Wer in diesen Tagen die Nachrichten verfolgt, kommt an Ostsee-Buckelwal „Timmy“ nicht vorbei. Wie wohltuend, könnte man meinen. Zwischen Krisen, Kriegen und Konflikten schafft es zur Abwechslung mal wieder ein Tier in die Schlagzeilen. Ältere Semester erinnern sich vielleicht noch an den Belugawal (von den Medien „Moby Dick“ getauft), der sich in den Sechzigerjahren in den Rhein verirrte. Begleitet von Schaulustigen schwamm er bis nach Bonn. Sein Auftauchen unterbrach damals sogar eine Bundespressekonferenz.
„Moby Dick“ fand am Ende den Weg zurück in die rettende Nordsee. Bei „Timmy“ spricht leider vieles gegen ein Happy End. Das Tier ist mehrfach gestrandet und mittlerweile so geschwächt, dass die Hoffnung schwindet. Und auch die öffentliche Stimmung droht zu kippen: Aus Mitgefühl wurde vereinzelt Wut – gerichtet gegen die Landespolitik, der Untätigkeit vorgeworfen wird. So wurde „Timmy“ zum Fall für die Justiz.
Mehrere Privatpersonen und ein Verein wollten weitere Rettungsmaßnahmen erzwingen, nachdem die Landesregierung diese eingestellt hatte. Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte die Eilanträge ab – es fehle an der Antragsbefugnis.
Reinhard Müller meint im „Kommentar der Woche“, die Gefühlsausbrüche um das Tier seien letztlich ein Zeichen dafür, wie gut es uns gehe. Noch besser ginge es uns, so Müller, „wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren würden“. Wir hätten da einen Vorschlag: die anstehende Bundespräsidentenwahl.
Am 30. Januar 2027 wählt die Bundesversammlung den Nachfolger von Frank-Walter Steinmeier. Erwartungsgemäß brodelt schon die Berliner Gerüchteküche. Nach zwölf Männern an der Staatsspitze und zwei Amtszeiten eines SPD-Kandidaten stehen die Chancen für eine Frau aus der Union dem Vernehmen nach besonders gut. Es kursieren auch schon Namen: Karin Prien, Ilse Aigner, Julia Klöckner. Sogar ein Comeback der Ex-Kanzlerin stand kurzzeitig im Raum. „Abwegig“, ließ eine Sprecherin Merkels prompt zu den Gerüchten verlautbaren.
Im Artikel der Woche schreibt der frühere Justiziar im Bundespräsidialamt, Stefan Ulrich Pieper, was der Bewerber (m/w/d) für das Amt mitbringen sollte. In seiner Stellenausschreibung steht auch, was auf ihn (oder sie) zukommt: „Ein anspruchs- und verantwortungsvolles, funktionenreiches, aber einflussarmes Amt.“
Wie es der Zufall will, reiste der amtierende Bundespräsident in dieser Woche an die Ostsee. Zu einem direkten Aufeinandertreffen mit „Timmy“ kam es zwar nicht. Frank-Walter Steinmeier teilte aber mit, sich mit Experten über den Wal austauschen zu wollen. Bundespräsident trifft Buckelwal – na ja, beinahe. Und es gibt sogar noch Hoffnung auf ein spätes Happy End: Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister hat zuletzt einem erneuten Rettungsversuch zugestimmt. Mithilfe von Luftkissen soll das Tier aus dem flachen Wasser gezogen und in den Atlantik gebracht werden.
Was denken Sie über den „Timmy“-Hype? Und wer sollte Ihrer Meinung nach nächster Bundespräsident (m/w/d) werden? Schreiben Sie uns Ihre Wunschkandidaten an redaktioneinspruch@faz.de.
Kommen Sie gut ins Wochenende
Ihr Finn Hohenschwert
Neu: Einspruch Echo
Woche für Woche tragen wir für Sie die wichtigsten Nachrichten aus der Welt des Rechts zusammen, ordnen ein, kommentieren, richten den Blick nach vorn. Im Gegenzug erreichen uns oft schon kurz nach dem Versand und bis in die neue Woche hinein zahlreiche Zuschriften von Ihnen. Wir freuen uns über jede einzelne E-Mail, denn hier werden Debatten fortgeführt und Impulse für neue Recherchen gesetzt.
Was bislang fehlte, war ein öffentlicher Raum, um diese Diskussionen gemeinsam mit Ihnen weiterzuführen. Das ändern wir: An dieser Stelle im Briefing, im „Einspruch Echo“, veröffentlichen wir künftig eine Auswahl Ihrer Zuschriften. Die F.A.Z. steht seit jeher für Meinungsfreiheit. Machen Sie davon Gebrauch: Schreiben Sie uns, diskutieren Sie mit.
Letzte Woche haben wir Sie gefragt, was Ihnen zur Lage in Iran und Donald Trumps Rhetorik („Auslöschung einer ganzen Zivilisation“) durch den Kopf geht. Thomas von Bülow aus Stuttgart hat dazu eine klare Meinung: Trump sei vor allem an seinem eigenen Vorteil interessiert, kein Diplomat, kein klassischer Politiker. Kompromisse gebe es allenfalls zu seinen Bedingungen. „Wir sollten unsere Kraft in Europa nicht mit Trump und Hormus verschwenden, weil es der Resilienz nicht förderlich ist, wenn man ständig auf das schaut, was andere machen.“
Stattdessen plädiert er dafür, die Aufmerksamkeit anders zu bündeln: „Wir brauchen unsere Kraft, um die Grundlagen für systemische Nachhaltigkeit zu schaffen – vulgo eine wettbewerbsfähige Wirtschaft ohne übermäßigen politischen Interventionismus.“ Völkerrecht und Seerecht seien mangels Durchsetzungskraft lediglich Orientierungspunkte für ein friedliches internationales Miteinander; ihre Wirksamkeit beruhe letztlich auf freiwilliger Einhaltung und gegenseitiger Einsicht.
Deutschland sucht ein Staatsoberhaupt. Was wir suchen. Was wir bieten.
Die Bundesrepublik Deutschland sucht zum 19.3.2027 – befristet auf fünf Jahre mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl – die Bundespräsidentin / den Bundespräsidenten (w/m/d).
Ihr Arbeitgeber
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, rechtsstaatlicher und sozialer Bundesstaat. Deutschland gehört zu den führenden Industrienationen dieser Welt. An seiner Spitze stehen fünf Verfassungsorgane, von denen der Bundespräsident / die Bundespräsidentin eines ist. Als Staatsoberhaupt hat er/sie im Wesentlichen repräsentative, staatsnotarielle und wenige exekutive Befugnisse. Bundespräsident / Bundespräsidentin ist ein Wahlamt. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung am 30. Januar 2027 in Berlin. Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält, sollte ein dritter Wahlgang erforderlich werden, ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin ist eins von fünf gleichgeordneten Verfassungsorganen. Im Rahmen der Verfassungsorgantreue sind diese dem Gemeinwohl verantwortlich und sollen gemeinsam auf das Staatswohl hinarbeiten und nicht gegeneinander agieren.
Die Bundespräsidentin / der Bundespräsident ist dem Parlament nicht verantwortlich. Die operative Tagespolitik gehört nicht zu seinen/ihren Aufgaben. Seine/ihre Hauptfunktion besteht in der Repräsentation des Staates nach innen und nach außen. Als Verfassungsorganwalterin / Verfassungsorganwalter verkörpern der Inhaber / die Inhaberin der Position die Einheit des Staates und fördern den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Bundespräsidentin / der Bundespräsident agiert überparteilich und neutral, er / sie hält Distanz zu gesellschaftlichen Gruppen und Parteien.
Ihre Aufgaben
Sie äußern sich öffentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu gesellschaftlichen Grundfragen und Entwicklungen, weisen auf Fehlentwicklungen hin und geben Antworten zu drängenden Fragen. Die hierfür notwendige Befugnis der Bundespräsidentin / des Bundespräsidenten zu öffentlicher Äußerung in Wort und Schrift ist dem Amt immanent und bedarf keiner gesonderten expliziten Ermächtigung.
Zudem gibt es konkrete grundgesetzliche Befugnisse, die Sie als Verfassungsorganwalter/Verfassungsorganwalterin ausführen:
Nach allgemeiner Auffassung ist das Amt des Bundespräsidenten in nur geringem Maße politisch geprägt, operative Politik ist Sache der Bundesregierung. Trotz einer großen Zahl von Zuständigkeiten stehen dem Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin über die genannten Fälle hinaus nur wenige nennenswerte selbständige Entscheidungsbefugnisse zu, die politisch oder rechtlich bedeutsam sind. Die Wahrnehmung dieser Kompetenzen (Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten) bedarf der Gegenzeichnung durch die Bundesregierung (Art. 57 GG).
Ihr Profil
Mangels hinreichender verfassungsrechtlicher Konturierung prägt der Bundespräsident / die Bundespräsidentin durch seine Amtsführung das Amt. Für die Verfassungsrolle des Bundespräsidenten und seine Wirkung von enormer Bedeutung ist seine Persönlichkeit, um die Verfassungserwartungen an das Amt zu erfüllen.
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und haben das 40. Lebensjahr vollendet.
Da die Vorgänger bisher alle männlich waren, sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen.
Wir bieten
Es erwartet Sie ein anspruchs- und verantwortungsvolles, funktionenreiches, aber einflussarmes Amt. Sie sind im Grundsatz immer im Dienst. Dafür werden Sie Persönlichkeiten aus allen Bereichen unserer Gesellschaft (Politik, Wirtschaft, Kultur) treffen und spannende Gespräche führen. Auf Auslandsreisen werden Sie die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren, die Staatschefs und -chefinnen anderer Staaten treffen und die Position Deutschlands in der Welt behaupten. Sie werden bedeutende Reden halten.
Ihr aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Der Autor ist außerplanmäßiger Professor an der Universität Münster. Er war von 2004 bis 2025 Leiter des Referats Verfassung und Recht, Justitiariat im Bundespräsidialamt.
Zusammenfassung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den Entwurf für das „Gesetz gegen digitale Gewalt“ vorgestellt. Der Plan beruht auf zwei Säulen: Zum einen soll das Strafrecht verschärft werden – mit einem neuen § 184k StGB, der u. a. nicht einvernehmliche intime Aufnahmen, heimliches Filmen in Umkleiden/Saunen, Upskirting sowie Deepfakes erfasst. Zum anderen zielt der Entwurf zivilrechtlich auf die bessere Durchsetzung bestehender Rechte: Kern ist ein richterlich angeordneter Auskunftsanspruch, ergänzt durch Maßnahmen zur Beweissicherung (Speicherung von Nutzerdaten) und die Möglichkeit, Konten vorübergehend sperren zu lassen.
Stefanie Hubig (SPD) am Freitag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. dpa
Zusammenfassung: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 geriet die Beamtenbesoldung unter Reformdruck. Nun hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt: höhere Einstiegsgehälter, Anpassungen der Besoldungstabelle sowie die Übertragung des jüngsten Tarifabschlusses. Gedämpft wird das Paket durch den Abschied vom Alleinverdienerprinzip. Außerdem sollen die zentralen Mittel für Leistungsprämien wegfallen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch vor einer Kabinettsitzung. AFP
Zusammenfassung: Der Strafrechtler Heiner Alwart, ehemals Professor an der Universität Jena, argumentiert, dass Schwarzfahren bereits nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Eine Beförderung könne nicht „erschlichen“ werden, weil Verkehrsbetriebe ohne Zugangskontrollen ihre Leistung faktisch wie zum Nulltarif anböten. Dennoch verfolgten Staatsanwaltschaften massenhaft Schwarzfahrer, oft mittels Formblättern durch Berufsanfänger, wobei Betroffene teils sogar Ersatzfreiheitsstrafen absäßen. Alwart fordert, dass der Bundesgerichtshof seinen Beschluss von 2009 revidiert oder Verkehrsbetriebe nach Londoner Vorbild Zugangsbarrieren nachrüsten.
Ein Fahrkartenkontrolleur kontrolliert mit einem elektronischen Lesegerät den Fahrschein von einem Fahrgast in Nürnberg. Picture Alliance
Zusammenfassung: Der Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs ermöglicht höhere Strafen für Beleidigungen gegen Politiker und geht auf eine Verordnung von Reichspräsident Hindenburg von 1931 zurück. Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wurde die Norm 2020 auf Beleidigungen ausgeweitet. Die Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen eines satirischen „Schwachkopf“-Bildes über Robert Habeck löste breite Kritik aus. Fraktionsübergreifend wird nun über eine Reform diskutiert, etwa eine Begrenzung auf Kommunalpolitiker. Die Strafrechtsprofessorinnen Hoven und Rostalski fordern, Berufspolitiker nur noch bei Angriffen auf die Menschenwürde zu schützen.
Zusammenfassung: Bei der ungarischen Parlamentswahl am vergangenen Sonntag hat Péter Magyars TISZA-Partei mit 53,6 Prozent und einer Zweidrittelmehrheit die Ära Viktor Orbán beendet. Zeitgleich verhandelt der EuGH eine Kommissionsklage, in der Generalanwältin Tamara Ćapeta vorgeschlagen hat, Artikel 2 EUV erstmals als eigenständig einklagbare Vorschrift zu interpretieren. Der EuGH könnte damit nationale Gesetze allein anhand des allgemeinen Wertekatalogs zu Fall bringen, ohne konkreten Verstoß gegen spezielleres Unionsrecht. Dies verstoße gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und verschiebe das institutionelle Gleichgewicht zulasten der Mitgliedstaaten.
Zusammenfassung: Die Rückkehr zwischenstaatlicher Gewalt in der Ukraine, Gaza, Venezuela und Iran setzt das völkerrechtliche Gewaltverbot unter Druck, ohne seine Gültigkeit zu beseitigen. Der Völkerrechtler Florian Kriener fordert von Deutschland, Verletzungen klar zu benennen, Militärbasen für rechtswidrige Angriffe zu sperren und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs nicht einzuschränken. Ohne das Gewaltverbot könnten Hegemone unbegrenzt Gewalt anwenden, weshalb seine Stärkung ein fortlaufendes Projekt bleiben müsse.
In Folge 385 des F.A.Z. Einspruch Podcasts geht es um einen Fall, der bereits Rechtsgeschichte geschrieben hat – obwohl er noch immer nicht abgeschlossen ist: Kraftwerk gegen Moses Pelham. Auslöser sind zwei Sekunden aus einem Kraftwerk-Song, die Pelham für einen eigenen Track nutzte – ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt der Streit die Gerichte. Nun hat der Europäische Gerichtshof erneut entschieden – mit potentiell weitreichenden Folgen für die Musikindustrie. Darüber sprechen wir mit dem Kölner Medienrechtsprofessor Karl-Nikolaus Peifer.
Schlimm ist es zweifellos: das Geschrei und Gestöhne all der Tiere, die täglich auf dieser Welt verenden. Die gefressen werden, sich verletzen, absaufen oder verdursten. Hart ist sie, die Natur. Und wir, die wir uns ihrem Schutz verschrieben haben, sind Teil von ihr. Wobei, und auch das ist hart: Wir schützen eigentlich nur Tiere einer bestimmten Art und Größe. Je näher sie uns scheinen oder je exotischer sie sind, desto mehr fühlen wir mit.
Mitfühlen ist das eine. Jedem ist es unbenommen, mit dem in der Ostsee gestrandeten Buckelwal zu leiden, im gleichen Gewässer zu baden, sich zu solidarisieren. Die andere Frage ist aber, ob sich der halbe Staatsapparat mit Timmy befassen muss. Auch der Bundespräsident hat schon ein Expertengespräch angekündigt.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist mit Eilanträgen in Beschlag genommen. Und der zuständige Landesminister durchlebt gerade, wie er sagt, die „schlimmste Hölle“: Er kümmert sich, hat schon früh öffentlich Sterbehilfe für den Wal abgelehnt, bekommt aber selbst Morddrohungen. Mehr geht nicht; allenfalls Trump könnte noch Stellung nehmen, doch ist ungewiss, inwieweit Timmy blockadetauglich ist.
Der große Säuger blockiert weder die christliche Seefahrt, noch ist er durch Menschenhand gestrandet. Der Mensch, als Teil der Natur, mag auch daran seinen Anteil haben. Er ist aber nicht in der Pflicht, das Tier gleichsam wider die Natur mit großem Aufwand wieder in Bewegung zu setzen. Schutz vor menschlichen Störern kann geboten sein. Das Tier seinem offenbar instinktiv gewählten Schicksal zu überlassen, ist nicht grausam. Sondern eine Hilfe im Sterben oder auch zum Weiterleben, wie wir es dem Geschöpf schuldig sind.
Der Wal ist zum Symbol geworden. Die Gefühlsausbrüche, die seine Lage verursacht, mag mancher als Zeichen dafür nehmen, wie grausam unsere Zeit ist. Man kann aber auch sagen: Hier ist ein sichtbares Zeichen dafür, wie gut es uns geht. Es ginge uns noch besser, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren würden. Immerhin: Wäre der Wal in Berlin gestrandet, wäre wie immer der Staat aus dem Spiel. Die Touristen müssen ran.
Mehr Care-Arbeit, weniger Planbarkeit: Für viele Frauen ist Flexibilität das entscheidende Jobkriterium. Welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen sollten.
Auch in der Entwicklung von Software kommt immer mehr KI zum Einsatz – und stellt ihre urheberrechtliche Schutzfähigkeit in Frage. Worauf Käufer und Verkäufer von Techunternehmen achten müssen.
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• Vor dem Amtsgericht Schwabach beginnt der Prozess wegen rassistischer Partyparolen in einer Disco nach einem AfD-Parteitag in Greding im Januar 2024.
Dienstag, 21. April 2026
• Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshof, unter anderem zu Ungarns restriktiven Gesetzen gegen Transpersonen und zu Emissionshöchstwerten für Filterzigaretten
• Im Fall der im Türkeiurlaub vergifteten Familie aus Hamburg beginnt der Strafprozess gegen sechs Angeklagte in Istanbul.
Mittwoch, 22. April 2026
• Der Internationale Strafgerichtshof urteilt über die Berufung zur Frage der Zuständigkeit im Verfahren gegen den früheren Staatspräsidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte.
• Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zur Änderung im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe
Donnerstag, 23. April 2026
• Der Bundesgerichtshof urteilt im Verfahren zum Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Die Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter. Die Beklagten sind der Autor Heribert Schwan und der Verlag des im Oktober 2014 erschienenen Buchs.
Freitag, 24. April 2026
• Der Bundesgerichtshof verkündet sein Urteil über die Frage der Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer.