Ein Facebook-Nutzer soll den Kanzler beleidigt haben. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwar wieder eingestellt. Unser Gastautor fragt trotzdem: Gehören Beleidigungen wirklich ins Strafgesetzbuch?
Bei Pinocchio ist die Sache eindeutig: Lügt er, wächst seine Nase. In der Politik ist es komplizierter. Auch hier wird mitunter die Unwahrheit gesagt – doch sie ist selten so offensichtlich zu erkennen wie bei der berühmten Holzfigur aus dem Kinderbuch.
Ein Mann aus Heilbronn glaubt dennoch, den Kanzler beim Lügen ertappt zu haben. Im Internet bezeichnete er Friedrich Merz (CDU) jedenfalls als „Pinocchio“. Sein spitzer Vergleich blieb nicht folgenlos: Die örtliche Polizei leitete Ermittlungen ein.
Anders als bei der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck (Grüne) kam es im jüngsten „Pinocchio“-Fall zwar nicht zu einer Hausdurchsuchung. Nach einer Welle der Empörung stellte die Staatsanwaltschaft Heilbronn das Verfahren rasch wieder ein. Die Bezeichnung „Pinocchio“ sei als zulässige Machtkritik zu werten. Dennoch bleibt die Frage: Musste das sein?
Immer wieder stehen Strafverfolgungsbehörden vor einer heiklen Abwägung: Wo endet legitime, auch scharfe Kritik – und wo beginnt strafbare Beleidigung? Ebenso stellt sich die Frage, ob es verhältnismäßig ist, polizeiliche Ressourcen für die Verfolgung solcher Äußerungen einzusetzen.
Im Sonderfall der Politikerbeleidigung gilt zudem eine strafprozessuale Besonderheit: Der mutmaßlich Beleidigte muss nicht einmal selbst Strafantrag stellen. Ermittlungsbehörden können von Amts wegen tätig werden – wie im aktuellen „Pinocchio“-Fall. Das bindet nicht nur Kapazitäten, sondern nährt bei manchen den Eindruck, der Staat schütze Amtsträger besonders engagiert vor verbalen Angriffen.
Unser Gastautor Erik Böhm nimmt den „Pinocchio“-Fall zum Anlass, um eine Grundsatzfrage zu stellen: Gehören Beleidigungen überhaupt ins Strafgesetzbuch? Oder sollten wir – im Sinne einer robust verstandenen Meinungsfreiheit – auch überzogene, teils verletzende Kritik grundsätzlich aushalten, solange sie nicht in Hetze oder konkrete Bedrohungen umschlägt?
Was meinen Sie? Sollte der Straftatbestand der Beleidigung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Schreiben Sie mir Ihre Meinung an redaktioneinspruch@faz.de.
Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken im Magdeburger Landtag, und Sven Schulze, hier im Mai 2025 noch Wirtschaftsminister, im Plenarsaal. dpa
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