Einspruch
                                                           
Freitag, 25.04.2025 | Zur Online Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Kein Stimmrecht für Ungarn in der EU?
Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins fordert die künftige Regierung dazu auf, sich in Brüssel für den Entzug von Orbáns Stimmrecht einzusetzen. Und: Harvard sagt der Trump-Regierung vor Gericht den Kampf an.
Die schwarz-rote Regierungsbildung ist in den letzten Zügen. Kommenden Montag stimmt die CDU über den Koalitionsvertrag ab, zwei Tage später will die SPD das Ergebnis ihres Mitgliederentscheids verkünden. Läuft alles nach Plan der Koalitionäre, wird der Bundestag Anfang Mai Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzler wählen. Dann gilt es keine Zeit zu verlieren, die schwarz-rote Vorhabenliste ist lang. Laut Koalitionsvertrag zählt dazu auch, entschlossener als bisher gegen Rechtsstaatsverstöße in der EU vorzugehen. Bestehende Schutzinstrumente müssten „deutlich konsequenter“ angewendet werden. Dafür könnte sich schon bald eine Gelegenheit bieten.
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Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
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Alle sechs Monate müssen die Russland-Sanktionen der EU verlängert werden – jedes Mal mit Zustimmung Ungarns. Die letzte Sanktionsverlängerung hatte Victor Orbán Anfang des Jahres mit seinem Vetorecht über mehrere Wochen blockiert. Um eine erneute Blockade bei der nächsten Abstimmung zu verhindern, fordern unsere Gastautoren Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, und der Berliner Habilitand Luke Dimitrios Spieker die künftige Regierung auf, sich in Brüssel für den Stimmrechtsentzug Ungarns nach Artikel 7 EUV einzusetzen. Die rechtlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten des Verfahrens lesen Sie im Briefing.

Derweil lässt Orbáns politisches Vorbild im Weißen Haus nichts unversucht, um seine Widersacher auf Linie zu bringen. Dazu zählt Trump auch die Hochschulen, von denen er weitreichende Kontrolle über akademische Vorgänge fordert. Prominenter Widerstand kam in dieser Woche aus dem Nordosten des Landes: die Elite-Uni Harvard reichte vor einem Bundesgericht in Massachusetts Klage gegen die Kürzung von Fördergeldern ein. Die Hintergründe hat unsere USA-Korrespondentin Sofia Dreisbach für Sie aufgeschrieben.

Während sich die künftige Bundesregierung in Berlin bereits in Stellung bringt, lief am vergangenen Mittwoch die zweimonatige Frist für die Anfechtung des Wahlergebnisses ab. Über 800 Einsprüche sind eingegangen, am Mittwoch kam der des BSW hinzu. Die Partei um Sahra Wagenknecht war mit 4,972 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, gerade einmal 9529 Stimmen fehlten ihr für den Wiedereinzug in den Bundestag. Worauf das BSW ihren Einspruch juristisch stützt und wie es nun weitergeht, berichtet Marlene Grunert.

Haben Sie ein juristisches Thema, das Sie besonders interessiert? Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ideenvorschläge und Anregungen zum Briefing. Sie erreichen unsere Redaktion unter redaktioneinspruch@faz.de.

Viel Freude bei der Lektüre!

Ihr Finn Hohenschwert

 
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BSW erhebt Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis
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Exklusiv
 
Warum sich die Bundesregierung in Brüssel für einen Stimmrechtsentzug Ungarns einsetzen muss
 
 Bei der anstehenden Verlängerung der Russland-Sanktionen ist Ungarns Veto vorprogrammiert. Es bleiben nur wenige Wochen, um eine Blockade abzuwenden. Das nötige Instrument dazu liefern die Europäischen Verträge.
Von Ulrich Karpenstein und Luke Dimitrios Spieker
Ganz Europa blickt auf die neue Bundesregierung. Schon während der Koalitionsverhandlungen äußerte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj „ein klein wenig mehr als Hoffnung“, dass Deutschland Taurus-Marschflugkörper in die Ukraine liefern werde. Er war gut informiert. Der Koalitionsvertrag enthält handfeste Bekenntnisse zur Unterstützung der Ukraine – „so lange wie nötig mit militärischer, diplomatischer, wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe“.
Viktor Orbáns Blockadehaltung für die anstehende Verlängerung der Russland-Sanktionen ist vorprogrammiert. dpa
 
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Rechtspolitik
 
BSW sieht keine Verschwörung, aber brisante Fehler
 
Die Partei von Wagenknecht und Ali erhebt Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis. Dadurch will sie eine Neuauszählung erzwingen.
Von Marlene Grunert, Berlin
Am Ende waren es 9529 Stimmen. Sie fehlten dem BSW laut amtlichem Endergebnis, um die Fünfprozenthürde zu nehmen. Es war so knapp wie noch nie bei einer Bundestagswahl – zugleich war die Partei so stark von Auszählungsfehlern betroffen wie keine andere. Das ergibt sich aus den Differenzen zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis. Das BSW hat deshalb am Mittwoch einen Einspruch gegen das amtliche Wahlergebnis eingereicht. Nachdem die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, will sie auf diesem Weg eine Neuauszählung der Stimmzettel erreichen.
Die Ko-Parteivorsitzende des BSW, Amira Mohamed Ali, am Mittwoch in Berlin AFP
 
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Justiz
 
Harvard verklagt Trump-Regierung wegen Streichungen
 
Im Streit über die Streichung von Milliardenzuschüssen hat die Harvard-Universität Klage gegen die Trump-Regierung erhoben. Diese verstoße gegen die Meinungsfreiheit und Bundesgesetze.
Von Sofia Dreisbach, Washington
Wegen der angekündigten Streichung von Bundeszuschüssen in Milliardenhöhe hat die Harvard-Universität die Regierung von Präsident Donald Trump verklagt. In der am Montag vor einem Bundesgericht in Massachusetts eingereichten Klage heißt es, das Vorgehen verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit und Bundesgesetze. Die Regierung halte Bundesmittel als „Druckmittel“ zurück, „um die Kontrolle über akademische Entscheidungen in Harvard zu erlangen“.
Studenten demonstrieren in Cambridge gegen die Mittelkürzungen der Regierung von Donald Trump. Reuters
 
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Staatliche Hilfe für die Drogenbande?
 
Der Korruptionsprozess gegen den Staatsanwalt Yashar G. hat begonnen. Er soll Insiderwissen der Ermittlungsbehörden gegen Geld in die Unterwelt durchgestochen haben.
Von Reinhard Bingener, Hannover
Solch hohe Sicherheitsvorkehrungen hat das Landgericht Hannover seit vielen Jahren nicht mehr erlebt. Vor dem Gerichtsgebäude bildet sich am Mittwochmorgen eine lange Reihe von Personen, die den Auftakt eines brisanten Strafverfahrens miterleben wollen. Denn auf der Anklagebank nimmt der Staatsanwalt Yashar G. Platz, der Insiderwissen der Ermittlungsbehörden gegen Geld in die Unterwelt durchgestochen haben soll, aber alle Vorwürfe bestreitet.
Der Angeklagte am Mittwoch in einen Saal des Landgerichts Hannover dpa
 
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Beruf und Ausbildung
 
Wie Großkanzleien Studenten an sich binden
 
Das Werben um den Nachwuchs beginnt früh: Viele Kanzleien locken Jurastudenten mit Praktikumsprogrammen und Kontakten. Welche Erfahrungen Studenten dabei machen – und worauf die Arbeitgeber Wert legen.
Von Annabelle Richter
Als Lena ihr erstes Praktikum bei einer umsatzstarken amerikanischen Kanzlei in Frankfurt antrat, war sie von dem straffen und standardisierten Einarbeitungsprogramm überrascht. Die Kanzlei organisierte für alle Praktikanten einen Ausflug zum Düsseldorfer Standort, um sich untereinander besser kennenzulernen. Es folgten sechs Wochen Arbeitsalltag inklusive Soft-Skill-Seminaren und Fachvorträgen. Die Teilnahme an den Kursen – von Rhetorik bis hin zu Englisch – war Pflicht.
Spätestens während eines Praktikums merkt man, ob der Alltag in einer Großkanzlei etwas für einen ist. istock
 
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Juristischer Stellenmarkt
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Jobangebote für Juristen
 
 
 
Aus dem Deutschen Anwaltspiegel
  Deutscher AnwaltSpiegel
So schließt die NIS2-Richtlinie Lücken in der europäischen Cybersicherheit
 Die NIS2-Richtlinie macht in puncto IT-Sicherheit strenge Vorgaben für Unternehmen in der EU. Mit einem umfassenden Pflichtenkatalog und schmerzhaften Bußgeldern genießt das Thema Cybersicherheit künftig höchste Priorität. Ein notwendiger Schritt in einer zunehmend digitalen Welt.
Judith Schöningh und Franz König
Aus dem Karrieremagazin
  IQB Karrieremagazin
Welchen NC brauche ich für ein Jurastudium?
 Bei der Auswahl der zukünftigen Jurastudenten stützen sich die meisten Hochschulen auf den Numerus clausus. Doch auch ohne ein Topabitur gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Rechtswissenschaften zu studieren.
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Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
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Nachrichten
 
Trotz Trump: Brüssel verhängt hohe Strafen gegen Apple und Meta
 
Der iPhone-Hersteller muss 500 Millionen Euro zahlen, der Facebook-Konzern 200 Millionen. Es geht um den App-Store und das Bezahlmodell.
Von Hendrik Kafsack, Brüssel
Die Europäische Kommission hat die beiden US-Konzerne Apple und Meta wegen Verstößen gegen die EU-Digitalgesetze zu Strafen in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Apple muss 500 Millionen Euro zahlen, da es die Entwickler von Apps faktisch daran hindert, Nutzer kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb von Apples App-Store hinzuweisen. Meta soll 200 Millionen Euro wegen seines Bezahlmodells zahlen.
Das Unternehmen um Meta-Chef Mark Zuckerberg muss 200 Millionen Euro wegen seines Bezahlmodells zahlen. AFP
 
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US-Justizministerium fordert Aufspaltung von Google
 
Google gibt viel Geld dafür aus, die am meisten genutzte Suchmaschine der Welt zu sein – und es auch zu bleiben. Die amerikanische Regierung will die Macht des Unternehmens nun drastisch beschneiden.
Von Gregor Brunner
Am Ostermontag begann in den Vereinigten Staaten eine Anhörung vor Gericht, an deren Ende die Aufspaltung des Google-Mutterunternehmens Alphabet stehen könnte. Zumindest fordert das Justizministerium den Verkauf des Internetbrowsers Chrome, eine Öffnung des Datenschatzes, der durch die Google-Suche generiert wird, für Wettbewerber sowie die Option des Verkaufs des Betriebssystems Android.
Google muss sich in einer Anhörung gegen Maßnahmen zur Aufspaltung des Unternehmens wehren. Reuters
 
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Was sonst noch wichtig ist
 
  • Gelbhaar verliert Rechtsstreit gegen „Süddeutsche“. Der Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar verliert mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung in 15 von 17 Punkten gegen die „Süddeutsche Zeitung“. Sein Anwalt kündigt Beschwerde an.
  • Mit Krebs im Endstadium hinter Gittern. Seit Jahren nimmt die Zahl der hochbetagten Häftlingen zu. Ein Justizvollzugskrankenhaus in NRW will nun eine Sterbestation einrichten. Denn manch ein Todkranker will gar nicht mehr entlassen werden.
  • Wie schädlich sind Massenklagen? Vor allem Deutschland leidet nach einer neuen Studie zunehmend unter Kollektivverfahren. Rechtswissenschaftler widersprechen.
 
Ausblick
 
Montag, 28. April 2025
  • Berlin: Die CDU entscheidet auf einer Sitzung des Bundesausschusses über den Koalitionsvertrag.
  • Jena: Am OLG beginnt ein Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“.
  • Paris: Prozessauftakt zum Raubüberfall auf Kim Kardashian in einem französischen Luxushotel in Paris im Oktober 2016.

Dienstag, 29. April 2025
  • Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des EuGH zur Schnellladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen, zum maltesischen Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren und zur Grundsteuerbefreiung als staatlicher Beihilfe.

Mittwoch, 30. April 2025
  • Berlin: Die SPD verkündet das Ergebnis ihres digitalen Mitgliedervotums über den Koalitionsvertrag.
  • Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn und zum Markenstreit um die Tagesschau.
 
 
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USt.-IDNr.: DE 114 232 732

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Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube,
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