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Freitag, 03.04.2026 | Zur Online-Ansicht
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Wenn Feiertage zum Fall fürs Finanzamt werden
Ostern steht vor der Tür und damit die altbekannte Feiertagsroutine: Vom Hefezopf bis zum Lammbraten und bemalten Eiern, die später im Garten verschwinden. Nur die gewohnte Leichtigkeit will sich in diesem Jahr nicht so recht einstellen. Ein Blick auf den Kassenbon im Supermarkt oder die Quittung an der Tankstelle genügt, um zu erahnen, woran das liegt. Die Folgen des Irankrieges sind längst im Alltag angekommen, treiben die Preise nach oben – und trüben die Osterstimmung ein Stück weit.
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Finn Hohenschwert
Redakteur F.A.Z. Einspruch.
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Schon die Fahrt zu Familie und Freunden schlägt spürbar zu Buche. Am gestrigen Donnerstag kletterte der Dieselpreis in Deutschland auf 2,327 Euro pro Liter – neues Allzeithoch. Trotz der seit Mittwoch geltenden Preisbremse an Tankstellen. Auch der Einzelhandel blickt verhalten auf das Ostergeschäft: Branchenvertreter erwarten einen Rückgang von rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Wer sich davon nicht abschrecken lässt und seinen Liebsten trotzdem großzügige Geschenke machen möchte, sollte die steuerlichen Regeln im Blick behalten. Bei Geldgeschenken schaut das Finanzamt bekanntlich besonders genau hin. Unsere Gastautoren Philipp Kern und Dominik Wedel haben für Einspruch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz analysiert: Wann gelten Geldgeschenke an Feiertagen noch als „üblich“ – und bleiben damit von der Steuer befreit?
Im zugrunde liegenden Fall schenkte ein Vater seinem Sohn zu Ostern 20.000 Euro – ein Sümmchen, das die wenigsten „mal eben“ zwischen Schokohasen und bunten Eiern verschwinden lassen. Zum Vergleich: Nach Angaben des Handelsverbands Deutschland geben die Deutschen pro Kopf rund 38 Euro für Ostern aus. Die gute Nachricht lautet also: Für die allermeisten dürfte das Osterfest steuerlich folgenlos bleiben.
Zum Start unseres Newsletters im neuen Premium-Gewand haben uns viele positive Rückmeldungen erreicht – vielen Dank dafür! Einen kleinen Fehler möchten wir dennoch korrigieren: Für unseren nächsten Podcast mit Publikum waren versehentlich zwei unterschiedliche Termine genannt. Richtig ist der 12. Mai. Dann sprechen wir an der Universität Bonn mit den beiden Völkerrechtsprofessoren Angelika Nußberger und Claus Kreß über die Zukunft des Völkerrechts. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich.
Jetzt sind Sie gefragt: Was hilft gegen die steigenden Preise? Mehr Staat – oder weniger Regulierung, damit der Markt atmen kann? Schreiben Sie mir Ihre Meinung an redaktioneinspruch@faz.de.
Frohe Ostertage wünscht
Ihr Finn Hohenschwert
 
 
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Artikel der Woche
 
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Das Ende der digitalen Unschuld
 
Die Woche im Recht
 
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Nicht jedes Osterei ist steuerfrei
 
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Israels Parlament billigt Erweiterung der Todesstrafe
 
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Exklusiv: Karin Angerer soll neue BGH-Präsidentin werden
 
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Supreme Court verhandelt zum Geburtsortsprinzip
 
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Verfassungsbeschwerde gegen Sondervermögen eingereicht
 
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Kritik an Hubigs Vorstoß zur digitalen Gewalt
 
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Reinhard Müller: Todesstrafe nur für Palästinenser?
 
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Artikel der Woche
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Das Ende der digitalen Unschuld
Der Rechtsstaat muss sein Schutzversprechen im digitalen Raum aktualisieren. dpa
Das Ende der digitalen Unschuld
Von Marlon Possard
Porno-Deepfakes, Suchtmechanismen auf Social Media und die ungeschützte Präsenz von Kindern im Netz machen deutlich: Gesetzgeberische Zurückhaltung ist keine Option mehr. Der digitale Raum steht vor seiner bislang größten Bewährungsprobe.
Die digitale Öffentlichkeit steht aktuell an einem Wendepunkt. Was lange als Fortschrittserzählung der grenzenlosen Vernetzung galt, wird zunehmend als rechtspolitische und ethische Herausforderung sichtbar. Drei aktuelle Entwicklungen verdeutlichen das. Erstens das geplante Verbot sexualisierter Deepfakes (Nudifier-Systeme) auf EU-Ebene, zweitens ein wegweisendes Urteil in den USA zur Haftung und zu Schadenersatzzahlungen großer Plattformen (Google, Meta) für suchtfördernde Mechanismen in Millionenhöhe und drittens das von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Social-Media-Verbot zum Schutz Minderjähriger. Es stellt sich daher die berechtigte Frage: Steht der digitale Fortschritt vor seiner bislang größten Bewährungsprobe?
Das vom EU-Parlament unterstützte Verbot von sexualisierten Deepfakes ist jedenfalls mehr als eine punktuelle Regulierung neuer Technologien. Es ist die längst überfällige Anerkennung, dass digitale Manipulationen nicht nur technische Spielereien sind, sondern tief in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen eingreifen. Wenn Gesichter realer Menschen in explizite Inhalte montiert werden, wird nicht nur ein Bild verfälscht, sondern letztlich wird eine Art Identität angeeignet. Die betroffenen Personen verlieren die Kontrolle über ihre Darstellung, ihre Intimsphäre und letztlich über einen Teil ihrer Würde.
Lehren aus dem Fall Collien Fernandes
Dass der Rechtsstaat hier eingreift, ist kein Ausdruck übermäßiger Strenge, sondern eine notwendige Aktualisierung seines Schutzversprechens im digitalen Raum. Der aktuelle Fall rund um die deutsche Fernsehmoderatorin Collien Fernandes zeigt eindrücklich, wie real und unmittelbar die Gefahr durch sexualisierte Deepfakes geworden ist. Ihr Beispiel macht deutlich, dass die KI-Systeme gezielt für öffentliche Diffamierung und private Schädigung eingesetzt werden können. Identität und Würde dürfen niemals verhandelbar sein, auch nicht im digitalen Raum.
Fernsehmoderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes spricht am Sonntag bei Caren Miosga über ihre Erfahrung mit digitaler Gewalt. dpa
Parallel dazu deutet ein Urteil aus den Vereinigten Staaten auf einen grundlegenden Wandel im Umgang mit großen Technologieunternehmen hin. Erstmals wird die Verantwortung nicht allein bei einzelnen Inhalten verortet, sondern bei der Architektur der Plattformen selbst. Mechanismen wie endloses Scrollen, algorithmische Verstärkung und gezielte Nutzerbindung werden nicht länger als neutrale Werkzeuge betrachtet, sondern als bewusst gestaltete Systeme mit erheblichen Auswirkungen auf das Verhalten ihrer Nutzer. Wenn digitale Produkte gezielt darauf ausgerichtet sind, Aufmerksamkeit zu maximieren und Bindung zu erzeugen, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Grenze legitimer Geschäftsmodelle. Die rechtliche Neubewertung solcher Praktiken ist daher folgerichtig.
Warum ein Social-Media-Verbot eine gute Idee ist
Vor diesem Hintergrund erscheint auch der österreichische Vorstoß, soziale Medien für unter 14-Jährige zu untersagen, in einem anderen Licht. Was auf den ersten Blick wie ein harter Eingriff wirkt, ist bei näherer Betrachtung ein Versuch, ein strukturelles Ungleichgewicht zu korrigieren. Kinder und Jugendliche bewegen sich in digitalen Umgebungen, die nicht für ihr Wohl, sondern für maximale Interaktion optimiert sind. Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist naturgemäß begrenzt, während die eingesetzten Technologien immer präziser auf psychologische Wirkmechanismen abgestimmt werden. Ein Altersverbot ist daher weniger Bevormundung als vielmehr Schutz einer Entwicklungsphase, in der Autonomie erst erlernt werden muss. Österreich zeigt in diesem Bereich gut, wie es auch in Deutschland laufen könnte.
In Österreich sollen künftig erst Jugendliche ab 14 Jahren soziale Medien nutzen können. dpa
Drei Beispiele, eine Erkenntnis
Gemeinsam ist all diesen Entwicklungen eine zentrale Einsicht: Der digitale Raum ist kein neutraler Ort. Er ist gestaltet, ökonomisch getrieben und in seinen Wirkungen tiefgreifend. Recht und Ethik haben die Aufgabe, dort einzugreifen, wo diese Gestaltung fundamentale Güter gefährdet.
Natürlich bleiben Aspekte der praktischen Umsetzung offen. Verbote können umgangen und Altersgrenzen technisch unterlaufen werden. Doch solche Einwände greifen zu kurz. Recht entfaltet seine Wirkung nicht nur durch lückenlose Durchsetzung, sondern auch durch normative Orientierung. Es setzt Maßstäbe, verschiebt Erwartungen und zwingt Akteure, Verantwortung zu übernehmen.
Schlussendlich geht es um eine speziellere Frage, die nicht darauf abzielt, ob diese Maßnahmen zu weit gehen. Vielmehr stellt sich die umgekehrte Frage: Warum dauert es immer so lange, bis der Gesetzgeber beginnt, die offensichtlichen Fehlentwicklungen im digitalen Raum ernsthaft zu adressieren? Der aktuelle Kurs - sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich - deutet darauf hin, dass die Zeit der regulatorischen Zurückhaltung zu Ende geht. Aus rechtlicher wie auch aus ethischer Perspektive ist dies durchaus begrüßenswert.
Ass.-Prof. Dr. Marlon Possard lehrt und forscht am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik und am Research Center Administrative Sciences (RCAS) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW) sowie am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz (Fakultät für Rechtswissenschaften) an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien und Berlin (SFU).
 
 
Die Woche im Recht
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Nicht jedes Osterei ist steuerfrei
Gastbeitrag von Philipp Kern, Dominik Wedel
Zusammenfassung: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ein zu Ostern gewährtes Geldgeschenk in Höhe von 20.000 Euro als schenkungsteuerpflichtig eingeordnet. Eine solche Zuwendung sei keine „übliche Gelegenheitszuwendung“, die als steuerfrei gelten kann. Bemerkenswert ist weniger das Ergebnis als die Begründung: Das Gericht knüpfte die „Üblichkeit“ nicht an die individuellen Vermögensverhältnisse der Beteiligten, sondern an die allgemeine Verkehrsauffassung. Zur Orientierung benannte es indizielle Grenzbeträge im Bereich von 199,99 bis 799,99 Euro. Das bedeutet allerdings nicht, dass in solchen Fällen automatisch Steuer zu zahlen ist. Schenkungsteuer fällt erst dann an, wenn die persönlichen Freibeträge ausgeschöpft sind und keine Befreiungen greifen.
Nicht jedes Osterei ist steuerfrei
Aufgepasst bei der Eiersuche: Nicht jedes Ostergeschenk ist steuerfrei. dpa
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Israels Parlament billigt Erweiterung der Todesstrafe
Von Franca Wittenbrink
Zusammenfassung: Das israelische Parlament hat am Montagabend mit 62 Ja- zu 48 Neinstimmen die Todesstrafe für Terroristen ausgeweitet. Das Gesetz adressiert Personen, die „mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, töten. De facto sind von dem Gesetz nur Palästinenser und keine Israelis betroffen. Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs hatten deshalb zuvor in einer gemeinsamen Erklärung das Vorhaben kritisiert. Die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem sprach von einem „neuen Tiefpunkt der Entmenschlichung der Palästinenser“.
Israels Parlament billigt Erweiterung der Todesstrafe
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Justizminister Itamar Ben-Gvir am Sonntag in der Knesset Reuters
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Karin Angerer soll neue BGH-Präsidentin werden
Von Stephan Klenner
Zusammenfassung: Karin Angerer, derzeit Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, soll neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs werden und Bettina Limperg ablösen, die Ende August in den Ruhestand geht. Der Vorschlag stammt laut F.A.Z.-Informationen von der Unionsfraktion, die SPD und das Bundesjustizministerium tragen ihn aber mit. Die Wahl durch den Richterwahlausschuss ist für den 10. Juni vorgesehen, danach muss das Kabinett die Ernennung beschließen. Die zweiundsechzigährige Angerer durchlief seit 1993 zahlreiche Stationen in der bayerischen Justiz und ist nebenamtliche Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
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Unter den Augen von Präsident Trump
Von Sofia Dreisbach, Washington
Zusammenfassung: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Mittwoch über Donald Trumps Erlass verhandelt, das Geburtsortsprinzip für Kinder von Eltern ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus einzuschränken. Trump wohnte als erster amtierender Präsident persönlich einer Verhandlung bei. Neben linksliberalen Richtern zeigten sich auch konservative Richter skeptisch gegenüber der Regierungsargumentation. Der Vorsitzende Richter John Roberts kritisierte, die Regierung schließe von eigenwilligen Sonderfällen auf ganze Bevölkerungsgruppen. Die Entscheidung wird voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli bekannt gegeben.
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Ob Karlsruhe sich das wirklich traut?
Von Ewald Hetrodt
Zusammenfassung: 23 ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete haben gegen das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sehen darin eine faktische Aufhebung der Schuldenbremse und eine unzulässige Belastung künftiger Generationen. Würde das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde folgen, wäre die finanzielle Grundlage der aktuellen Regierungspolitik aus den Angeln gehoben.
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Jura als blinder Fleck in der Wirtschaft
Gastbeitrag von Andreas Gran
Zusammenfassung: Eine empirische Untersuchung der International School of Management (ISM) in Frankfurt offenbart erhebliche Wissenslücken im Wirtschaftsrecht bei Unternehmensmitarbeitern. Vielen Beschäftigten fehlen bereits Grundlagen etwa zu Gesellschaftsformen, Haftungsfolgen, kaufmännischen Pflichten oder internationalem Handelsrecht. Die Folgen sind unsichere Entscheidungen, vermeidbare Konflikte und eine wachsende Kluft zwischen gut und schlecht Beratenen. Die Studie fordert eine breitere Verankerung von Wirtschaftsrechtsbildung in Schulen, Berufsschulen und Weiterbildung als öffentliche Aufgabe.
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Kritik an Hubigs Vorstoß zur digitalen Gewalt
Von Katharina Iskandar, Frederik Orlowski
Fernsehmoderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes hat schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen erhoben – und damit eine Debatte über digitale Gewalt angestoßen. Das Bundesjustizministerium plant, dieses Phänomen mit einer Verschärfung des Strafrechts zu bekämpfen. Aber kann das Strafrecht hier wirklich weiterhelfen? Und ist der Entwurf der Bundesjustizministerin ein großer Wurf oder doch nur Flickschusterei? Das analysieren wir in Folge 383 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg im Breisgau.
Kritik an Hubigs Vorstoß zur digitalen Gewalt

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Kommentar der Woche
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Todesstrafe nur für Palästinenser?
Aus der Haft entlassene Palästinenser in Gaza am 13. Oktober 2025. AP
Todesstrafe nur für Palästinenser?
Von Reinhard Müller
Die Todesstrafe ist völkerrechtlich nicht verboten. Aber sie darf nicht nur für bestimmte Personengruppen gelten.
An der Todesstrafe scheiden sich auch in der westlichen Welt die Geister. Die USA haben hier eine grundlegend andere Tradition, Überzeugung und Praxis als etwa die Europäische Union, die diese Strafe für barbarisch hält. Gleichwohl, und das darf auch in Berlin niemand vergessen, verstößt sie grundsätzlich nicht gegen Völkerrecht.
Es bleibt aber das gute Recht der Europäer, aufzumerken, wenn ein mit ihnen verbündetes Land wie Israel die Todesstrafe wieder anwenden will. Ein Staat gar, dem Deutschland sich aus Staatsräson verbunden fühlt.
Ein erhobener Zeigefinger verbietet sich, zumal in Kriegszeiten die Lage auch in Europa lange anders gesehen wurde. Berechtigte Kritik muss sich Israel aber gefallen lassen, wenn es die Todesstrafe faktisch nur für Palästinenser unter Terrorverdacht wiederbeleben sollte. Das wäre durch nichts zu rechtfertigen und Wasser auf die Mühlen all jener, die hier eine Art Apartheidregime am Werk sehen.
Es war der Oberste Gerichtshof Israels, der grundlegende Entscheidungen dazu gefällt hat, dass der demokratische Rechtsstaat nicht mit allen möglichen Mitteln gegen seine Feinde kämpfen darf, auch wenn diese jede zivilisatorische Regel verachten.
Ein Staat wird entscheidend von der Frage gekennzeichnet, wie er mit Gegnern im Krieg und mit Terroristen umgeht. Israel muss in jeder Hinsicht unterstützt werden. Auch hier.
 
 
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel
Wie Unternehmen KI‑Haftungsrisiken durch einfache Regeln vermeiden können
Gastbeitrag von Philipp Wehler
Künstliche Intelligenz bringt Tempo und Effizienz, doch der Preis für Nachlässigkeit kann hoch sein. Mit einer verblüffend simplen Methode lassen sich fatale Fehler vermeiden.
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Aus dem Karrieremagazin der IQB
Welche KI-Tools taugen wofür?
Gastbeitrag von IQB-Karrieremagazin
Von ChatGPT über Lernkarten-Apps bis zu Statistikhelfern: Ein Überblick über die wichtigsten KI-Tools für Studium, Forschung und Beruf.
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Karriereevents für Juristen
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1. Montag, 6. April 2026: Prozess gegen US-Rapper Lil Nas in Las Vegas. Ihm wird Körperverletzung und Widerstand gegen einen Polizisten vorgeworfen.
2. Dienstag, 7. April 2026: Verhandlung über die Ausweisung des sogenannten Wollhaus-Rasers vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
3. Dienstag, 7. April 2026: Urteil des Landgerichts Stuttgart im Prozess wegen Mordes an zwei jungen Frauen nach illegalem Autorennen in Ludwigsburg.
4. Donnerstag, 9. April 2026: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn wegen Betrugs bei theoretischen Führerscheinprüfungen.
5. Donnerstag, 9. April 2026: Prozess vor dem Pariser Berufungsgericht gegen den ehemaligen Anführer der baskischen Separatistengruppe ETA, Josu Ternera.
6. Sonntag, 12. April 2026: Das bundesweite Lachgas-Verbot für Kinder und Jugendliche tritt in Kraft.
7. Sonntag, 12. April 2026: Ungarn wählt ein neues Parlament.
 
 
 
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