Schwarz-Rot will die Erbschaftsteuer reformieren. Unsere Gastautorin hat das Konzept der SPD gelesen und meint: So nicht! Außerdem: Ex-Verfassungsrichter Andreas Paulus zum Krieg in Iran.
Der Irankrieg ist in diesen Tagen omnipräsent – und mit ihm das Völkerrecht. Aber was sagt eigentlich „das Völkerrecht“ zum Vorgehen Israels und der USA? Hier gehen die Meinungen unter Experten auseinander. In unserem Briefing kommen in dieser Woche deshalb gleich mehrere von ihnen zu Wort.
Der Völkerrechtsprofessor und frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Andreas Paulus meint in seinem Gastbeitrag, der Angriff Israels und der USA verstoße eindeutig gegen das internationale Recht. Er warnt vor einer Kriegsbeteiligung Deutschlands: Aus einer Krise des Völkerrechts könne so schnell eine Krise des Verfassungsrechts werden.
Unser Kollege Reinhard Müller hat zu dem Thema einen Kommentar für die F.A.Z. geschrieben. Darin begrüßt er es, wenn „Diktatoren, Menschenschinder und Kriegstreiber fallen“, mahnt aber auch, dass die Staaten nicht aus eigenem Gutdünken Weltpolizist spielen sollten. Müller hat über das Thema auch mit Sven Simon (CDU) gesprochen. Wie der Europaabgeordnete und Völkerrechtsprofessor den Angriff auf Iran völkerrechtlich einordnet, hören Sie im F.A.Z.-Einspruch-Podcast.
Wie gewohnt behalten wir für Sie aber auch die Ereignisse im Inland weiter im Blick. In der Koalition herrscht Konsens, dass die Erbschaftsteuer reformiert werden muss. Die SPD hat hierzu auch schon ein Konzept vorgestellt: „Reiche“ sollen mehr zahlen, „Omas Häuschen“ hingegen unangetastet bleiben.
Unsere Gastautorin Marietta Auer, Direktorin am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, hat den Vorschlag der Sozialdemokraten für uns genauer unter die Lupe genommen. Ihr Befund ist eindeutig – und ernüchternd: Der Entwurf hält nicht, was er verspricht. Statt einer „fairen“ Regelung drohen neue Ungerechtigkeiten, Abgrenzungsprobleme und sogar Mehrbelastungen für Familien.
Was meinen Sie? Sollten „Reiche“ im Erbfall mehr zahlen? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start ins Wochenende!
Der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus meint: Wer das Gewaltverbot unterläuft, riskiert am Ende nicht nur eine Völkerrechts-, sondern auch eine Verfassungskrise. dpa
Iranische Polizisten in Teheran: Der Sturz eines Unrechtsregimes ist völkerrechtlich nicht mit einem Freibrief für Gewaltanwendung gleichzusetzen. Reuters
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Von IQB Karrieremagazin
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