Einspruch
                                                           
Freitag, 12.12.2025 | Zur Online Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Die Deutschen zweifeln an ihren Richtern
Die allgemeine Institutionsskepsis erfasst nun auch das Bundesverfassungsgericht. Ein früherer Datenschutzbeauftragter warnt vor den Folgen der Anonymität im Internet.
Glauben Sie, besser Recht sprechen zu können als unsere Richter? Fast die Hälfte der Deutschen sind laut einer aktuellen Allensbach-Umfrage im Auftrag der F.A.Z. jedenfalls fest davon überzeugt. Die Ergebnisse der Umfrage zeichnen ein ernüchterndes Bild: Das generelle Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt seit 2021 – die Justiz ist davon nicht ausgenommen.
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Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
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Zwar bleibt das Bundesverfassungsgericht weiterhin die vertrauensstärkste Institution. 63 Prozent der Befragten stellen den Verfassungshütern ein positives Zeugnis aus. Doch der Trend zeigt nach unten: Vor vier Jahren waren es noch 81 Prozent. Das Ansehen bröckelt also – zwar auf hohem Niveau, aber spürbar. Bemerkenswert ist auch die Diskrepanz zwischen Vertrauen und Interesse: Nur 23 Prozent gaben an, sich für die Entscheidungen aus Karlsruhe überhaupt zu interessieren.
Die Umfrage widmet dem höchsten deutschen Gericht viel Aufmerksamkeit: Wie beurteilen die Befragten den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die Politik? Wie sehen sie die Debatte um die gescheiterte Wahl Frauke Brosius-Gersdorfs? Und was halten sie grundsätzlich vom Verfahren zur Richterwahl? Die Antworten darauf finden Sie im Briefing.
Um Vertrauen – und dessen Verlust – geht es auch in unseren beiden Gastbeiträgen. Der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus geht in seinem Text auf die Kritik von neuen Vertragsstaaten am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach dessen Urteilen zur Migrationspolitik ein. Paulus meint: Die neun Staaten wollten aus der Menschenrechtskonvention eine Konvention zum Schutz von Staatsbürgerrechten machen. Damit würde aber der Universalismus aufgegeben, der die Konvention gerade ausmacht.
Der frühere sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen hingegen schreibt über das Internet als Ort des Misstrauens, der Fake News, der Diskriminierung und des Verbrechens. Er führt das vor allem darauf zurück, dass sich Personen hinter Phantasienamen verstecken können. Sein Plädoyer: Hebt die Anonymität im Netz auf!
Wie blicken Sie auf staatliche Institutionen? Bröckelt Ihr Vertrauen auch? Schreiben Sie mir gern an redaktioneinspruch@faz.de.
Einen schönen Start ins Wochenende wünscht
Ihr Finn Hohenschwert
 
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Schluss mit der Anonymität im Internet
 
 Anonyme Profile, Bots und Fake-Identitäten untergraben das Vertrauen der Menschen. Wer sich öffentlich äußert, muss auch erkennbar Verantwortung tragen – sonst wird Freiheit zum Einfallstor der Unfreiheit.
Von Thomas Giesen
Datenschutz wird gesellschaftlich als unverständliches, aufgesetztes Hemmnis empfunden, als überkomplexes und weltfremdes Regime, als Gängelung. Hier bedarf es eiserner Besen. Wie so oft ist Mut gefragt zum Abschied von überkandidelter Sicherheit. Aber das ist der leichtere Teil, nur einer der Kämpfe gegen Bürokratie.
Anonymität ist im Internet Alltag. Damit sollte Schluss sein. dpa
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Europas Menschenrechte am Scheideweg
 
 Neun Staaten stellen die Autorität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte infrage. Auslöser sind dessen Urteile zur Abschiebung von Gefährdern.
Von Andreas Paulus
Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis die amerikanische Menschenrechtskritik auch in Deutschland angekommen ist. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten beschwört die Gefahr einer „zivilisatorischen Auslöschung“ durch transnationale Gremien herauf, welche Freiheit und Souveränität unterminierten. Das gelte insbesondere für die Migrationspolitik. Nunmehr wird auch in Europa der Menschenrechtsschutz durch internationale Gerichte grundsätzlich infrage gestellt.
Wegen seiner Rechtsprechung in Migrationsfragen umstritten: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. REUTERS
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Justiz
 
So teuer wird die Flughafenblockade für die Klimakleber
 
Erstmals beziffert ein deutsches Zivilgericht die Folgen einer Flughafenblockade der Letzten Generation: Das Landgericht Hamburg verurteilt zehn Aktivisten zu rund 400.000 Euro Schadenersatz. Ähnliche Urteile könnten folgen.
Von Finn Hohenschwert
Der Start der Sommerferien 2023 begann für viele Reisende in Hamburg mit einer bösen Überraschung. Am Morgen des 13. Juli verschafften sich zehn Aktivisten der Letzten Generation mit Bolzenschneidern Zugang zum Gelände des Hamburger Flughafens und klebten sich aus Protest gegen die „Planlosigkeit und den Gesetzesbruch der Regierung in der Klimakrise“ auf der Rollbahn fest. Infolgedessen kam der Flugbetrieb für knapp vier Stunden zum Erliegen. 57 Flüge fielen aus, rund 8500 Pendler und Urlauber konnten ihre Reise nur verspätet oder gar nicht antreten.
13.07.2023, Hamburg: Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation kleben auf einem Rollfeld des Hamburger Flughafens. dpa
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Kläger gegen Grundsteuer scheitern vor dem Bundesfinanzhof
 
Mehrere Kläger wehrten sich gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrige Bewertung von Eigentumswohnungen. Doch ohne Erfolg. Die obersten Finanzrichter verwiesen auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
Von Katja Gelinsky
Die reformierte Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Grundrechte der Kläger, insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz, seien nicht verletzt, entschieden die obersten Finanzrichter in München. Der BFH verkündete am Mittwoch drei Urteile zur Bewertung von Eigentumswohnungen nach dem sogenannten Bundesmodell, welches in elf der 16 Bundesländer gilt.  Die Grundstückwerte werden unter anderem mit Hilfe stark pauschalierter Kaltmieten und unter Heranziehung von Bodenrichtwerten ermittelt. Wie die Vorsitzende des Zweiten Senats, Francesca Werth, erläuterte, kommt es dabei zwar teilweise zu Verzerrungen und Ungleichbehandlungen. Diese sind aber nach Überzeugung der obersten Finanzrichter gerechtfertigt.
Die neue Grundsteuer sorgt für Ärger bei Eigentümern. dpa
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Rechtspolitik
 
Sichere Herkunftsländer, leichtere Abschiebungen
 
Die EU-Innenminister einigen sich auf Verschärfungen in der Asylpolitik. Dobrindt versucht den Eindruck zu erwecken, das gehe maßgeblich auf seine Initiative zurück.
Von Thomas Gutschker, Brüssel
Am Montag trat Alexander Dobrindt in einer neuen Rolle auf: Der Bundesinnenminister lobte die entschlossene Haltung der Europäischen Union in Fragen von Asyl und Migration. Man erlebe „ein europäisches Momentum einer neuen Mi­grationspolitik“, sagte der CSU-Politiker vor dem Rat der EU-Innenminister in Brüssel, der drei wichtige Beschlüsse traf, mit de­nen die Asyl- und Migrationspolitik weiter verschärft werden soll.
Treffen in Brüssel: der luxemburgische Innenminister Leon Golden (Mitte) mit dem deutschen Innenminister  Alexander Dobrindt (CSU, rechts) am 8. Dezember 2025 in Brüssel . EPA
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Nicht vergessen: Das deutsche Lieferkettengesetz gilt noch
 
Das EU-Lieferkettengesetz soll abgeschwächt werden. Die einen nennen dies einen „Meilenstein“ gegen Bürokratie, die anderen „beschämend“?
Von Johannes Pennekamp
Wenn in Deutschland über zu viel Regulierung und Bürokratie geschimpft wird, ist ein Begriff nicht weit: das Lieferkettengesetz. Mithilfe des Gesetzes sollen Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Produkte unter Einsatz von Kinderarbeit oder auf Kosten von Menschenrechten und der Umwelt entstanden sind. Die gute Absicht ist unbestritten – die bürokratische Belastung halten viele Unternehmen aber für unzumutbar. Sie müssen ihre komplexen Lieferketten bis in die letzte Verästelung dokumentieren und auf potentielle Verstöße überprüfen.
Den Welthandel im Blick: Ein Containerfrachter im Hamburger Hafen. Imago
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Kann man wählen unter Bomben?
 
Bisher gilt in der Ukraine: Keine Wahlen unter Kriegsrecht. Dennoch zeigt sich Präsident Selenskyj nun dafür offen. Er nutzt das als Hebel. Was Sie jetzt wissen müssen.
Von Stefan Locke, Warschau
Der amerikanische Präsident Donald Trump hat in seinem Interview mit dem Nachrichtenportal „Politico“ abermals Neuwahlen in der Ukraine gefordert. Das Land sei „an einen Punkt gekommen, an dem es keine Demokratie mehr gibt“, da keine Wahlen stattfinden. „Ich denke, es ist ein wichtiger Zeitpunkt, um Wahlen abzuhalten“, sagte Trump. Er suggerierte zudem, dass der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj illegitim im Amt sei. Es war nicht das erste Mal, dass Trump den ukrainischen Präsidenten kritisierte. Schon kurz nach seinem Amtsantritt im Januar hatte er Selenskyj als „Diktator“ bezeichnet.
Ist zu Neuwahlen bereit: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj dpa
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Podcast
 
Urteile zu Wirecard, Klimaklebern und Hooligans
Von Katharina Iskandar, Finn Hohenschwert
Urteile zu Wirecard, Klimaklebern und Hooligans
Sitzt seit rund 5,5 Jahren in Untersuchungshaft: Ex-Wirecard-CEO Markus Braun.  dpa

 
In Folge 369 ziehen wir eine Zwischenbilanz im Wirecard-Strafprozess und sprechen über Urteile nach einer Blockadeaktion der Letzten Generation und über Fanausschreitungen.
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Juristischer Stellenmarkt
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Das Jura-Jobportal der F.A.Z.
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Jobangebote für Juristen
 
 
Aus dem deutschen Anwaltsspiegel
Deutscher Anwaltspiegel
Wie aktiv dürfen Arbeitgeber bei Betriebsratswahlen sein?
 Zwischen Meinungsfreiheit und Mitbestimmung geraten Unternehmen vor den Betriebsratswahlen in herausfordernde rechtliche Gewässer. Die Feinheiten der Rechtsprechung können entscheidend sein – für Arbeitgeber und Belegschaft.
Von Jan Hüchtebrock, Klaus Thönißen
Aus dem Karrieremagazin
IQB-Karrieremagazin
So lässt sich das Rechtsreferendariat clever planen
 Nebenjob, Bewerbungsunterlagen, Lernplan, Auslandsaufenthalte – wer das Maximum aus dem Rechtsreferendariat rausholen möchte, sollte früh mit der Planung beginnen.
Von IQB-Karrieremagazin
 
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Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
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Nachrichten
 
Jeder zweite Deutsche hält sich für einen besseren Richter
 
Das allgemeine Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen erfasst auch die Justiz. Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts sinkt, wie eine Allensbach-Umfrage für die F.A.Z. ergibt.
Von Thomas Petersen, Institut für Demoskopie Allensbach
Mit „Das Bollwerk“ waren im Jahr 2012 die Ergebnisse einer Allensbach-Umfrage über die Einstellung der Bevölkerung zum Bundesverfassungsgericht in der F.A.Z. überschrieben. Auch damals gab es schon intensive öffent­liche Diskussionen über das sinkende Vertrauen in staatliche Institutionen, doch das Bundesverfassungsgericht schien davon unberührt zu sein. Im Ge­genteil – das Ansehen war in den vorangegangenen Jahren deutlich gestiegen. Eine klare Mehrheit der Bürger schrieb dem Gericht eine große Bedeutung zu und begrüßte, dass es der Bundesregierung Grenzen setzte. 13 Jahre später hat sich daran nichts Grund­legendes geändert. Doch immun gegen den verbreiteten Vertrauensverlust ist auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr, wenngleich es nach wie vor weit größeres Ansehen genießt als die meisten anderen Institutionen.
Die Kopfbedeckung einer Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dpa
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Was sonst noch wichtig ist
  • Großbritannien und Dänemark fordern Reformen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie wollen eine strengere Auslegung des Asylrechts.
  • Am Mittwoch trat in Australien ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft. Ist das ein Vorbild auch für andere Länder?
  • Russische Vermögen sollen auf Dauer gesperrt bleiben. Die EU geht den ersten Schritt zur weiteren Hilfe für die Ukraine: Insgesamt 210 Milliarden Euro werden dauerhaft gesperrt. Die Entscheidung ist eine Zäsur.
  • Ermittlungen gegen Kevin Dorow nach Hitlerjugend-Spruch: Der AfD-Politiker hatte auf dem Gründungsparteitag der neuen Jugendorganisation eine Parole der Hitlerjugend zitiert. Nun wird gegen ihn ermittelt.
 
Ausblick
 
Dienstag, 16. Dezember 2025
  • Paris: Im Streit zwischen dem französischen Fußballspieler Kylian Mbappé und seinem früheren Klub Paris Saint-Germain wird die Entscheidung eines Arbeitsgerichts erwartet.
Donnerstag, 18. Dezember 2025
  • Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof verkündet sein Urteil in Sachen Speicherungsfrist für Wirtschaftsauskunfteien.
  • Kassel: Das Bundessozialgericht entscheidet in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung über vier Revisionen.
  • Luxemburg: mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum polnischen Verfassungsgerichtshof, zu Frontex wegen Rückholaktionen und Zurückbringungen auf das offene Meer, zum Entzug von Leistungen für Asylbewerber, zu Körperkameras, zur Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und über Mindestgebühren für den Versand von Büchern
Freitag, 19. Dezember 2025
  • München: Das Landgericht urteilt im Prozess gegen zwölf mutmaßliche Mitglieder der „Black Axe“-Bruderschaft. Es ist der erste große Prozess gegen die nigerianische Mafia in Deutschland.
 
 
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Kontakt: einspruch@faz.de

 
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Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net

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