Einspruch
                                                           
Freitag, 29.08.2025 | Zur Online Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Wie der Rechtsstaat mit der AfD ringt
Joachim Paul (AfD) bleibt von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Eine ehemalige Verfassungsrichterin befürchtet Schaden für Karlsruhe, sollte die AfD von Absprachen zur Richterwahl ferngehalten werden. Und: Ein Rechtsanwalt macht Karriere auf Tiktok.
Wieder einmal stellt die AfD den Rechtsstaat auf die Probe. Zu den anhaltenden Diskussionen um ein mögliches Verbotsverfahren und die Berücksichtigung von AfD-Politikern in parlamentarischen Funktionen tritt nun eine weitere Kontroverse hinzu – diesmal mit Schauplatz in Ludwigshafen. Bei der Bundestagswahl im Februar war die AfD in der Rheinmetropole stärkste Partei. Doch zur Oberbürgermeisterwahl im September ist ihr Kandidat Joachim Paul von der Wahlliste gestrichen worden. Der Grund: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Sein Eilantrag gegen den Ausschluss scheiterte diese Woche in zweiter Instanz vor dem OVG Rheinland-Pfalz.
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Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
Plus Sign Folgen
Heikel ist der Fall vor allem deshalb, weil die Prüfung der Kandidaten dem örtlichen Wahlausschuss obliegt. So entscheiden de facto die Konkurrenzparteien über die Zulassung des AfD-Kandidaten. Hinzu kommt, dass Rechtsschutz gegen die Entscheidung nur eingeschränkt möglich ist. Im Eilverfahren wird nur geprüft, ob die Entscheidung „offensichtlich“ rechtswidrig war. Eine endgültige Klärung findet erst nach der Wahl statt. Mein Kollege Patrick Bahners hat sich den Fall genauer angeschaut.

Eine andere kontroverse Debatte rund um die AfD betrifft die Verfassungsrichterwahl. Die Besetzung der Karlsruher Richterbank machen Union, SPD, Grüne und FDP bislang unter sich aus – ungeachtet der aktuellen politischen Kräfteverhältnisse. Ob die AfD auch ein Vorschlagsrecht bekommen sollte und welche Lehren aus dem Streit über Frauke Brosius-Gersdorf zu ziehen sind, hat mein Kollege Jannis Koltermann die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff gefragt.

Außerdem im Briefing: ein Gespräch mit Tim Hendrik Walter, vielen besser bekannt als „Herr Anwalt“. Der Rechtsanwalt zählt zu Deutschlands erfolgreichsten Influencern und dreht für Tiktok, Instagram und Co. Kurzvideos zu juristischen Themen. Im Interview spricht er über sein Doppelleben zwischen Kanzlei und Kamera.

Zum Schluss ein Hinweis in eigener Sache: Wir möchten unser Briefing verbessern und freuen uns, wenn Sie uns dabei unterstützen. Nehmen Sie sich gern fünf Minuten Zeit, um uns mitzuteilen, was Ihnen gefällt und was wir noch besser machen können. Ihre Rückmeldungen behandeln wir selbstverständlich anonym und vertraulich. Die Umfrage läuft nur noch bis nächste Woche – den Link finden Sie hier.

Viel Freude bei der Lektüre wünscht

Ihr Finn Hohenschwert

 
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Wie erklärt man Jura auf Tiktok, Herr Anwalt?
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Wie erklärt man Jura auf Tiktok, Herr Anwalt?
 
Tim Hendrik Walter, bekannt als „Herr Anwalt“, zählt zu den erfolgreichsten deutschen Influencern. Im Interview spricht der Jurist über sein Doppelleben zwischen Kanzlei und Social Media und erklärt, wie man jungen Leuten Jura näherbringt.
Von Finn Hohenschwert
Als „Herr Anwalt“ erreicht Tim Hendrik Walter mit seinen Kurzvideos ein Millionenpublikum. Über sieben Millionen Menschen folgen ihm auf Tiktok, fast eine Million sind es auf Instagram. Mit seinen Videos, in denen er juristische Themen verständlich und unterhaltsam aufbereitet, spricht er vor allem die Generation Z an. Darin geht es um Fragen wie: Dürfen Lehrer ihren Schülern das Handy wegnehmen? Oder: Wie verhält man sich bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle?
Auf TikTok bringt Tim Hendrik Walter, auch bekannt als „Herr Anwalt“, jungen Menschen Jura näher. HerrAnwalt/Youtube
 
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Justiz
 
Der Testfall von Ludwigshafen
 
Lassen sich Feinde des Grundgesetzes in rechtlichen Verfahren identifizieren? Zwei Gerichte haben gegen Joachim Paul entschieden, der Oberbürgermeister von Ludwigshafen werden wollte. Die wehrhafte Demokratie setzt solche Sachlichkeit voraus.
Von Patrick Bahners
Ganz schön viel verlangt Rheinland-Pfalz von ei­nem Bürger, der zum Bürgermeister einer Gemeinde gewählt werden möchte. Laut Paragraph 53 Absatz 3 der Gemeindeordnung muss der Bewerber „die Gewähr dafür“ bieten, „dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Jederzeit – dem Wortlaut zufolge also: Tag und Nacht. In einem kritischen Kommentar zur inzwischen von zwei Gerichtsinstanzen bestätigten Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, den von der AfD für die Oberbürgermeisterwahl am 21. September eingereichten Wahlvorschlag nicht zuzulassen, hat der frühere Grünen-Politiker Hubert Kleinert vorgestern in der „Süddeutschen Zeitung“ behauptet: „So etwas gibt es sonst nur in autoritären Systemen.“
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts forderte die Stadt Ludwigshafen Joachim Paul auf, seine Wahlplakate binnen zwei Wochen aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Picture Alliance
 
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Wenn ein früherer Neonazi koschere Kost fordert
 
Sven Liebich wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und änderte danach den Geschlechtseintrag. Welche Haftbedingungen erwarten Liebich nun im Frauengefängnis?
Von Theresa Weiß
Im Juli 2023 verurteilt das Amtsgericht Halle Sven Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung. Sofort antreten muss der frühere Anführer der verbotenen neonazistischen Gruppierung „Blood and Honour“ die Strafe nicht. Aber nun ist es soweit: An diesem Freitag soll Liebich die Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten – einem Frauengefängnis, in dem auch die NSU-Terroristin Beate Zschäpe einsitzt.
Auftritt vor Gericht: Liebich inszeniert sich vor dem Landgericht Leipzig. dpa
 
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Kein Geschlechtswechsel ohne Gutachten
 
Schwarz-Rot sollte das Selbstbestimmungsgesetz reformieren. Es ignoriert biologische Tatsachen – und greift unverhältnismäßig in das Elternrecht ein.
Von Stephan Klenner
Die Ladung eines früheren Rechtsextremisten zum Strafantritt in ein Frauengefängnis hat der Debatte über das Für und Wider des Selbstbestimmungsgesetzes neuen Auftrieb verliehen. Selbst Abgeordnete, die dem einstigen Prestigeprojekt der Ampelkoalition zustimmten, stellen den Geschlechtswechsel durch Sprechakt zumindest im konkreten Fall infrage.
Die JVA Chemnitz: In das Frauengefängnis wurde der frühere Anführer der rechtsextremen „Blood&Honour“-Gruppierung zum Strafantritt geladen. dpa
 
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Rechtspolitik
 
„Brandmauern nicht gegen Parteien errichten“
 
Drohen amerikanische Verhältnisse am Verfassungsgericht? Muss das Richterwahlverfahren reformiert werden? Und sollten auch AfD-Kandidaten nominiert werden? Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff zu den Folgen des Falls Brosius-Gersdorf.
Von Jannis Koltermann
Der Fall Brosius-Gersdorf war das große Politikum des Sommers und hat die Regierung an den Rand einer Koalitionskrise gebracht. Dass ein Richterkandidat an mangelnder politischer Unterstützung scheitert, ist aber doch eigentlich ein gewöhnlicher Vorgang, wie es ihn in der Geschichte der Bundesrepublik schon einige Male gegeben hat. Was war dieses Mal anders?
Gertrude Lübbe-Wolff, die 2022 die groß angelegte Studie „Beratungskulturen. Wie Verfassungsgerichte arbeiten, und wovon es abhängt, ob sie integrieren oder polarisieren“ veröffentlichte Patrick Pollmeier
 
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Was bringt die elektronische Fußfessel?
 
In Spanien ist die Fußfessel ein Erfolg – nun soll der GPS-Tracker auch in Deutschland Gewalttäter überwachen. Aber kann er Femizide verhindern?
Von Franziska Pröll
Anna-Lena M. kannte die Gefahr, die von ihrem ehemaligen Partner ausging. Am 13. November 2024 lauerte er ihr auf dem Weg zur Arbeit auf, zog eine Axt aus seiner Jackentasche und versuchte, sie damit zu treffen. So geht es aus der Anklage hervor, so schildert es die Schwester von Anna-Lena M. vor dem Landgericht Stendal, wo der Fall derzeit verhandelt wird. Da Anna-Lena M. den Axthieben aus­weichen konnte, soll Domenik S. ihr ins Gesicht geschlagen haben. Sie ging zu ­Boden, er würgte sie, bis sie bewusstlos war. Nach dem Vorfall wandte sich Anna-Lena M. an das Familiengericht. Es verbot Domenik S., sich ihr mehr als 50 Meter zu nähern. Und trotzdem stand Domenik S. mehrfach vor ihrer Tür. Bis er sie am 30. Januar mutmaßlich tötete.
Schutz oder trügerische Sicherheit: Die Wirkung der Fußfessel ist umstritten. Lucas Bäuml
 
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 Unbedachte Nachfolgeregelungen können erfolgreiche Unternehmen binnen kürzester Zeit in existenzielle Schieflagen bringen. Mit kluger Vorsorge lassen sich Streitigkeiten und finanzielle Risiken bei der Unternehmensübergabe deutlich minimieren.
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 Die Enttäuschung ist groß: Die Bewerbung für die vermeintliche Traumstelle ist verschickt, das Vorstellungsgespräch absolviert – und dennoch folgt eine Absage. Woran liegt das?
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Nachrichten
 
Berlin hat keine Mohrenstraße mehr
 
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben sich Aktivisten durchgesetzt. Anwohner finden das geschichtsvergessen.
Von Mona Jaeger, Berlin
Sollte es im Jahr 2025 im Herzen der Hauptstadt noch eine Mohrenstraße geben? Darüber wurde in Berlin bis zur letzten Minute gestritten. Eine Bürgerinitiative hatte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht versucht, die für Samstagmittag geplante Umbenennung der Mohrenstraße zu verhindern. Ohne Erfolg. Der Bezirk hatte auch schon die neuen Schilder anbringen lassen: Anton-Wilhelm-Amo-Straße.
Umstrittene Umbenennung: Die Mohrenstraße heißt nun Anton-Wilhelm-Amo-Straße. AFP
 
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Was sonst noch wichtig ist
 
  • Wie der Wehrdienst angepasst werden soll: Mehr Geld, eine verpflichtende Musterung und die Möglichkeit, im zweiten Schritt die Wehrpflicht zu aktivieren – was im beschlossenen Entwurf der Wehrdienstreform steht.
  • Block-Prozess: Mitangeklagter gesteht Entführung. Tal S. gibt vor dem Hamburger Landgericht zu, an der Entführung der Kinder von Christina Block beteiligt gewesen zu sein. Er habe geglaubt, er helfe einer Mutter in Not – habe seine Meinung inzwischen aber geändert.
  • Wo droht Wladimir Putin keine Festnahme? Gegen das russische Staatsoberhaupt liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Das erschwert die Suche nach einem Ort für mögliche Friedensgespräche.
  • Der Galerist Johann König und seine Ehefrau scheitern mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters, in dem sie sich wiederzuerkennen glaubten, kann demnach nicht im einstweiligen Verfahren verboten werden.
 
Ausblick
 
Dienstag, 2. September 2025
  • Frankfurt: Prozessbeginn vor dem OLG gegen eine 33-jährige Frau wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“.

Mittwoch, 3. September 2025
  • Bologna: Ein Gericht entscheidet über die Auslieferung des mutmaßlichen ukrainischen Drahtziehers der Anschläge auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 von Italien nach Deutschland.

Donnerstag, 4. September 2025
  • Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des EuGH, unter anderem zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen nach der DSGVO, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen und zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen.
 
 
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