattfinden, dann über das, was Tiktok oder Instagram gerade Komisches, Bizarres und Verstörendes ausspucken.
Die Inhalte, auf die junge Menschen jederzeit zugreifen können, müssen wirksam reguliert werden, meint Anne König (CDU). dpa
Die Einführung einer neuen Rechtsform für nachhaltige Unternehmen scheiterte in der Ampel am Widerstand der FDP. Schwarz-Rot will einen neuen Anlauf wagen. Dabei kann die Koalition mit Unterstützung von den Grünen rechnen.
Von Katharina Beck und Sandra Stein
In der letzten Legislaturperiode hätte mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen, der sogenannten GmgV, ein bedeutender Schritt für die Unternehmenslandschaft in Deutschland gegangen werden können. Doch trotz eines guten vorliegenden Entwurfs aus der Rechtswissenschaft, breiter Einigkeit unter den Berichterstattern der Ampel und der CDU/CSU-Fraktion, wie auch bei einem Symposion im September 2024 im Bundestag deutlich wurde, scheiterte das Vorhaben. Das liegt vor allem am damaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Viele UnternehmerInnen fordern das treuhänderische Eigentumsverständnis - auch bekannt als "Verantwortungseigentum". dpa
Im vergangenen Juni hat das Bundesinnenministerium das Magazin „Compact“ verboten. Schon im August hob das Bundesverwaltungsgericht die Verfügungen vorläufig auf. Nun wird endgültig entschieden.
Von Marlene Grunert, Leipzig
Ein großer Solidaritätsaufzug ist vor dem Gerichtsgebäude in Leipzig ausgeblieben. Ein Rollstuhl ist vor den Eingangsstufen geparkt, daran montiert vier Fahnen mit der Aufschrift: „Opas gegen Links“. Dann betritt Jürgen Elsässer den Vorplatz, Gründer und Chefredakteur des rechtsextremen Magazins „Compact“, über dessen Zukunft die Richter heute verhandeln. Elsässer – blaues Sakko, rosa Hemd, am linken Mittelfinger ein breiter Silberring – gibt ein kurzes Statement ab. Neben ihm steht seine Frau Stephanie, die bei „Compact“ wichtige Funktionen übernommen hat. „In einer Demokratie kann man ein Magazin wie ,Compact‘ nicht verbieten“, sagt Elsässer. Er glaube aber auch nicht, dass es soweit komme. Heute sei schließlich ein Glückstag. „Denn es ist unser Hochzeitstag.“
Stephanie und Jürgen Elsässer mit dem Rechtsanwalt Laurens Nothdurft am Dienstag im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. dpa
In der Neuauflage des Prozesses gegen Harvey Weinstein ist der frühere Filmmogul von der Jury abermals wegen Missbrauchs schuldig gesprochen worden. Die Strafmaßverkündung steht noch aus.
Von Christiane Heil, Los Angeles
Bis zur letzten Minute hatte Harvey Weinsteins Verteidiger Arthur Aidala versucht, einen Fehlprozess zu provozieren. „Ruft die Polizei! Schützt ihn! Da drinnen passiert gerade ein Verbrechen“, forderte er die Besucher im Gerichtssaal auf, nachdem einer der Geschworenen am Mittwoch von Drohungen durch andere Jurymitglieder berichtet hatte. Schon vor dem Wochenende war es im Beratungsraum immer wieder laut geworden. Wie der Sprecher der Geschworenen dem Vorsitzenden Richter Curtis Farber sagte, waren die Jurymitglieder, sieben Frauen und fünf Männer, über Weinsteins Vergangenheit in Streit geraten. Einige der Geschworenen bestanden darauf, nur die drei Fälle der Anklage zu diskutierten. Andere verwiesen wiederholt auf weitere mutmaßliche Übergriffe des früheren Hollywoodmoguls.
Der amerikanische Filmproduzent Harvey Weinstein am Mittwoch im Gespräch mit Journalisten im Gerichtssaal in Manhattan. AP
Bundesinnenminister Dobrindt trifft in Bremerhaven seine Landeskollegen. In der AfD-Verbotsfrage ist man sich nahezu einig. Entschieden wird sie aber woanders.
Von Mona Jaeger, Berlin
Ein neuer Innenminister ist im Amt – und eigentlich müsste dessen verschärfte Migrations- und Sicherheitspolitik auf viel Zuspruch stoßen bei den Amtskollegen in den Ländern. Denn selbst einige sozialdemokratische Innenminister waren hin und wieder genervt davon, wie sehr die SPD es in der vergangenen Legislaturperiode schaffte, ihre Innenministerin Nancy Faeser einzuhegen, etwa beim Thema Abschiebungen.
Alexander Dobrindt (CSU), hier am 14. Mai auf der Regierungsbank im Bundestag hinter Alice Weidel (AfD). Omer Messinger
Der Koalitionsvertrag setzt beim Kartellrecht auf vage Formulierungen und lässt viele Details offen. Gerade für Unternehmen entstehen daraus nicht nur neue Chancen, sondern auch erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit Compliance-Fragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt eine eigene Liste mit möglichen Kandidaten für die Nachfolge von Verfassungsrichter Josef Christ vorgelegt. Doch wie läuft das Wahlverfahren eigentlich ab? Wer kommt als Kandidat infrage? Und weshalb spielt die Politik eine zentrale Rolle?
Dr. Michael Hördt für das IQB-Karrieremagazin
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Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
Flix ist hier nix, solange die von der Bundesregierung deklarierte Notlage andauert: Ein Bundespolizist führt in Frankfurt an der Oder eine Grenzkontrolle durch. dpa
Die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen kamen nicht überraschend, wie die Rechtsanwältin Gisela Seidler erläutert. Das Kammergericht hat ein wegweisendes Urteil zum Plagiatsbegriff gefällt.
Jeder Staat hat das Recht, sich selbst zu verteidigen. Doch das Völkerrecht zieht die Grenzen für einen präventiven Schlag gegen andere Länder sehr eng.
Von Alexander Haneke
Wie so oft in vorangegangenen Konflikten sieht Israel das Recht auf seiner Seite. Politiker bis hinauf zu Präsident Izchak Herzog sprachen deshalb von einem „Präventivschlag“ gegen Iran. Herzog selbst führte am Morgen aus, dass Israel „das grundlegende Recht und die feierliche Pflicht“ habe, sich selbst zu verteidigen. Die Absicht der iranischen Führung sei gewesen, den Staat Israel zu vernichten.
Ziel eines israelischen Präemptivschlags? Aufbereitungsanlagen in Isfahan Reuters
Der Digitalkonzern Google weigert sich, für Medieninhalte Lizenzgebühren zu zahlen. Wie die zu berechnen sind, lässt sich schwer ermessen, weil Google Umsätze geheim hält. Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat gerechnet.
Luxemburg: Der EuGH verhandelt über das Sampling (elektronisches Kopieren von Audiofragmenten) im Verfahren zwischen Kraftwerk und Moses Pelham.
Paris: Urteil im Prozess gegen den früheren Präsidentschaftskandidaten François Fillon wegen der fiktiven Beschäftigung seiner Frau.
Mittwoch, 18. Juni 2025
Luxemburg: Der EuGH verhandelt über die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen.
Donnerstag, 19. Juni 2025
Luxemburg: Urteil des EuGH zu Werbeverboten für Apotheken und mehrere Verhandlungen in den Sachen Rückforderung von Glücksspielverlusten, unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen Terrorverdachts und Haftung für angebliche Impfschäden.