Einspruch
                                                           
Freitag, 06.03.2026 | Zur Online-Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Ungerecht erben à la SPD
Schwarz-Rot will die Erbschaftsteuer reformieren. Unsere Gastautorin hat das Konzept der SPD gelesen und meint: So nicht! Außerdem: Ex-Verfassungsrichter Andreas Paulus zum Krieg in Iran.
Der Irankrieg ist in diesen Tagen omnipräsent – und mit ihm das Völkerrecht. Aber was sagt eigentlich „das Völkerrecht“ zum Vorgehen Israels und der USA? Hier gehen die Meinungen unter Experten auseinander. In unserem Briefing kommen in dieser Woche deshalb gleich mehrere von ihnen zu Wort.
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Frederik Orlowski
Redakteur F.A.Z. Einspruch.
Plus Sign Folgen
Der Völkerrechtsprofessor und frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Andreas Paulus meint in seinem Gastbeitrag, der Angriff Israels und der USA verstoße eindeutig gegen das internationale Recht. Er warnt vor einer Kriegsbeteiligung Deutschlands: Aus einer Krise des Völkerrechts könne so schnell eine Krise des Verfassungsrechts werden.
Unser Kollege Reinhard Müller hat zu dem Thema einen Kommentar für die F.A.Z. geschrieben. Darin begrüßt er es, wenn „Diktatoren, Menschenschinder und Kriegstreiber fallen“, mahnt aber auch, dass die Staaten nicht aus eigenem Gutdünken Weltpolizist spielen sollten. Müller hat über das Thema auch mit Sven Simon (CDU) gesprochen. Wie der Europaabgeordnete und Völkerrechtsprofessor den Angriff auf Iran völkerrechtlich einordnet, hören Sie im F.A.Z.-Einspruch-Podcast.
Wie gewohnt behalten wir für Sie aber auch die Ereignisse im Inland weiter im Blick. In der Koalition herrscht Konsens, dass die Erbschaftsteuer reformiert werden muss. Die SPD hat hierzu auch schon ein Konzept vorgestellt: „Reiche“ sollen mehr zahlen, „Omas Häuschen“ hingegen unangetastet bleiben.
Unsere Gastautorin Marietta Auer, Direktorin am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, hat den Vorschlag der Sozialdemokraten für uns genauer unter die Lupe genommen. Ihr Befund ist eindeutig – und ernüchternd: Der Entwurf hält nicht, was er verspricht. Statt einer „fairen“ Regelung drohen neue Ungerechtigkeiten, Abgrenzungsprobleme und sogar Mehrbelastungen für Familien.
Was meinen Sie? Sollten „Reiche“ im Erbfall mehr zahlen? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start ins Wochenende!
Ihr Frederik Orlowski
 
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Warum der SPD-Vorschlag zur Erbschaftsteuer ungerecht ist
+++ Krieg in Iran +++
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Andreas Paulus: Von einer Völkerrechtskrise zu einer Verfassungskrise
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Podcast: Der Irankrieg und das Recht auf Selbstverteidigung
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Kommentar: Gut, wenn Gewaltherrscher fallen – aber wie?
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BGH: Zweifel an den Klimaklagen gegen Autohersteller
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Exklusiv
 
Warum der SPD-Vorschlag zur Erbschaftsteuer ungerecht ist
 
 Die Vorschläge der SPD zur Erbschaftsteuer halten nicht, was sie versprechen: Statt einer „fairen“ Regelung drohen neue Ungerechtigkeiten, Abgrenzungsprobleme – und Mehrbelastungen für Familien.
Von Marietta Auer
Die SPD hat ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Das Konzept trägt den wortspielerischen Titel „FairErben – Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer. Fair. Einfach. Zukunftsfest“. Vererben ja, aber bitte fair – fair-erben eben. Das ist der Sound, mit dem die SPD die Union vor sich hertreibt.
Die SPD will hohe Erbschaften künftig stärker besteuern. dpa
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+++ Krieg in Iran +++
 
Von einer Völkerrechtskrise zu einer Verfassungskrise
 
 Der Krieg gegen Iran steht völkerrechtlich auf brüchigem Boden. Deutschland tut gut daran, sich nicht an unzulässigen Kriegen zu beteiligen – so lobenswert die Ziele auch erscheinen mögen.
Von Andreas Paulus
Der erneute Angriff der Vereinigten Staaten und Israels auf den Iran wirft auf den ersten Blick die gleichen Fragen auf wie sein Vorgänger im Jahr 2025: Das völkerrechtliche Gewaltverbot verbietet umfassend den Gebrauch militärischer Gewalt. In den Worten von Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen: „Alle Mitglieder un­terlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete . . . Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus meint: Wer das Gewaltverbot unterläuft, riskiert am Ende nicht nur eine Völkerrechts-, sondern auch eine Verfassungskrise. dpa
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Das Recht auf wirksame Selbstverteidigung
Von Finn Hohenschwert, Reinhard Müller
Das Recht auf wirksame Selbstverteidigung
Angriffe auf Iran: Zulässige Selbstverteidigung – oder offener Bruch des Völkerrechts?  dpa

 
In Folge 379 diskutieren wir, ob der Krieg gegen Iran vom Völkerrecht gedeckt ist. Und: Darum hat ein Gericht die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ gestoppt.
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Gut, wenn Gewaltherrscher fallen – aber wie?
 
Es ist im Sinne der UN-Charta, wenn Menschenschinder fallen. Gewalt darf aber nicht nach eigenem Gutdünken ausgeübt werden.
Von Reinhard Müller
Das bloß formelhafte Hochhalten von Völkerrecht ist genauso hohl wie seine komplette Negierung. Wenn von der AfD bis hin zu mehr oder weniger ernst zu nehmenden Vertretern der Vereinten Nationen Prinzipien in die Welt posaunt werden, zu denen man sonst eher schwieg, und nur eine genehme Seite völkerrechtlicher Verstöße gerügt wird, dann ist das ein Bärendienst.
Iranische Polizisten in Teheran: Der Sturz eines Unrechtsregimes ist völkerrechtlich nicht mit einem Freibrief für Gewaltanwendung gleichzusetzen. Reuters
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Justiz
 
Zweifel an den Klagen gegen Autohersteller
 
Die Geschäftsführer der Umweltschutzorganisation Deutschen Umwelthilfe wollen BMW und Mercedes zum Verbrenner-Ausstieg zwingen und sind davor bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Der zeigt sich nun skeptisch.
Von Katja Gelinsky, Karlsruhe
Klimaschützer wollen deutsche Autohersteller mit Hilfe der Gerichte zum Verbrennerausstieg zwingen. Am Montag hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals darüber verhandelt, ob Privatpersonen einen Anspruch darauf haben, dass die Autohersteller nach 2030 keine PKW mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren mehr auf den Markt bringen, und zwar global. Die Klagen richten sich gegen BMW und Mercedes-Benz. Kläger sind die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Urteil will der BGH am 23. März verkünden.
Verbrenner dominieren das Stadtbild in Frankfurt. Maximilian von Lachner
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Italien bleibt vorerst für Dublin-Fälle zuständig
 
Darf ein deutsches Gericht schneller über Asylanträge entscheiden, wenn Italien Migranten nicht zurücknehmen will? Nein, sagt nun der Europäische Gerichtshof.
Von Stephan Klenner, Berlin
Die Weigerung eines EU-Staates, seine Zuständigkeit nach der Dublin-III-Verordnung zu akzeptieren, führt nicht dazu, dass ein anderer EU-Staat unmittelbar ein Asylverfahren durchzuführen hat. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag bekannt gegeben.
Nach den Dublin-Regeln stellt der EU-Staat, der die Einreise eines Migranten über einen anderen EU-Staat feststellt, zunächst bei diesem ein Aufnahmegesuch. Picture Alliance
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Terror im Namen Deutschlands
 
In Hamburg sind Jugendliche angeklagt, die zur Verteidigung der „deutschen Nation“ Anschläge begangen haben sollen. Manche waren erst 14 Jahre alt, als sie festgenommen wurden.
Von Theresa Weiß, Hamburg
Sie heißen Devin, Benjamin oder Lenny. Sie tragen lange Poloshirts, Kapuzenpullis, ein paar haben schon Flaum auf der Oberlippe. Sie sollen Gebäude angezündet oder Leute verprügelt haben. Angeklagt sind sieben Jugendliche vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, ein weiterer als Unterstützer. Sie nannten sich laut Anklage die „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.). Vergangenes Jahr wurden die mutmaßlichen Mitglieder der Terrorgruppe festgenommen. Manche waren da gerade mal 14 Jahre alt.
Die Rechtsterroristen der L.V.W. vor dem Hanseatischen Staatsschutzsenat. dpa
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Rechtspolitik
 
Wie groß wird der nächste Landtag?
 
Auch die Wähler im Südwesten haben bei der Wahl des Landtags nun zwei Stimmen. Und erstmals dürfen auch Minderjährige wählen. Mit ungewissen Folgen.
Von Daniel Deckers
Gleich wer in der Landtagswahl in Baden-Württemberg am Sonntag obsiegen wird, so ist eines jetzt schon sicher: Mit dem Wahlgang am 8. März 2026 wird für die Bürger im Südwesten eine neue Ära begonnen haben. Und dies gleich in doppelter Hinsicht. Denn wie schon bei der Europawahl 2024, aber nicht bei der Bundestagswahl 2025 sind nun auch bei der Wahl des Landtags alle Bürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Noch ist der Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg auf gut 150 Abgeordnete ausgelegt. Nach dem Wahlsonntag könnte er sich als viel zu klein erweisen. dpa
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Juristischer Stellenmarkt
LEGALBRAINS
Das Jura-Jobportal der F.A.Z.
F.A.Z.-Stellenmarkt
Jobangebote für Juristen
 
 
Aus dem deutschen Anwaltsspiegel
Deutscher anwaltspiegel
Welche kartellrechtlichen Risiken der Einsatz von KI für Unternehmen birgt
 Wenn Algorithmen den Markt regeln und Behörden mit eigenen KI-Tools nachziehen, verschwimmen klassische Verantwortlichkeiten im Kartellrecht. Der Ruf nach neuen Regeln und mehr Transparenz wird lauter – nicht nur in Europa.
Von Julia Göke, Kaan Gürer
Aus dem Karrieremagazin
IQB Karrieremagazin
Diese Vorteile bietet der Nebenjob in einer Großkanzlei
 Ein Nebenjob in der Großkanzlei klingt verlockend, doch wie viel bringt er Jurastudenten wirklich? Über Chancen, Grenzen und den Unterschied zum Praktikum.
Von IQB Karrieremagazin
 
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Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
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Nachrichten
 
Deutschland friert weniger russische Vermögen ein
 
Die Summe des eingefrorenen russischen Vermögens ist deutlich zurückgegangen. Die Grünen sprechen von einem „Warnsignal“. Das Finanzministerium bietet zwei Erklärungen für den Rückgang.
Von Mona Jaeger, Matthias Wyssuwa
Die Summe der eingefrorenen privaten Vermögen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist in Deutschland deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 waren es noch rund 2,9 Milliarden Euro, ein Jahr zuvor noch knapp 3,3 Milliarden. 2023 lag die Summe der eingefrorenen russischen Vermögen in Deutschland sogar bei knapp 4,4 Milliarden Euro. Das geht aus einer Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion der Grünen, Marcel Emmerich, an das Bundesfinanzministerium hervor, die der F.A.Z. vorliegt.
Russische Rubel-Banknoten auf einem Tisch. dpa
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Was sonst noch wichtig ist
  • Das Landgericht Bonn hat den Kinderpsychiater Michael Winterhoff wegen Körperverletzung verurteilt. Mehr als 900 ehemalige Patienten hatten Anzeige erstattet.
  • Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Ende des Betrugsprozesses in U-Haft bleiben müssen. Seine Anwälte sind mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.
  • Mit neuen „Made-in-EU“-Regeln will Brüssel die europäische Industrie stärken. Besonders Autohersteller und Schlüsselbranchen der Energiewende sollen profitieren.
 
Ausblick
 
Montag, 9. März 2026
  • Karlsruhe: Der BGH verkündet sein Urteil über die Haftung des Impfstoffherstellers AstraZeneca für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden.
  • Istanbul: Vor einem Strafgericht beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu. Ihm werden die Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung sowie Bestechung und Geldwäsche vorgeworfen.
Dienstag, 10. März 2026
  • Münster: Vor dem OVG NRW beginnt die Berufungsverhandlung in Sachen Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Mitteln des Bundes.
Mittwoch, 11. März 2026
  • Karlsruhe: Der BGH verkündet seine Entscheidung zur Altersüberprüfung beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten.
  • München: Vor dem LG beginnt die teilweise Neuverhandlung des Parteispenden-Prozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD). Wolbergs in in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt worden.
  • Den Haag: Vor der Berufungskammer des IStGH werden im Prozess gegen Alfred Yekatom und Patrice-Edouard Ngaïssona (beide Zentralafrikanische Republik) die Urteile erwartet.
 
 
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USt.-IDNr.: DE 114 232 732

Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid
Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube,
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