Einspruch
                                                           
Freitag, 10.04.2026 | Zur Online-Ansicht
Logo–Einspruch
Frankfurter Allgemeine
EINSPRUCH
Separator
 
Die Angst vor dem Undenkbaren ist zurück
Sind Sie am Dienstag auch mit einem mulmigen Gefühl zu Bett gegangen? Mir ging es so – zum allerersten Mal. Donald Trump hatte nur wenige Stunden zuvor auf seiner Plattform Truth Social mit dem Untergang einer „ganzen Zivilisation“ gedroht, sollte keine Einigung mit Teheran erzielt werden. Ich habe mich gefragt: Wie weit wird er dieses Mal gehen? War das die Ankündigung des Undenkbaren? Oder hatte er „nur“ konventionelle Mittel im Sinn? Wir werden es – zum Glück – nie erfahren.
Autorenbild
Frederik Orlowski
Redakteur F.A.Z. Einspruch.
Plus Sign Folgen
Wer wie ich erst ein paar Jahre nach dem viel zitierten „Ende der Geschichte“ geboren wurde, für den ist die Angst vor dem Atomkrieg Stoff aus Geschichtsbüchern und Familienerzählungen, aber nicht Teil der Gegenwart. Diese Gewissheit ist brüchig geworden. Keine Frage: Auch im Ukrainekrieg ist immer wieder von Atomwaffen die Rede. Doch ihr Einsatz ist, bei aller Brutalität auch dieses Konflikts, kaum vorstellbar. Im Irankrieg ist es nicht dazu gekommen – ich hoffe, dass es so bleibt.
Die vereinbarte Waffenruhe steht unter der Zusage Teherans, die Straße von Hormus „vollständig, unmittelbar und sicher“ wieder zu öffnen. Alle Augen richten sich jetzt auf besagte Meerenge: Wann werden wieder Schiffe passieren? Und zu welchen Bedingungen?
Unser Herausgeber Berthold Kohler formuliert es im Kommentar der Woche so: Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn für die Passage künftig Schutzgeld an Teheran bezahlt werden müsste. Und tatsächlich ist jede Zahlung – ob als „Gebühr“, „Abgabe“ oder sonst wie etikettiert – bei Lichte betrachtet genau das: ein Schutzgeld. Was das Seerecht hierzu im Einzelnen zu sagen hat und warum die aktuellen Entwicklungen es in seinen Grundfesten erschüttern, erklärt mein Kollege Finn Hohenschwert im Artikel der Woche.
Apropos Völkerrecht: Wenn Sie zu diesem Thema mit uns auch persönlich ins Gespräch kommen wollen, freue ich mich, Sie am 12. Mai zu unserem Livepodcast an der Universität Bonn zu begrüßen. Dann sprechen wir mit den beiden Völkerrechtsprofessoren Angelika Nußberger und Claus Kreß über die Zukunft des Völkerrechts. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich.
 
Aber auch abseits des Völkerrechts gibt es dieser Tage wichtige Entwicklungen in der Welt des Rechts: Am Wochenende wird in Ungarn gewählt. Vieles deutet darauf hin, dass Ministerpräsident Viktor Orbán nach mehr als eineinhalb Jahrzehnten an der Macht abgewählt werden könnte. Zudem mehren sich die Hinweise auf eine mögliche Verfassungskrise. Warum das so ist und womit in den kommenden Tagen zu rechnen sein dürfte, hat Péter Techet für Sie aufgeschrieben.
Mich interessieren Ihre Gedanken: Was geht Ihnen mit Blick auf die Entwicklungen in Iran durch den Kopf? Schreiben Sie mir an redaktioneinspruch@faz.de.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende!
Ihr Frederik Orlowski
 
 
Themen des Newsletters
Separator
Artikel der Woche
 
>
 
Was sagt das Völkerrecht zur Straße von Hormus?
 
Die Woche im Recht
 
>
 
Der Kampf um Ungarn endet nicht am Wahltag
 
>
 
Warum die Koalition über Schwarzfahrer streitet
 
>
 
Zwei Mordurteile im Ludwigsburger Raserfall
 
>
 
Getöteter Polizist in Völklingen: Urteilsspruch mit Folgen
 
>
 
Ex-Professorin Ulrike Guérot scheitert beim Bundesarbeitsgericht
 
Podcast
 
>
 
Müssen Männer sich jetzt vor Auslandsreisen bei der Bundeswehr abmelden?
 
Kommentar der Woche
 
>
 
Berthold Kohler: Die Mullahs können sich als Sieger fühlen
 
7 Tage, 7 Termine
 
 
Artikel der Woche
Separator
 
Kann Iran die Straße von Hormus zur Mautstraße machen?
Die Straße von Hormus: An der engsten Stelle zwischen Iran und Oman nur 21 Seemeilen (33km) breit. The Visible Earth/NASA/dpa
Kann Iran die Straße von Hormus zur Mautstraße machen?
Von Finn Hohenschwert
Die Einnahmen für das iranische Regime aus einer Maut würden sich auf Milliarden belaufen. Doch Gebühren für die Durchfahrt von Meeren sind dem Seerecht fremd.
Trotz des Waffenstillstands zwischen den USA und Iran liegt der Schiffsverkehr in der Straße von Hormus weitgehend still. An eine Rückkehr zur Vorkriegsordnung ist vorerst nicht zu denken. Stattdessen deutet sich ein Konflikt an, der den globalen Seehandel dauerhaft verändern könnte: Iran soll begonnen haben, vereinzelt Gebühren für die Passage einzutreiben – Berichten zufolge bis zu zwei Millionen Dollar pro Schiff.
Teheran will die Praxis dauerhaft etablieren, soll sie sogar zur Bedingung für Friedensverhandlungen gemacht haben. Die Einnahmen für das Regime würden sich auf Milliarden belaufen und sollen nach iranischer Lesart den Wiederaufbau des Landes mitfinanzieren. In Washington stößt die Idee nicht per se auf Widerstand. Im Gegenteil: Die USA überlegen offenbar, wie sie an einem solchen Modell mitverdienen könnten. Im Gespräch mit dem US-Sender ABC sagte Donald Trump, man denke darüber nach, ein entsprechendes System als „Joint Venture“ zu organisieren. Damit steht nicht weniger als ein Bruch mit Grundprinzipien des internationalen Seerechts im Raum, das die freie Schifffahrt gerade an neuralgischen Punkten wie der Straße von Hormus sichern soll.
Nur wenig Schiffe dürfen passieren: Öltanker und Frachtschiffe reihen sich in der Straße von Hormus auf. dpa
Freiheit der Schifffahrt gilt auch für Iran
Das internationale Seerecht – maßgeblich geprägt durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen – teilt die Meere in verschiedene Zonen. Vereinfacht gilt: Je weiter von der Küste entfernt, desto geringer die Rechte der Küstenstaaten. In den äußeren Zonen, der Hohen See und der Ausschließlichen Wirtschaftszone, gibt es deshalb keine tragfähige Grundlage für mögliche Durchfahrtszölle. Für die Straße von Hormus kommt es aber entscheidend auf das Küstenmeer und die Regeln für internationale Meerengen an. Das Küstenmeer ist Teil des Staatsgebiets und reicht bis zu zwölf Seemeilen vor die Küste, wird deshalb auch Zwölf-Meilen-Zone genannt. An ihrer schmalsten Stelle ist die Straße von Hormus nur 21 Seemeilen breit – und liegt damit vollständig in den Küstenmeeren von Iran und Oman.
Die Freiheit der Schifffahrt zählt zu den tragenden Säulen des Seerechts. Auch im Küstenmeer genießen ausländische Schiffe das Recht auf friedliche Durchfahrt, in internationalen Meerengen wie der Straße von Hormus greift zudem das strengere Regime der Transitdurchfahrt, das die freie Passage zusätzlich schützt. Eine pauschale Maut allein für das Passieren lässt sich damit nicht vereinbaren.
Dass Iran nicht Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens ist, ändert an der rechtlichen Bewertung wenig. Die Durchfahrtsregeln sind inzwischen auch zum geltenden Völkergewohnheitsrecht erstarkt und binden damit auch Nichtvertragsstaaten. Auch der häufig gezogene Vergleich mit dem Suez- oder Panamakanal trägt nicht. Beide sind künstliche Wasserstraßen mit eigenem Rechtsregime. Hormus ist ein natürlicher Seeweg und unterliegt anderen rechtlichen Maßstäben.
Nicht vergleichbar: Der Suezkanal. Das Foto zeigt Baumaßnahmen in Ägypten im Jahr 1869. Die künstliche Wasserstraße verbindet das Rote Meer mit dem Mittelmeer. AFP
Ohne Oman geht nichts
Eine Schlüsselrolle kommt Oman zu. Die Fahrt durch die Straße von Hormus ist aus Sicherheitsgründen in eine Ein- und Ausfahrtsspur geteilt. An der engsten Stelle verlaufen beide Korridore ausschließlich durch omanisches Küstenmeer – der Zugang zum Persischen Golf führt also zwingend durch omanisches Hoheitsgebiet. Laut der Marine der iranischen Revolutionsgarde ist dieser Teil der Straße derzeit vermint.
Die Streitkräfte veröffentlichten eine Karte, auf der eine Gefahrenzone in den Schifffahrtswegen der Meerenge verzeichnet ist. Um mögliche Zusammenstöße mit Seeminen zu vermeiden, werden Schiffe deshalb weiter nördlich umgeleitet, näher an das iranische Festland und die Insel Larak.
 
Eine Rückkehr zu den ursprünglichen Fahrspuren wäre nur unter Einbeziehung des Omans möglich. Iran hat zwar angekündigt, die Maut mit Oman teilen zu wollen. Als Vertragsstaat des Seerechtsübereinkommens ist Oman aber verpflichtet, die ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten. Maskat hat seinen nationalen Rechtsrahmen entsprechend ausgerichtet und damit sein Bekenntnis zur geltenden Seerechtsordnung unterstrichen.
Für Valentin Schatz, Juniorprofessor für Seerecht an der Leuphana Universität Lüneburg, ist die Rechtslage klar: Eine allgemeine Maut in der Straße von Hormus sei mit dem Seevölkerrecht nicht vereinbar. Allenfalls sei denkbar, dass betroffene Staaten aus wirtschaftlichen und politischen Gründen einer Gebührenregelung zustimmen, die formal an „Dienste“ anknüpft und Iran faktisch freie Hand ließe – „das ist aber reine Spekulation“. Hintergrund ist eine Ausnahmeregel im Seerecht, nach der für bestimmte Dienstleistungen im Küstenmeer Gebühren erhoben werden können. Zum Beispiel für Eisbrecher oder Lotsen.
Meerenge der Türkei als Blaupause?
Zwar erhebt auch die Türkei für die Passage durch den Bosporus und die Dardanellen Gebühren. Die Rechtsgrundlage ist jedoch nicht das Seerechtsübereinkommen, sondern der Vertrag von Montreux. Der regelt den zivilen und militärischen Schiffsverkehr in der Meerenge und erlaubt Gebühren zur Finanzierung von Küstendiensten, Rettung oder medizinischer Versorgung.
Der Vertrag von Montreux regelt den zivilen und militärischen Schiffsverkehr im Bosporus und den Dardanellen. dpa
Auf die Straße von Hormus ist das Modell aber nicht übertragbar. Im iranischen Fall ginge es nicht um echte Dienstleistungen, sondern faktisch um Schutzgeld dafür, völkerrechtswidrige Angriffe auf zivile Schiffe zu unterlassen. Auch wurde die Montreux-Konvention bereits 1936 geschlossen – also lange vor dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982.
„Denkbar, aber völlig abwegig“ wäre laut Schatz auch eine Änderung des Seerechtsübereinkommens, um eine Maut ausdrücklich zuzulassen – dafür wäre ein völkerrechtlich komplexer und langwieriger Prozess erforderlich. Realistischer wäre allenfalls ein neues, separates Abkommen einzelner Staaten mit Iran über eine Durchfahrtsregelung. Doch auch das würde die Zustimmung aller von der Regelung betroffenen Staaten voraussetzen – also weit über USA, Iran und Oman hinaus.
Kritik der Staatengemeinschaft
Die Völkerrechtsprofessorin und Seerechtlerin Nele Matz-Lück von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sieht deshalb als einzige realistische und völkerrechtskonforme Lösung die Herstellung des Status quo ante bellum: die gebührenfreie Durchfahrt der Straße von Hormus. Sie warnt davor, dass Staaten aus wirtschaftlichen und politischen Gründen in der Straße von Hormus ohne vertragliche Grundlage eine Mautpraxis etablieren. „Dann könnte neues Völkergewohnheitsrecht entstehen und zur Vorlage für andere Meerengen auf der Welt werden. Das würde den weltweiten Seehandel grundlegend umgestalten.“
So weit dürfte es jedoch kaum kommen. „Ich glaube nicht, dass die internationale Gemeinschaft bereit wäre zu akzeptieren, dass der Iran für jedes Schiff, das die Straße von Hormus durchquert, eine Maut verlangt“, sagte der griechische Regierungschef Kyriakos Mitsotakis dem US-Fernsehsender CNN. „Das erscheint mir völlig inakzeptabel.“ Griechenland verfügt – gemessen an der Transportkapazität – über eine der größten Handelsflotten der Welt. Ähnliche Signale kamen auch aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien, die ein Mautsystem in der Straße von Hormus ebenfalls entschieden ablehnen.
 
 
Anzeige
 
Die Woche im Recht
Separator
 
Der Kampf um Ungarn endet nicht am Wahltag
Gastbeitrag von Péter Techet
Zusammenfassung: Am Sonntag wählt Ungarn ein neues Parlament. Die Oppositionspartei Tisza unter Spitzenkandidat Péter Magyar führt in aktuellen Umfragen. Doch Viktor Orbán hat mit seiner Fidesz-Partei seit 2010 im Land ein illiberales System errichtet, das nur mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit abgebaut werden könnte. Infolgedessen könnte Orbáns System auch im Fall einer Wahlniederlage auf Jahre überdauern. Die Wahl wird zum Testfall, ob ein illiberales Regime innerhalb seiner eigenen Rechtsordnung überhaupt ablösbar ist.
Der Kampf um Ungarn endet nicht am Wahltag
Will Ungarn zu einem „illiberalen Staat“ machen: Viktor Orbán, hier bei einer Großkundgebung vor seinen Anhängern dpa
Zum Beitrag
 
 
 
Warum die EU im Kern reformiert werden muss
Gastbeitrag von Sven Simon
Zusammenfassung: Die internationale Ordnung, auf der Europas Sicherheit und Wohlstand über Jahrzehnte gewachsen sind, ist verschwunden. An ihre Stelle ist eine imperiale Machtpolitik getreten, in der nicht formale Gleichheit, sondern politische Handlungsfähigkeit entscheidend ist. Europa ist zu groß, um übergangen zu werden – aber zu zersplittert, um selbst als Macht aufzutreten. In den entscheidenden Feldern von Sicherheit und Energie über Technologie und Industrie bis hin zu den Kapitalmärkten trägt nationale Souveränität allein nicht mehr. Strategische Souveränität lässt sich nur noch europäisch organisieren. Was es jetzt braucht, sind klare Reformen: Hierzu zählen unter anderem eine politisch verantwortliche, wähl- und abwählbare europäische Exekutive, ein substanziell gestärktes Europäisches Parlament sowie ein dynamischeres Europarecht mit Review- und Sunset-Klauseln.
Warum die EU im Kern reformiert werden muss
Europa muss handlungsfähiger werden, damit es in Zukunft noch eine Rolle spielen kann. dpa
Zum Beitrag
 
 
 
Ist Armut das Problem oder kriminelle Energie?
Von Stephan Klenner, Anna Nowaczyk
Zusammenfassung: In Deutschland wurden 2024 über 140.000 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzfahrens eingeleitet, jährlich landen laut Fachleuten sogar 7000 bis 9000 Menschen deshalb in Haft. Bundesjustizministerin Hubig und die SPD fordern eine Entkriminalisierung, da Betroffene oft arbeitslos, obdachlos oder psychisch erkrankt seien. Die Union lehnt dies ab und nennt Schwarzfahren ein gemeinschädliches Betrugsdelikt. Der Deutsche Richterbund will den Tatbestand auf Fälle mit erhöhter krimineller Energie beschränken. Schon die Ampelkoalition scheiterte an einer Reform, weil SPD und FDP über die Ausgestaltung uneins waren.
Ist Armut das Problem oder kriminelle Energie?
Wer den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland ohne Fahrschein nutzt, kann dafür im Gefängnis landen. Ricardo Wiesinger
Zum Beitrag
 
 
 
Zwei Mordurteile im Ludwigsburger Raserfall
Von Rüdiger Soldt, Stuttgart
Zusammenfassung: Am 20. März 2025 starben zwei junge Frauen in Ludwigsburg, als ein Mercedes mit 157 Stundenkilometern bei einem illegalen Autorennen in ihren Ford Focus raste. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den dreiunddreißigjährigen Fahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft, seinen fünfunddreißigjährigen Bruder wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren. Der an der Organisation beteiligte Cousin erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Gericht sah bedingten Vorsatz sowie die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Nutzung gemeingefährlicher Mittel als erfüllt an. Beide Brüder waren den Behörden zuvor jahrelang als notorische Verkehrssünder bekannt.
Zum Beitrag
 
 
 
„Er ist umsonst gestorben“
Von Timo Steppat
Zusammenfassung: Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat Ahmet G. wegen Schuldunfähigkeit vom Mord an dem Polizisten Simon Bohr freigesprochen, der im Sommer 2025 nach einem Tankstellenraub in Völklingen erschossen wurde. G. wurde in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, die er erst nach positiver Begutachtung verlassen darf. Das Urteil löste massive Drohungen gegen die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer aus, woraufhin das Justizministerium und der Richterbund die richterliche Unabhängigkeit verteidigten. Polizisten und der CDU-Oppositionsführer Stephan Toscani kritisierten, das Gericht habe die Schuldfähigkeit milder bewertet als der Gutachter. Der Strafrechtsprofessor Alexander Baur ordnete ein, eine psychiatrische Unterbringung sei meist ungünstiger als eine Haftstrafe, da sie nicht zeitlich befristet sei.
Zum Beitrag
 
 
 
Ulrike Guérot scheitert beim Bundesarbeitsgericht
Von Jochen Zenthöfer
Zusammenfassung: Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot ist vor dem Bundesarbeitsgericht endgültig mit dem Versuch gescheitert, ihre Kündigung durch die Universität Bonn anzufechten. Die Universität hatte ihr im Februar 2023 wegen nachgewiesener Plagiate gekündigt. Der 2. Senat entschied am 19. März, dass kein Gehörsverstoß vorliege, da der Plagiatsbegriff ein Rechtsbegriff sei und keines Sachverständigengutachtens bedürfe. Geprüft wurde nicht der Wahrheitsgehalt ihres Werkes, sondern ob sie fremde Gedanken ohne Kennzeichnung übernommen habe. Das mediale Interesse am Fall sei kein Zulassungsgrund für eine Revision. Guérot, die zuvor einen Vergleich abgelehnt hatte, kann nicht mehr an die Universität zurückkehren.
Zum Beitrag
 
Podcast
Separator
 
Müssen Männer sich jetzt vor Auslandsreisen bei der Bundeswehr abmelden?
Von Finn Hohenschwert, Frederik Orlowski
Bereits zum 1. Januar dieses Jahres ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Das wäre jetzt, ein Vierteljahr später, kaum einer Erwähnung wert – wäre da nicht ein kleines Detail, das kurioserweise erst jetzt publik geworden ist: Männer zwischen 17 und 45 Jahren sollen Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten nur mit Genehmigung der Bundeswehr antreten dürfen. Wir schauen uns an, was genau in dem Gesetz steht, für wen es gilt – und ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Müssen Männer sich jetzt vor Auslandsreisen bei der Bundeswehr abmelden?

Zum Beitrag
 
Kommentar der Woche
Separator
 
Die Mullahs können sich als Sieger fühlen
Iranische Medien verbreiteten am Mittwochmorgen Jubelbilder aus Teheran Reuters
Die Mullahs können sich als Sieger fühlen
Von Berthold Kohler
Die USA und Israel konnten das Regime in Teheran nicht von der Macht vertreiben. Vielleicht kann Iran dank Trump künftig sogar Wegezoll für Hormus verlangen.
Nicht nur die Iraner können froh sein, dass Donald Trump doch noch nicht ihre Zivilisation ausgelöscht hat, für immer. Denn die „verrückten Bastarde“ in Teheran hätten sicher nicht tatenlos zugesehen, wie die Amerikaner und Israelis ihr Land in die Steinzeit bomben, wie Trump sich ebenfalls auszudrücken pflegte.
Entgegen dessen Behauptungen hat Iran noch genug Raketen übrig, um Israel und den arabischen Staaten am Golf tödliche Grüße zu schicken und mit einer solchen Eskalation des Krieges auch den Ölpreis weiter explodieren zu lassen.
Doch werden sich die Kriegsparteien, wie von Trump in Aussicht gestellt, binnen zweier Wochen auf eine dauerhafte Waffenruhe, gar einen Friedensvertrag einigen können? Was bisher über die Positionen Teherans bekannt ist, lässt äußerst schwierige Verhandlungen erwarten. Die Mullahs fordern demnach unter anderem den Abzug der Amerikaner aus der Region und Reparationen für die von den USA und Israel verursachten Kriegsschäden.
Bedingungen, wie sie ein Sieger stellt
Das sind Bedingungen, wie sie ein Sieger dem Verlierer stellt. Ganz unbegründet wäre es nicht, wenn sich die Mullahs, die das amerikanische und israelische Stahlgewitter überlebt haben, als Sieger fühlten. Trump und Netanjahu konnten das iranische Regime dezimieren, aber nicht von der Macht vertreiben. Es verfügt immer noch über das hoch angereicherte Uran, aus dem sich zumindest eine schmutzige Bombe bauen lässt. Und nicht einmal der stärksten Militärmacht der Welt gelang es, Teheran davon abzuhalten, die Straße von Hormus zu sperren und damit die Weltwirtschaft in Geiselhaft zu nehmen.
Man darf gespannt sein, wie die Europäer, auch Deutschland, dazu beitragen wollen, die freie Schifffahrt an diesem Nadelöhr zu „gewährleisten“, wie es Kanzler Merz ankündigte. Es wäre ein – Trump zu verdankender – Treppenwitz der Geschichte, wenn für die Passage künftig Schutzgeld an Teheran bezahlt werden müsste. Bei aller Ungewissheit über den weiteren Verlauf des Konflikts und der Versuche, ihn beizulegen, kann man wohl davon ausgehen, dass nicht die Amerikaner den bisher vom Seerecht untersagten Wegezoll zahlen würden.
 
 
Juristischer Stellenmarkt
Für Bewerber: F.A.Z.-Stellenmarkt
Fokus: Jobs für Volljuristen
Für Bewerber: F.A.Z.-Stellenmarkt
Überblick: Alle Jobs in der Rechtsbranche
 
 
Unsere Partner
Separator
Aus dem Deutschen Anwaltspiegel
Warum öffentliche Auftraggeber jetzt ihre Vergabestrukturen überprüfen sollten
Gastbeitrag von Franziska Klaß-Dingeldey, Nina Klünker
Alte Gewissheiten verlieren ihre Gültigkeit, wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen an Bedeutung: Ein Urteil des EuGH fordert von kommunalen und staatlichen Auftraggebern ein Umdenken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Zum Beitrag
 
Aus dem Karrieremagazin der IQB
Wie bringe ich meine Soft Skills im Lebenslauf richtig zur Geltung?
Gastbeitrag von IQB-Karrieremagazin
Über Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung entscheidet nicht allein das fachliche Können. Diese Tipps helfen, Auslandserfahrungen, Hobbys, soziale Kompetenzen und IT-Kenntnisse glaubwürdig darzustellen.
Zum Beitrag
 
Karriereevents für Juristen
Separator
Calendar Icon
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die Juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
Zum Kalender
 
7 Tage, 7 Termine
Separator
 
1. Montag, 13. April: Beginn des Blitzermarathons der Polizei („Speedweek 2026“).
2. Montag, 13. April: Urteil des LG Berlin wegen einer Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira.
3. Dienstag, 14. April: Prozessauftakt vor dem LG Braunschweig im NOx-Verfahren gegen Mitarbeiter der Volkswagen AG.
4. Dienstag, 14. April: Prozessbeginn vor dem LG Hanau gegen einen Lehrer wegen sexueller Handlungen mit einer dreizehnjährigen Schülerin.
5. Dienstag, 14. April: Urteil des EuGH zum Urheberrecht (Begriff „Pastiche“).
6. Mittwoch, 15. April: Urteil des AG Kassel nach Antisemitismus-Eklat bei Documenta.
7.  Donnerstag, 16. April: Urteil des EuGH zum Bayerischen Familiengeld.
 
 
 
Folgen Sie der F.A.Z.
Folgen Sie uns bei WhatsApp Folgen Sie uns bei Instagram Folgen Sie uns bei LinkedIn Folgen Sie uns bei Threads Folgen Sie uns bei YouTube Folgen Sie uns bei X Folgen Sie uns bei Facebook
Zur F.A.Z. App
 Apple App Store   Google Play Store 
F.A.Z. Newsletter
verwalten     entdecken
Newsletter „Einspruch“
abbestellen
Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. Premium Einspruch:
Dr. Reinhard Müller
Kontakt: redaktioneinspruch@faz.de

 
Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH,
Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net

HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main,
USt.-IDNr.: DE 114 232 732

Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid
Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube,
Carsten Knop, Berthold Kohler
 
© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2026
Alle Rechte vorbehalten.