Einspruch
                                                           
Freitag, 31.10.2025 | Zur Online Ansicht
 
 Frankfurter Allgemeine Pro
EINSPRUCH
Alles Wichtige aus der Welt des Rechts.
Richter ohne Dienstzeiten
Das Bundesverfassungsgericht rügt Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft – mit bemerkenswerter Begründung. Der oberste Verfassungsrichter von Rheinland-Pfalz will mehr aus dem Sozialstaatsprinzip herausholen. Und unsere Gastautoren haben fast 2000 Seiten Urteil gegen den früheren Präsidenten Brasiliens ausgewertet.
Die meisten Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts finden wenig Beachtung. Im Gegensatz zu Senatsentscheidungen interessiert sich die Öffentlichkeit oft kaum für deren Inhalt, die dort behandelten Rechtsfragen sind nicht allzu komplex. Über die am Dienstag veröffentlichten Kammerbeschlüsse zu Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft wurde trotzdem viel berichtet. Migrationsthemen erfahren gerade viel Aufmerksamkeit.
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Stephan Klenner
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
Plus Sign Folgen
Doch die Begründung der Richter hat auch darüber hinaus Bedeutung: Karlsruhe machte klar, dass Richtervorbehalte auch freitags nach 15 Uhr gelten – was Folgen für die Gerichtsorganisation der Amtsgerichte haben könnte. Die Kammer erinnerte daran, dass es keine „allgemein festgelegten Dienstzeiten“ für Richter gibt. Das älteren Amtsrichtern gelegentlich nachgesagte Lebensmotto „Bin R 1, bleib R 1, geh um 1“ ist im Karlsruher Schlossbezirk unbeliebt.

Viele Richter können damit ohnehin nichts anfangen. Lars Brocker steht gleich zwei wichtigen Gerichten vor: Er ist nicht nur Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts, sondern leitet auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Brocker denkt aber auch gerne über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus. In unserem Briefing lesen Sie, wieso er das Sozialstaatsprinzip im Vergleich zum Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für zu schwach konturiert hält. Die anstehenden Sozialstaatsreformen der schwarz-roten Bundesregierung könnten Anlass sein, hier nachzusteuern.

Das ist Ihnen alles zu deutsch? Dann lesen Sie den Text von Álisson Campos und Franz Janßen. Unsere beiden Gastautoren haben das in der vergangenen Woche veröffentlichte, fast 2000 Seiten umfassende Urteil gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro in Rekordzeit intensiv gelesen. Ihre Auswertung zum historischen Richterspruch des obersten Bundesgerichts Brasiliens ist ausgesprochen lesenswert.

Zuletzt noch etwas in eigener Sache: Wir suchen für das F.A.Z.- Einspruch-Team in Frankfurt Verstärkung. Die Stellenausschreibung finden Sie hier. Wir freuen uns über qualifizierte Bewerbungen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende – und allen Nicht-Hessen und Nicht-Berlinern einen schönen Feiertag!

Ihr Stephan Klenner

 
Die Themen in diesem Newsletter
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Warum das Bolsonaro-Urteil Rechtsgeschichte schreibt
Justiz
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BVerfG: Rechte von drei Asylsuchenden verletzt
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OLG München: Sechs Jahre Haft für russische Sabotagepläne
Rechtspolitik
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Was steckt im Sozialstaatsprinzip?
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Interview mit Katharina Pistor zum Universitätsstreit mit Trump
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Michael Kretschmer zur Stadtbild-Debatte
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Sachsens Landtag stimmt für ÖRR-Reformstaatsvertrag
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Was sonst noch wichtig ist
Ausblick
 
 
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Exklusiv
 
Warum das Bolsonaro-Urteil Rechtsgeschichte schreibt
 
 Das Oberste Bundesgericht Brasiliens hat in der vergangenen Woche das vollständige Urteil gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro veröffentlicht. Die fast 2000 Seiten zeigen, in welcher Gefahr die brasilianische Demokratie schwebte.
Von Álisson Campos und Franz Janßen
Nach verlorener Präsidentschaftswahl versuchte Jair Bolsonaro, einen militärischen Umsturz zu initiieren und so die Amtsübergabe an seinen gewählten Nachfolger Luiz Inácio Lula da Silva zu verhindern. Der Plan scheiterte, führte aber zum Sturm der Regierungsgebäude in Brasília am 8. Januar 2023.
Brasiliens früherer Präsident Jair Bolsonaro ist wegen eines versuchten Staatsstreichs zu mehr als 27 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. AFP
 
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Justiz
 
Karlsruhe gibt drei Asylsuchenden recht
 
Drei Asylsuchende haben erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Ehe sie festgenommen wurden, hätten die Ausländerbehörde Gerichtsbeschlüsse einholen müssen. Auch am Freitagnachmittag.
Von Marlene Grunert
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Asylbewerbern recht gegeben, die in Abschiebehaft genommen wurden, ehe Richter diese angeordnet hatten. In den am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entschieden die Verfassungsrichter, dass die Asylsuchenden in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe rügt Festnahmen vor richterlicher Anordnung der Abschiebehaft. dpa
 
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Ein Schauspiel für Moskau
 
Ein Münchner Gericht spricht ein Trio schuldig, in Bayern für Russland spioniert zu haben. Der Hauptangeklagte hat im Donbass gekämpft – und sensible Informationen an Moskau weitergeleitet.
Von Timo Frasch und Robert Putzbach
Das Clowneske, das sowohl die Verteidigung als auch das Gericht dem Angeklagten Dieter S. attestieren, weicht auch nicht aus seinem Gesicht und seinem Verhalten, als der Vorsitzende Richter Jochen Bösl das Urteil verkündet: Sechs Jahre Haft wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Vor Gericht: Dieter S. im Gespräch mit seinem Strafverteidiger Michael Löwe AFP
 
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Rechtspolitik
 
Der Sozialstaat in der Bewährung
 
 Weiches Staatsstrukturprinzip oder robuster Verfassungsauftrag? Was steckt im Sozialstaatsprinzip?
Von Lars Brocker
Die Demokratie des Grundgesetzes ist eine soziale Demokratie, so wie auch die Rechtsstaatlichkeit nur sozial gedacht werden kann. Die drei Staatsstrukturprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit sind untrennbar miteinander verknüpft. Die Erhaltung, Stärkung und gerechte Ausformung des Sozialstaats bleibt unter dem Grundgesetz eine dauernde, aktuell vielleicht sogar eine der drängendsten Aufgaben für den Gesetzgeber.
Der Sozialstaat ist unter Druck geraten. Greser & Lenz
 
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Wir sind mitten in einer Verfassungskrise
 
Ein Gespräch mit der Rechtsprofessorin Katharina Pistor von der New Yorker Columbia Universität über das Potential juristischer Gegenwehr in der Auseinandersetzung mit der Trump-Regierung.
Von Thomas Thiel
Im Juli hat die amerikanische Regierung eine Vereinbarung mit der New Yorker Columbia Universität geschlossen, an der Sie lehren, der die Universität zur Zahlung von zweihundert Millionen Dollar zwingt und sie teilweise staatlicher Aufsicht unterstellt. Ist die Columbia noch eine unabhängige Universität?
Widerstandsbereit: Katharina Pistor, Professorin für Rechtsvergleichung an der Columbia Law School in New York Anjou Vartmann
 
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Podcast
 
Wie tickt der Osten?
 
Von Reinhard Müller
F.A.Z. Einspruch Podcast
Stimme des Ostens: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). dpa

 
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärt im Einspruch Podcast, warum er es gut findet, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Stadtbild-Debatte „stehen geblieben ist“ – und was das mit Meinungsfreiheit zu tun hat.
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Juristischer Stellenmarkt
LEGALBRAINS
Das Jura-Jobportal der F.A.Z.
F.A.Z.-Stellenmarkt
Jobangebote für Juristen
 
 
 
Aus dem Deutschen Anwaltspiegel
  Deutscher AnwaltSpiegel
Wie sich Unternehmen optimal auf den Cyber Resilience Act vorbereiten
 Zwischen Data Act und NIS2 setzt der Cyber Resilience Act auf strenge IT-Sicherheitsvorgaben – doch vielen Unternehmen fehlt dafür noch die passende Strategie. Wer jetzt handelt, verschafft sich mehr als nur Rechtssicherheit auf dem digitalen Binnenmarkt.
Olga Stepanova und Hauke Hansen
Aus dem Karrieremagazin
  IQB-Karrieremagazin
Welche Notensprache haben Juristen?
 Wer bislang gute Noten gewohnt ist, stößt im Jurastudium auf ein Bewertungssystem, das vertraut wirkt – doch bei genauerem Hinsehen eine andere Sprache spricht.
Jasmin Kwiatkowski für das IQB-Karrieremagazin
 
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Karriereevents für Juristen
Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen.
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Nachrichten
 
Sächsischer Landtag stimmt Reformstaatsvertrag für ARD und ZDF zu
 
Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hing von der Zustimmung des Landtags ab. Die Abgeordneten votierten mit knapper Mehrheit dafür – aber erst nach einer Unterbrechung.
Von Helmut Hartung
Der sächsische Landtag hat mit 61 zu 56 Stimmen dem Staatsvertrag für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt. Während die Regierungskoalition aus CDU und SPD sowie Grüne und Linke für den Staatsvertrag plädierten, lehnten ihn AfD, BSW und ein unabhängiger Abgeordneter ab.
Hier sollte sich entscheiden, ob der Reformstaatsvertrag in Kraft treten kann: der sächsische Landtag. dpa
 
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Was sonst noch wichtig ist
 
  • Im Bundesfinanzministerium wird beraten, wie das Steuerrecht verschärft wird. Steuertricks mit Dividenden sollen der Vergangenheit angehören.
  • Der Täter der Messerattacke von Aschaffenburg muss in die Psychiatrie. Das entschied das dortige Landgericht. Gegen den Angreifer wurde in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt, da er wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt.
  • In Italien hat das Parlament der Justizreform der rechtskonservativen Regierung zugestimmt. Künftig soll die Besetzung von Gremien per Losverfahren entschieden werden. Im Frühjahr stimmt das Volk darüber ab.
  • F.A.Z.-Herausgeber Gerald Braunberger und Reinhard Müller, Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. Einspruch, stellen am kommenden Donnerstag ihre neuen Bücher im F.A.Z.-Tower vor. Die Bücher können vor Ort signiert und käuflich erworben werden. Anmeldungen sind hier möglich.
 
Ausblick
 
Mittwoch, 5. November 2025
  • Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahresreiseversicherung, wonach „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind.
  • Washington: Der Oberste Gerichtshof der USA prüft, ob Präsident Donald Trump Notstandsbefugnisse nutzen darf, um Handelszölle zu rechtfertigen.

Donnerstag, 6. November 2025
  • Dresden: Vor dem Oberlandesgericht beginnt der Prozess gegen eine mutmaßliche Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Freitag, 7. November 2025
  • Leipzig: Herbsttagung der Justizministerkonferenz der Bundesländer
 
 
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch:
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Kontakt: einspruch@faz.de

 
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