Einspruch
                                                           
Freitag, 20.02.2026 | Zur Online-Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Wird Europa das neue Silicon Valley?
Die EU plant eine neue Rechtsform für Start-ups. Unsere Gastautoren haben bessere Ideen, wie Brüssel das Leben von Gründern erleichtern könnte.
Start-ups und der deutsche Rechtsstaat – das wird wohl keine Liebesheirat mehr. Die Gründerszene klagt seit jeher über das zu dichte Gestrüpp aus Vorschriften, Genehmigungen und Formularen. Der Staat, so der Vorwurf, scheue das Risiko. Das bremse Innovation und schrecke Investoren ab.
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Frederik Orlowski
Redakteur F.A.Z. Einspruch.
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Ganz so einfach ist es jedoch nicht – und vor allem ist es kein ausschließlich deutsches Problem. Vor allem für international ausgerichtete Unternehmen wiegt ein anderer Faktor oft schwerer: der fragmentierte europäische Binnenmarkt. 27 Mitgliedstaaten bedeuten 27 Rechtssysteme – mit jeweils eigenen Regeln, Verfahren und Hürden.
Genau hier setzt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an. Ende Januar präsentierte sie in Davos die „EU Inc.“. Eine neue Rechtsform, die eine paneuropäische Firmengründung binnen 48 Stunden ermöglichen soll – digital, unkompliziert und mit nur einem Euro Stammkapital.
Unsere Gastautoren, die Professoren Rüdiger Veil und Jochen Vetter, begleiten den Reformprozess aus nächster Nähe. Sie schlagen eine Alternative vor: die European Union Corporation (EUC). Was genau sie von der EU Inc. unterscheidet, lesen Sie im Briefing.
Auch Professor Peter Hommelhoff, unser dritter Gastautor in dieser Woche, hat sich Gedanken gemacht. Er warnt vor der übereilten Einführung einer EU Inc. Seiner Meinung nach könnte sie den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum einengen und eine gefährliche Einseitigkeit erzeugen.
Überbordende Bürokratie treibt nicht nur Start-ups an den Rand der Verzweiflung. Was meinen Sie: Welche Themen sollte Brüssel sonst noch anpacken, um das Leben aller zu erleichtern? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Ich freue mich über jede Ihrer zahlreichen Zuschriften und wünsche Ihnen einen gelungenen Start ins Wochenende!
Ihr Frederik Orlowski
 
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Die Themen in diesem Newsletter
Exklusiv
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Wir brauchen eine neue europäische Rechtsform für Start-ups
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Neue Rechtsform für Start-ups: Ja, aber nicht so
Rechtspolitik
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Interview mit Daniel Günther zum Social-Media-Verbot
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AfD Niedersachsen „gesichert rechtsextremistisch“
Justiz
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Lebenslange Haft für Südkoreas Ex-Präsident Yoon
Podcast
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Social Media verbieten – geht das überhaupt?
Beruf und Ausbildung
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Wirtschaftsanwalt Ralph Wollburg im Porträt
Nachrichten
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Wer sich antisemitisch äußert, soll nicht mehr wählbar sein
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Was sonst noch wichtig ist
Ausblick
 
Exklusiv
 
Wir brauchen eine neue europäische Rechtsform für Start-ups
 
 Viele junge Wachstumsunternehmen scheitern in der EU nicht an Ideen oder Kapital, sondern am ungünstigen Rechtsrahmen. Die Lösung könnte eine European Uniform Corporation (EUC) sein.
Von Rüdiger Veil, Jochen Vetter
Mario Draghis Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit aus dem September 2024 formuliert die Diagnose mit ungewöhnlicher Klarheit: Europa scheitert nicht an fehlenden Ideen oder Talenten, sondern an seiner Fähigkeit, junge Unternehmen über die kritische Wachstumsphase hinweg zu finanzieren. Gerade im Übergang von erfolgreichen Start-ups zu global wettbewerbsfähigen Scale-ups offenbart sich ein strukturelles Defizit, das nicht allein in der unzureichenden Tiefe der europäischen Kapitalmärkte begründet ist.
Mario Draghi im Plenarsaal des Europäischen Parlaments. dpa
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Neue Rechtsform für Start-ups: Ja, aber nicht so
 
 Brüssel arbeitet an einer neuen Rechtsform für Start-ups.  Doch ausgerechnet die prominent gehandelte „EU Inc.“ könnte mehr Probleme schaffen als lösen.
Von Peter Hommelhoff
Die Wettbewerbsfähigkeit der EU, zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und wichtigster Verbrauchermarkt, muss im globalen Wettbewerb mit den USA und China nachdrücklich gestärkt werden. Im hierauf abzielenden, breit angelegten Aktivitätsprogramm der Kommission fällt dem Abbau der noch immer existierenden Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten großes Gewicht zu, um den fragmentierten Binnenmarkt im Interesse gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit zu vertiefen.
Die Europäische Union möchte eine neue Rechtsform für Start-ups einführen. dpa
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Rechtspolitik
 
„Ein Handyverbot an Schulen reicht auf keinen Fall“
 
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther spricht im F.A.Z.-Interview über die Gefahren sozialer Medien für Kinder, die Grenzen der Pressefreiheit und Angela Merkel.
Von Julian Staib, Jasper von Altenbockum
Herr Ministerpräsident, Ihr CDU-Landesverband wird auf dem Bundesparteitag einen Antrag stellen, die Nutzung bestimmter Social-Media-Kanäle für unter Sechzehnjährige zu verbieten. Warum?
Günther in seinem Büro in Kiel. Henning Bode
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Darum gilt jetzt auch ein westdeutscher Landesverband als rechtsextrem
 
Die niedersächsische AfD ist als erster westdeutscher Landesverband zum „Beobachtungsobjekt“ des Verfassungsschutzes hochgestuft worden. Die Partei will dagegen klagen.
Von Reinhard Bingener, Hannover
Die AfD ist nun auch in Niedersachsen vom rechtsextremistischen Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft worden. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) teilte am Dienstag mit, dass die AfD aufgrund dieser neuen Bewertung künftig auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, also Überwachungsmaßnahmen und dem Einsatz von V-Leuten, beobachtet werden darf.
Landesparteitag der AfD Niedersachsen in Celle. Picture Alliance
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Justiz
 
Lebenslange Haft für Ex-Präsident Yoon
 
Der südkoreanische Präsident Yoon Suk-yeol hatte das Kriegsrecht ausgerufen, um mehr Macht zu gewinnen. Die Strafe hätte sogar noch härter ausfallen können.
Von Jochen Stahnke
Äußerlich gefasst nahm Yoon Suk-yeol sein Strafmaß entgegen, am Ende scherzte er mit seinen Anwälten. Der Vorsitzende Richter Ji Gwi-yeon verurteilte den früheren südkoreanischen Präsidenten zu lebenslanger Haft mit Arbeitsauflagen. Yoon entging damit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Todesstrafe.
Der ehemalige südkoreanische Präsident Yoon Suk Yeol. dpa
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Juristischer Stellenmarkt
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Das Jura-Jobportal der F.A.Z.
F.A.Z.-Stellenmarkt
Jobangebote für Juristen
 
 
Podcast
 
Social Media verbieten – geht das überhaupt?
Von Finn Hohenschwert, Reinhard Müller
Social Media verbieten – geht das überhaupt?
Als erstes Land weltweit hat Australien im Dezember 2025 Social Media für Kinder und Jugendliche verboten.  dpa

 
Wir diskutieren die rechtlichen Hürden eines Social-Media-Verbots und sprechen mit Rechtsprofessorin Jelena von Achenbach über eine Frauenquote im Bundestag.
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Beruf und Ausbildung
 
Der Spielmacher der Dax-Chefs
 
Ralph Wollburg ist ein gefragter Anwalt und gilt als Vertrauter vieler Wirtschaftsbosse. Seit Ende der Achtzigerjahre ist er an den bedeutendsten Industriedeals beteiligt. Ein Gespräch zu seinem 70. Geburtstag.
Von Nadine Bös, Marcus Jung
Zum Fototermin lädt Ralph Wollburg nicht in sein offizielles Büro auf einer der oberen Etagen des prächtigen ehemaligen Deutsche-Bank-Gebäudes auf der Düsseldorfer Königsallee. Stattdessen bittet er in die „kleine Bibliothek“. Holzvertäfelte Wände, eine hohe Kassettendecke mit Ornamenten, juristische Wälzer in den Regalen und in der Mitte ein riesiger Konferenztisch.
Mit fast 70 Jahren ist Ralph Wollburg immer noch bis zu 70 Wochenstunden für seine Mandanten im Einsatz. Daniel Pilar
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Aus dem deutschen Anwaltsspiegel
Deutscher Anwaltspiegel
Warum die Stilllegung eines Betriebes Chancen eröffnen kann
 In wirtschaftlich angespannten Zeiten sind Betriebs(teil)stilllegungen längst keine Ausnahme mehr. Ziehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem Strang, können alle profitieren.
Von Anja Dachner
Aus dem Karrieremagazin
IQB-Karrieremagazin
Die wichtigsten Verhandlungstaktiken für den Berufsstart
 Verhandeln gehört zum Job – wird aber selten gelehrt. Mit klaren Zielen, sauberer Vorbereitung und fünf praxiserprobten Taktiken lassen sich faire, aber auch harte Gespräche strukturierter und erfolgreicher führen.
Von IQB Karrieremagazin
 
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Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
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Nachrichten
 
Wer sich antisemitisch äußert, soll nicht mehr wählbar sein
 
Präsident Macron will härter gegen Politiker vorgehen, die antisemitische oder rassistische Äußerungen verbreiten. Die Führung der Linkspartei vergleicht ihn mit Trump.
Von Michaela Wiegel, Paris
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat Gesetzesverschärfungen für Abgeordnete und andere politische Mandatsträger angekündigt, die „antisemitische oder rassistische Äußerungen“ verbreiten. In einem Gespräch mit dem jüdischen Sender Radio J, das am Sonntag ausgestrahlt wurde, bezeichnete er die Linkspartei La France Insoumise (LFI) als eine Bewegung der „extremen Linken“, in der „antisemitische Äußerungen“ auftauchen, die „bekämpft werden müssen“.
Emmanuel Macron am 13. Februar in Paris auf einer Gedenkzeremonie zu Ehren des vor 20 Jahren zu Tode gefolterten Ilan Halimi. AFP
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Was sonst noch wichtig ist
  • Der frühere Prinz Andrew wird an seinem Geburtstag von Polizisten abgeholt. Er soll vertrauliche Dokumente an den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergeleitet haben. Sein Bruder, der König, zeigt sich zutiefst besorgt.
  • Bundestag darf AfD-Mitarbeiter Hausausweis verweigern. Ex-AfD-Abgeordneter Ulrich Oehme scheitert auch vor dem OVG Berlin-Brandenburg. Wegen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit bekommt er keinen Hausausweis.
  • Der CAS begründet den Ausschluss des ukrainischen Skeleton-Fahrers. In der Affäre um den Startausschluss für den ukrainischen Skeleton-Fahrer Wladyslaw Heraskewytsch bei den Winterspielen folgt der Sportgerichtshof dem IOC.
 
Ausblick
 
Montag, 23. Februar 2026
  • Den Haag: Der IStGH verhandelt wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den früheren Staatspräsidenten der Philippinen Rodrigo Duterte.
Dienstag, 24. Februar 2026
  • Düsseldorf: 42 Jahre nach dem Mord an einem Psychologieprofessor beginnt vor dem LG die Verhandlung gegen einen Beschuldigten, der zuvor aus Italien an Deutschland ausgeliefert wurde.
  • Karlsruhe: Der BGH verkündet das Urteil in Sachen Marokko gegen „Zeit online“ und „Süddeutsche Zeitung“ zur Verwendung der Überwachungssoftware „Pegasus“.
Donnerstag, 26. Februar 2026
  • Moskau: Prozessauftakt im Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer Jacques Tilly wegen seiner Karnevalswagen mit Abbildungen von Wladimir Putin.
 
 
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Dr. Reinhard Müller
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