Einspruch
                                                           
Freitag, 11.09.2026 | Zur Online-Ansicht
Logo–Einspruch
Frankfurter Allgemeine
EINSPRUCH
Separator
 
100. Ausgabe Einspruch
 
75 Jahre Karlsruhe, 100 Newsletter und 400 Podcast Folgen
Mit der heutigen Ausgabe des F.A.Z. Einspruch-Briefings erreicht Sie, liebe Leser, eine ganz besondere Ausgabe unseres Newsletters: Zum 100. Mal blicken wir gemeinsam mit Ihnen auf die vergangenen sieben Tage zurück. Jeden Freitag stellen wir uns in der Redaktion die Frage: Was war in dieser Woche wichtig? Worüber wird am Wochenende gesprochen? Und was müssen unsere Leser jetzt schon wissen, um am Montag gut in die neue Woche zu starten?
Autorenbild
Frederik Orlowski
Redakteur F.A.Z. Einspruch.
Plus Sign Folgen
Am Sonntag hat Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag gewählt. Das Ergebnis markiert eine Zäsur. Viele fragen sich jetzt: Wie würde eine mögliche AfD-Landesregierung mit Minderheiten umgehen? Auf diese Frage angesprochen, verwies Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die „Pflicht zur Bundestreue“. Was das genau bedeutet und welches scharfe Schwert der Bund im äußersten Fall noch zücken könnte, beleuchte ich in unserem „Artikel der Woche“.
Neben unserem Newsletter-Jubiläum haben wir in dieser Woche gleich noch einen weiteren Meilenstein gefeiert: Bereits im August ist die 400. Folge des F.A.Z. Einspruch-Podcasts online gegangen. Anlässlich dessen war gestern der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, bei uns im F.A.Z. Tower zu Gast. Denn auch in Karlsruhe wird dieser Tage kräftig gefeiert: Das Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (m.) auf dem Podium mit Reinhard Müller (r.) und Finn Hohenschwer (l.)
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (M.), auf dem Podium mit Reinhard Müller (r.) und Finn Hohenschwer (l.) F.A.Z.
Meine Kollegen Reinhard Müller und Finn Hohenschwert haben zusammen mit Gerichtspräsident Harbarth auf die vergangenen siebeneinhalb Jahrzehnte zurückgeblickt, aber auch aktuelle Fragen diskutiert. Freuen Sie sich jetzt schon auf den kommenden Mittwoch: Dann können Sie das Gespräch in voller Länge in unserem Podcast hören. Wer nicht so lange warten möchte, dem empfehle ich Folge 406 des F.A.Z. Einspruch-Podcasts: Patrick Bahners hat mit der Potsdamer Professorin Frauke Brosius-Gersdorf über das Scheitern ihrer Wahl zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gesprochen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch unseren „Kommentar der Woche“ ans Herz legen. In dieser Woche nahm auch die Debatte über ein AfD-Parteiverbot weiter an Fahrt auf. Reinhard Müller erinnert daran, dass ein großer Wahlerfolg allein kein Verbotsgrund ist. Allerdings gebe es auch keine „Obergrenze“ für ein Parteiverbot: „Eine Partei ist vor dem Gesetz nie zu groß, um verboten zu werden. In der Praxis braucht man freilich den Willen und die nötigen Mehrheiten, Ermessen und Gespür für Aufwand und möglichen Nutzen.“
Mich interessiert Ihre Meinung: Sollte jetzt ein Parteiverbotsantrag vorbereitet und gestellt werden? Oder würde ein solches Verfahren am Ende politisch mehr schaden als nützen? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende!
Ihr Frederik Orlowski
 
 
 
Einspruch Echo
Einspruch Echo
In den vergangenen zwei Jahren hat sich immer etwas getan an unserem Newsletter. Unser Ziel ist es, Sie so gut wir möglich zu informieren. Und jetzt sind Sie gefragt: Was gefällt Ihnen gut an unserem Newsletter? Und was womöglich gar nicht? Und über welche neue Rubrik würden Sie sich als Leser freuen?
Schreiben Sie uns!
 
Themen des Newsletters
Separator
Artikel der Woche
 
>
 
Nach Sachsen-Anhalt: Die AfD und die „Pflicht zur Bundestreue“
 
Die Woche im Recht
 
>
 
Die Rufe nach einem Verbotsverfahren werden lauter
 
>
 
Ermittlungen gegen SPD-Spitzenkandidaten in Berlin
 
>
 
Kampf um Bier auf dem Oktoberfest: Was sagt das Kartellrecht?
 
>
 
Deutschland sitzt in Den Haag auf der Anklagebank
 
>
 
Scheitert die Zuckersteuer am Grundgesetz?
 
>
 
Wie der Staat jetzt auf die Cyberangriffe reagieren muss
 
>
 
Robert Alexy gestorben: „Intellektueller Exportschlager“
 
Podcast
 
>
 
Frauke Brosius-Gersdorf über ihre gescheiterte Richterwahl
 
Kommentar der Woche
 
>
 
Reinhard Müller: Ein Wahlsieg ist kein Verbotsgrund
 
7 Tage, 7 Termine
 
 
Artikel der Woche
Separator
 
Die AfD und die „Pflicht zur Bundestreue“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag in Berlin Omer Messinger
Die AfD und die „Pflicht zur Bundestreue“
Von Frederik Orlowski
Merz will alles tun, um nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt das Grundgesetz durchzusetzen – und verweist auf die Bundestreue. Was meint er damit?
Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt klar gewonnen. Dass die Partei, die der landeseigene Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hat, künftig den Ministerpräsidenten stellen wird, gilt als wahrscheinlich. Doch wie wird eine von der AfD geführte Landesregierung mit Minderheiten umgehen?
Auf diese Frage wies Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag in einer Pressekonferenz in Berlin auf die „Pflicht zur Bundestreue“ hin. Auch ein Land wie Sachsen-Anhalt sei verpflichtet, sich in den wesentlichen Politikbereichen, die der Bund bestimmt, bundestreu zu verhalten. Das betreffe, sagte Merz, „zum Beispiel die gesamte Einwanderungs- und Ausländerpolitik“. Bei der Umsetzung „mag es da sicher Spielräume geben“. In ihren Grundzügen werde diese Politik jedoch in Berlin entschieden – und nicht in Magdeburg.
Tatsächlich sind in der Bundesrepublik Deutschland die Länder dem Bund – umgekehrt aber auch der Bund den Ländern – zur Treue verpflichtet. Bereits in einer seiner ersten Entscheidungen von Anfang der Fünfzigerjahre stellte das Bundesverfassungsgericht fest, Bund und Länder seien als Teile eines „verfassungsrechtlichen Bündnisses“ gehalten, „dem Wesen dieses Bündnisses entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung seiner und der wohlverstandenen Belange seiner Glieder beizutragen“.
Abgeleitet unmittelbar aus dem Bundesstaatsprinzip
Der Grundsatz der Bundestreue gehört damit seit den Anfängen der Bundesrepublik zu den Grundfesten der Bund-Länder-Beziehungen. Dass er im Grundgesetz nicht im Wortlaut genannt wird, steht dem nicht entgegen. Rechtsprechung und Rechtswissenschaft leiten ihn unmittelbar aus dem Bundesstaatsprinzip ab, das – anders als die Bundestreue – ausdrücklich im Grundgesetz Erwähnung findet.
Der Grundsatz der Bundestreue wird aus dem Bundesstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitet. dpa
Um die aus der Bundestreue folgenden Pflichten genauer zu bestimmen, haben Wissenschaft und Rechtsprechung im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gemeinsam mehrere Fallgruppen entwickelt. Bund und Länder müssen sich demnach gegenseitig helfen, informieren und beraten. Sie müssen zudem fair miteinander umgehen, ihre Entscheidungen aufeinander abstimmen und zusammenarbeiten. Außerdem dürfen sie sich nicht widersprüchlich oder missbräuchlich verhalten.
 
Kommt es tatsächlich zum offenen Streit zwischen Bund und Ländern, spielt die Bundestreue allerdings nur eine Nebenrolle. Zwar verpflichtet sie beide Seiten, auf die Belange des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen. Eigenständige Rechte und Pflichten begründet das Gebot der Bundestreue jedoch nicht. Sie tritt lediglich ergänzend zu weiteren Pflichten hinzu, die sich ebenfalls unmittelbar aus der Verfassung ergeben müssen.
Merz sprach von Bundestreue, nicht von Bundeszwang
Anders als einzelne Medien zuletzt behauptet haben, sprach Kanzler Merz am Montag allein von der Bundestreue – nicht aber vom Bundeszwang (Artikel 37 Grundgesetz). Beide Verfassungsgebote verbindet zwar das Ziel, die Einheit des Bundes zu wahren. Auch eine gewisse phonetische Nähe ist nicht von der Hand zu weisen. Darüber hinaus ist der Bundeszwang jedoch keine ergänzende Verpflichtung, sondern ein scharfes Schwert im Verhältnis zwischen Bund und Ländern: Erfüllt ein Land nicht die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegenden Bundespflichten, kann die Bundesregierung – mit Zustimmung des Bundesrates – „die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“.
Im auffälligen Widerspruch zu seiner Schärfe steht die faktische Bedeutungslosigkeit des Bundeszwangs: Der Bundeszwang ist ein Instrument, das seit der Gründung der Bundesrepublik kein einziges Mal praktisch angewandt worden ist. Dass es bislang keiner Anwendung bedurft habe, sei, so schreibt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Hans Hugo Klein in einer Kommentierung zum Grundgesetz, „eine Folge des hohen Maßes politischer Stabilität, dessen sich die Bundesrepublik seit ihrer Gründung erfreuen durfte“.
Der Bundeszwang kommt allein in einigen frühen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Sprache. Unser Bild zeigt Bundespräsident Theodor Heuss (l-r), Hermann Höpker-Aschoff, den erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und Bundeskanzler Konrad Adenauer, aufgenommen während der Feierstunde zur Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts.  dpa
Entbehrlich sei der Bundeszwang deshalb jedoch nicht. Das Grundgesetz enthalte insoweit eine „Warn- und Reservefunktion“, die sowohl präventiv als auch – im Einzelfall – repressiv zur Erhaltung der Gesamtverfassung beitragen könne. Andere Grundgesetzkommentatoren bemühen an dieser Stelle das Bild vom „Knüppel im Sack“.
Finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen möglich
Damit ist freilich noch nichts darüber gesagt, welche Maßnahmen eine Bundesregierung im Einzelfall ergreifen könnte. Abhilfe leistet hier der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der in einem Papier vom Januar dieses Jahres unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Schrifttum alle wohl denkbaren Maßnahmen zusammengetragen hat. Genannt werden in dieser Ausarbeitung unter anderem finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen, Untersagungsverfügungen und sogar eine zeitweilige treuhänderische Übernahme der Gesetzgebung und der Verwaltung eines Landes durch den Bund. Das zeigt: Sollte sich ein Land tatsächlich weigern, Bundesrecht zu vollziehen – dazu zählt insbesondere auch das von Kanzler Merz angesprochene Einwanderungs- und Ausländerrecht –, kann der Bund im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung mit Verve auf dessen Umsetzung drängen.
Eingedenk der Tatsache, dass der Bundeszwang noch nie praktisch angewandt wurde, spielt dieses Instrument auch in der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang kaum eine Rolle. Erwähnung findet der Bundeszwang lediglich in vereinzelten früheren Entscheidungen, als die bundesrepublikanische Ordnung noch nicht gefestigt war. Dass dessen kleinerer Bruder, die Bundestreue, nun auch in der öffentlichen Debatte auftaucht, könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Klima – auch im Verhältnis des Bundes zu den Ländern – rauer wird.
 
 
Anzeige
 
Die Woche im Recht
Separator
 
Die Rufe nach einem Verbotsverfahren werden lauter
Von Rüdiger Soldt, Stuttgart
Zusammenfassung: Nach dem starken AfD-Ergebnis bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nimmt die Debatte über ein mögliches Parteiverbot weiter Fahrt auf. Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) fordert die zeitnahe Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit klarem Zeitplan. Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (beide CDU) zeigen sich offen für konkrete Schritte. Angestoßen hatten die Debatte Özdemir und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) durch einem gemeinsamen Gastbeitrag für die F.A.S.
Die Rufe nach einem Verbotsverfahren werden lauter
Özdemir und Wüst auf einer Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni in Berlin Reuters
Zum Beitrag
 
 
 
Dann hält Krach den Rücküberweisungsbeleg in die Höhe
Von Stephan Klenner, Berlin
Zusammenfassung: Berlins SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach setzt seinen Wahlkampf trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Vorteilsannahme fort. Die Behörde ließ seine Wohnung, die SPD-Landesgeschäftsstelle und sein Büro als Regionspräsident durchsuchen. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks des kommunalen Klinikverbands, dessen Aufsichtsratsvorsitzender Krach war. Krach weist sowohl den Vorwurf der Bereicherung als auch die Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Aufsichtsrat zurück. Für die SPD, die in Umfragen hinter CDU, Linken, Grünen und AfD liegt, sind die Ermittlungen kurz vor der Wahl am 20. September eine schwere Belastung.
Dann hält Krach den Rücküberweisungsbeleg in die Höhe
Steffen Krach am Donnerstag in der Berliner SPD-Zentrale dpa
Zum Beitrag
 
 
 
Der Kampf um das Bier auf dem Oktoberfest
Von Markus Frühauf, München
Zusammenfassung: Die Münchner Kleinbrauerei Giesinger Bräu kämpft per Bürgerbegehren um die Zulassung zum Oktoberfest, auf dem bislang nur sechs etablierte Brauereien Bier ausschenken dürfen. Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) zeigt sich offen für weitere Brauereien, sofern diese die Kriterien wie das Brauen mit Münchner Grundwasser erfüllen. Juristen sehen in der bestehenden Beschränkung einen möglichen Verstoß gegen das Kartellrecht, da andere Marktteilnehmer systematisch ausgeschlossen würden. Die bayerische Landeskartellbehörde erkannte hingegen keinen Rechtsverstoß und verwies auf den Markenwert der etablierten Festzelte.
Der Kampf um das Bier auf dem Oktoberfest
Steffen Marx, Gründer und Geschäftsführer der kleinen Münchner Brauerei Giesinger Bräu, sammelt Stimmen für ein Bürgerbegehren, um in Zukunft sein Bier auf der Wiesn ausschenken zu dürfen. Thomas Dashuber
Zum Beitrag
 
 
 
Deutschland auf der Anklagebank
Von Finn Hohenschwert
Zusammenfassung: Nicaragua wirft Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof Beihilfe zum Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen vor. Es ist das erste Mal, dass ein Staat sich dafür verantworten muss, eine Kriegspartei unterstützt zu haben, ohne selbst an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Deutschland argumentiert, der Fall dürfe ohne Beteiligung Israels nicht verhandelt werden. Der Prozess offenbart einen Grundkonflikt deutscher Außenpolitik zwischen der Sicherheit Israels als Staatsräson und dem Völkerrecht.
Zum Beitrag
 
 
 
Scheitert die Zuckersteuer am Grundgesetz?
Gastbeitrag von Carsten Bringmann, Salomo Ortega Sawal
Zusammenfassung: Die Bundesregierung plant ab 2028 eine gestaffelte Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke, um die Zuckeraufnahme der Bevölkerung zu senken und Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes zu verringern. Die Rechtsanwälte Carsten Bringmann und Salomo Ortega Sawal weisen auf verfassungsrechtliche Bedenken hin: Die Beschränkung auf Getränke bei gleichzeitiger Verschonung von Süßigkeiten werfe Fragen der Gleichbehandlung auf. Zudem fehle eine fundierte Evidenzbasis für die Wirksamkeit der Steuer.
Zum Beitrag
 
 
 
Wie der Staat jetzt auf die Cyberangriffe reagieren muss
Gastbeitrag von Dirk Koch
Zusammenfassung: Der Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung offenbart laut Gastautor Dirk Koch kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem bei der deutschen Cybersicherheit. Moderne Schutztechnologien wie Endpoint-Erkennung und Netzwerküberwachung seien längst verfügbar, würden aber besonders im öffentlichen Sektor nicht flächendeckend eingesetzt. Koch fordert den sofortigen Aufbau weniger zentraler Sicherheitszentren, die vorhandene Technik schnell in die Fläche bringen. Statt immer neue Kommissionen einzuberufen, müssten Behörden, Schulen und Gerichte umgehend mit passiver Sensorik und zentraler Ereignisauswertung ausgestattet werden.
Zum Beitrag
 
 
 
Für das Recht und seine Richtigkeit
Von Christoph Möllers
Zusammenfassung: Der Kieler Rechtsphilosoph Robert Alexy ist kurz vor seinem 81. Geburtstag in Kiel gestorben. Seine Habilitationsschrift „Theorie der Grundrechte" formalisierte die verfassungsrechtliche Abwägungstechnik und wurde als Prinzipientheorie des Rechts zu einem internationalen Exportschlager. Besonders in der spanischsprachigen Welt gilt seine Theorie als Gipfelpunkt rechtlich relevanter Analytik. In der Mauerschützen-Debatte vertrat er die Position, dass DDR-Normen ohne Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit kein geltendes Recht darstellten.
Zum Beitrag
 
Podcast
Separator
 
Frauke Brosius-Gersdorf über ihre gescheiterte Richterwahl
Von Patrick Bahners, Frederik Orlowski
Zusammenfassung: Die Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf spricht im F.A.Z. Einspruch-Podcast über ihre gescheiterte Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Sommer 2025. Der Richterwahlausschuss hatte zunächst zugestimmt, doch die Wahl im Plenum wurde kurzfristig abgesagt. Brosius-Gersdorf zog später ihre Kandidatur zurück, um eine Blockade innerhalb der Regierungskoalition zu lösen.
Frauke Brosius-Gersdorf über ihre gescheiterte Richterwahl

Zum Beitrag
 
Kommentar der Woche
Separator
 
Kommentar der Woche / Neu
 
Ein Wahlsieg ist kein Verbotsgrund
Parteiverbot? Wer das diese Woche verlangt, der bringt Wählerverachtung zum Ausdruck. Dabei hat der Rechtsstaat viele Mittel gegen eine rechtsbrüchige Regierung.
Von Reinhard Müller
Weder neu noch originell noch der Sache dienlich: die Ideen zum Umgang mit der AfD. Seit Jahren wird die Partei beobachtet und geprüft, geprüft und beobachtet. Beileibe nicht nur von den Verfassungsschutzämtern. Sondern von den Medien, den anderen Parteien, zahlreichen Organisationen, auch aus dem Ausland. Von der Zivilgesellschaft, wenn man so will. Und übrigens auch von der Justiz, in Strafverfahren gegen Mitglieder oder anderen Rechtsstreitigkeiten über die Partei.
Nun kann man auch noch einmal prüfen und beobachten. Nichts gegen einen neuen Arbeitskreis, auch wenn man schon alles weiß. Hendrik Wüst fand seine Idee so gut und neu, dass er gleich betonte, das habe noch kein „CDU-Mensch“ vor ihm vorgeschlagen. Dabei fehlte auch das ebenfalls uralte Argument nicht, ein Verbotsantrag komme nur in Betracht, wenn man ganz sicher sein könne, dass er Erfolg hat. Welcher Mensch, der in einem Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten lebt, kann das ernst nehmen? Dann prüft halt bis in alle Ewigkeit.
Was ist jetzt eigentlich neu?
Wer davon überzeugt ist, dass die AfD, um es mit den Worten des Grundgesetzes zu sagen, nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, wer also meint, dass die Partei verfassungswidrig ist – der muss sich weiter fragen: Kann ich das gut begründen? Nehme ich die Hürden? Und: Was wären die Folgen eines Verbots?
Angesichts der ungeheuren Datenmengen, die über die AfD schon zusammengetragen und ausgewertet wurden, könnte man zunächst fragen: Was ist jetzt eigentlich neu? Neu ist, dass die AfD einen großen Wahlerfolg errungen hat. Das aber ist nun gerade kein Verbotsgrund. Es ist auch kein Persilschein. Aber wem nach einem klaren Wahlsieg nicht mehr einfällt, als wieder ein Verbotsverfahren ins Spiel zu bringen, der bringt Wählerverachtung zum Ausdruck – und muss sich selbst nach seinem Demokratieverständnis fragen lassen.
Für jeden Demokraten muss es heißen: den Wahlsieg anerkennen, streng auf die Regeln achten, weiter auf der Hut sein. Erst recht, wenn die AfD regieren sollte. Oder ist es dann nicht zu spät? Mitnichten, der freiheitliche Rechtsstaat verfügt über zahlreiche Instrumente, um Rechtsbrecher in die Schranken zu weisen.
Was, wenn Gerichtsentscheidungen ignoriert werden?
Schon innerhalb von Tagen würde eine AfD-Regierung in Eilverfahren vor Gericht gestoppt werden, sollte sie etwa versuchen, nicht nur politische Beamte auszutauschen (was nicht unüblich wäre), sondern Berufsbeamte abzusägen, sollte sie Klinikpersonal mit Migrationshintergrund vertragswidrig hinauszuwerfen, sollte sie gar Menschen aufgrund ihres Äußeren willkürlich verhaften lassen.
Die Frage ist außerdem, ob sich Beamte für so etwas hergeben werden. Staatsdiener sind keiner Partei verpflichtet, unabhängig von ihrer Mehrheit, sondern Recht und Gesetz. Man kann sich freilich Szenarien ausmalen, in denen Entscheidungen, auch von Bundesgerichten, auch des Bundesverfassungsgerichts, aus Prinzip nicht durchgesetzt werden.
Sollte eine AfD-Regierung nur den eigenen Regeln folgen wollen und wider Landesverfassung, Grundgesetz und Gerichtsentscheidungen handeln, ist auch an den im Grundgesetz vorgesehenen Bundeszwang zu denken. Dass er bisher in der Staatspraxis keine Rolle spielte, liegt daran, dass es bisher zur DNA aller Parteien, die Landesregierungen stellten, gehörte, sich der Bundestreue selbstverständlich verpflichtet zu sehen.
Eine Mehrheit darf nicht alles
Das muss nicht in Stein gemeißelt sein. Genau deshalb schufen die Väter und Mütter des Grundgesetzes als Antwort auf den totalitären, zentralistischen NS-Staat und zugleich in deutscher Tradition einen echten Bundesstaat. Der so gern belächelte deutsche Föderalismus ist nämlich auch eine Form der Gewaltenteilung.
Sollte sich also etwa Sachsen-Anhalt zum Prototypen eines grundgesetzfeindlichen Gebildes entwickeln, das auf den demokratischen Bundesstaat pfeift, so würde es gegebenenfalls mit Zwang auf den rechten Weg zurückgebracht. Das wäre demokratisch und rechtsstaatlich; so geschieht es mit jedem Rechtsbrecher, in diesem Fall wäre der Rechtsbrecher eine Regierung, getragen von einer Mehrheit im Landtag.
Auch das ist eine weitere Lehre aus der NS-Zeit: Eine Mehrheit darf nicht alles. Andernfalls müsste man ja das Grauen auch der damaligen Gewaltherrschaft, die zumindest nicht undemokratisch an die Macht kam und zeitweise von einer breiten Mehrheit getragen wurde, für legitim halten.
Deshalb kennt auch das Grundgesetz keine „Obergrenze“ für ein Parteiverbot. Eine Partei ist vor dem Gesetz nie zu groß, um verboten zu werden. In der Praxis braucht man freilich den Willen und die nötigen Mehrheiten, Ermessen und Gespür für Aufwand und möglichen Nutzen. Kommt man zu der Einschätzung, dass solch ein Verfahren Verfassungsfeindschaft und Unruhe eher befördert, sollte man es lassen.
Verbote sind einem freiheitlichen Staat natürlich nicht fremd: schon weil Freiheit ihre Grenze in der Freiheit des anderen findet. Sie sollten aber erst als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden.
Jetzt kommt es auf das Verhalten der AfD an. Und auf treffende Reaktionen. Sollte die Partei an der Macht (weiter) auf Vaterlandsverrat setzen und mit Gewalt spielen, wird eine freie Auseinandersetzung schwierig. Spione, Aufrührer und Terroristenfreunde gehören nämlich hinter Gitter.
 
 
Juristischer Stellenmarkt
Für Bewerber: F.A.Z.-Stellenmarkt
Fokus: Jobs für Volljuristen
Für Bewerber: F.A.Z.-Stellenmarkt
Überblick: Alle Jobs in der Rechtsbranche
 
 
Unsere Partner
Separator
Aus dem Deutschen AnwaltSspiegel
Was Eltern beim Immobilienverkauf an ihre Kinder beachten müssen
Gastbeitrag von Maximilian Trappmann
Der Bundesfinanzhof sorgt für eine steuerrechtliche Überraschung und bricht mit der bisherigen Praxis der fiktiven Verzinsung bei unverzinslichen Ratenzahlungen. Das Urteil könnte den Weg für neue Gestaltungsmöglichkeiten bei Vermögensübertragungen ebnen.
Zum Beitrag
 
Aus dem Karrieremagazin der IQB
Wie man gelassener mit Druck umgeht
Gastbeitrag von IQB-Karrieremagazin
Stress gehört zum Berufseinstieg dazu, doch Stressresilienz lässt sich trainieren. Sieben praktische Tipps helfen, gelassener mit Druck umzugehen und langfristig leistungsfähig zu bleiben.
Zum Beitrag
 
Karriereevents für Juristen
Separator
Calendar Icon
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die Juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
Zum Kalender
 
7 Tage, 7 Termine
Separator
 
Dienstag, 15. September 2026
• Los Angeles: Vor dem Superior Court of Los Angeles County wird der Prozess gegen Nick Reiner fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, seine Eltern, den Filmregisseur Rob Reiner und dessen Ehefrau Michelle, am 14. Dezember 2025 in ihrem Schlafzimmer ermordet zu haben.
Mittwoch, 16. September 2026
• Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über die tarifgerechte Eingruppierung einer gelernten Rechtsanwalts- und Notargehilfin, die im öffentlichen Dienst der Länder in einer Serviceeinheit beschäftigt ist.
• Karlsruhe: Der Bundesgerichtshofs verhandelt in vier ausgewählten, die Lieferung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie betreffenden Verfahren.
• Paris: Vor dem Strafgericht beginnt der Prozess gegen die frühere Kulturministerin Rachida Dati. Ihr werden „passive Korruption und Einflussnahme“ sowie „Begünstigung von Amtsmissbrauch und Untreue“ in einem Verfahren im Zusammenhang mit dem ehemaligen Renault-Nissan-CEO Carlos Ghosn vorgeworfen.
Donnerstag, 17. September 2026
• Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof verkündet mehrere Urteile, unter anderem zum markenrechtlichen Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette. Außerdem entscheidet das Gericht darüber, ob das Weiterleiten privater Chat-Nachrichten an Dritte sowie das heimliche Anfertigen von Videoaufnahmen eines Familienmitglieds in einer privaten Wohnküche gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verstößt.
• Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in mehreren beamtenrechtlichen Streitigkeiten, unter anderem über eine ergänzende Versorgungsabfindung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller Belästigung sowie einen Ausgleich für Zuvielarbeit.
• Frankfurt: Vor dem Landgericht beginnt der Prozess eines russischen Unternehmers gegen eine Schweizer Bank mit Sitz in Frankfurt auf Feststellung der Schadensersatzpflicht nach mehreren Geldwäscheverdachtsanzeigen zwischen 2018 und 2022. Gegen den Kläger wurden Ermittlungen durchgeführt, die später durch ein Gericht aufgehoben und für rechtswidrig erklärt wurden.
 
 
Wie gefällt Ihnen dieser Newsletter?
Ihre Bewertung ist anonym
1 2 3 4 5
Gefällt mir nicht Gefällt mir sehr gut
 
Feedback per E-Mail senden.
 
 
Folgen Sie der F.A.Z.
Folgen Sie uns bei WhatsApp Folgen Sie uns bei Instagram Folgen Sie uns bei LinkedIn Folgen Sie uns bei Threads Folgen Sie uns bei YouTube Folgen Sie uns bei X Folgen Sie uns bei Facebook
Zur F.A.Z. App
 Apple App Store   Google Play Store 
F.A.Z. Newsletter
verwalten     entdecken
Newsletter „Einspruch“
abbestellen
Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. Premium Einspruch:
Dr. Reinhard Müller
Kontakt: redaktioneinspruch@faz.de

 
Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH,
Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net

HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main,
USt.-IDNr.: DE 114 232 732

Geschäftsführung: Dr. Volker Breid
Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube,
Carsten Knop, Berthold Kohler
 
© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2026
Alle Rechte vorbehalten.