Alles Wichtige zu Geldanlage, Vermögen und Vorsorge.
Der Kunde ist nicht immer König
In der Vergangenheit haben die Versicherungsaufseher mehrfach gegen den Rat ihrer Klientel agiert. Das war gut so. Dass die nicht immer die Interessen ihrer Kunden in den Vordergrund stellt, zeigte sich beim jüngsten BGH-Urteil.
Die Niedrigzinsphase war für Einrichtungen der privaten Altersvorsorge ein existenzieller Einschnitt. Relativ wenig bekannt ist, wie sicher die deutsche Finanzaufsicht Bafin und wechselnde Bundesregierungen dieses wankende Schiff durch hohe Wellen manövriert haben. Deutsche Verbraucher blieben davon vergleichsweise unberührt. Während Versicherungsmanager noch mit ihren Fähigkeiten in der Kapitalanlage protzten, setzte der damalige Bundesfinanzminister gegen den Rat von Fachleuten den Höchstrechnungszins herab. Hinterher dankte die Branche es ihm.
Philipp Krohn
Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Menschen und Wirtschaft“.
Auch die Zinszusatzreserve, die gegebene Verpflichtungen absichern sollte, fand in der Branche nicht sofort Freunde. Mit der Zeit erwies sich aber, dass es gut war, in den Unternehmen ein Finanzpolster aufzubauen und Gewinne nicht in Überschussbeteiligungen zu lenken. Auch hier haben die Finanzaufseher gegen den Rat der Assekuranz gehandelt und lagen damit richtig.
In der vergangenen Woche hat sich gezeigt, dass die Branche bei wachsendem Gegendruck nicht immer die Verbraucherinteressen ins Zentrum stellt. Der Bundesgerichtshof erklärte es für unzulässig, bei fallenden Zinsen den Rentenfaktor von Verträgen zu mindern, ohne ihn bei steigenden Zinsen auch wieder anzuheben.
Das Timing des Urteils ist gut, denn erst jetzt lässt sich die Wirkung des Niedrigzinses über den kompletten Zyklus erfassen. Erst mit der Zinswende während der Corona-Pandemie wurden Versicherer und Pensionskassen stark entlastet. Für die zwischen Juni und November 2006 geschlossenen Verträge zeigt sich nun, wie leistungsfähig sie für Kunden in normalen Zeiten sind. Dabei geht es um fondsgebundene Versicherungen, deren Mechanik weniger abhängig vom Zinsverlauf ist.
200.000 Verträge der Allianz erfasst das Karlsruher Urteil unmittelbar. Die Gesamtzahl in der Branche könnte laut Verbraucherschützern sogar oberhalb einer Million liegen. Kunden mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die aus dieser Zeit stammt, sollten überprüfen, wie ihre Klausel zum Rentenfaktor formuliert ist. Geld für Aktionäre liegen lassen muss kein Verbraucher.
Alles im grünen Bereich? Nun ja, nicht ganz. Und weil es gerade die Leitbörse der USA ist, die sich der Farbe der Hoffnung verweigert, wiegt das schwer. Erklärlich ist es schon: Die Zinssenkung der Fed kommt vor allem konjunktursensitiven Aktien zugute. Dagegen befeuerten unter den Erwartungen liegende Ergebnisse von Oracle und Broadcom die Furcht vor der KI-Blase, die die große Triebfeder des US-Aktienmarktes ist. Also hofft man jetzt auf mittelprächtige Arbeitsmarktdaten, damit die Fed zur Rettung eilt. Die Bühne ist bereit für 2026. (mho.)
Wie SMA Solar die Solarwende meistern will.
Ein Kursplus von 160 Prozent seit Jahresbeginn – die SMA-Solar-Aktie überrascht. Dabei kämpft der Solarkonzern nicht nur mit schwacher Nachfrage. Warum das Management dennoch optimistisch bleibt – und was Anleger überzeugt.
Schlüsseleinwurf genügt zur Rückgabe. Das LG Essen entschied, dass die Rückgabe einer Mietsache schon mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wirksam erfolgt. Maßgeblich sei der tatsächliche Herrschaftsübergang, nicht die persönliche Übergabe. Ab diesem Moment beginne auch die Verjährung von Vermieteransprüchen. (LG Essen, Urt. v. 11. 9. 2025 – 10 S 22/25)
Eigenbedarf entfällt bei reiner Lagernutzung. Das LG Köln erklärte eine Eigenbedarfskündigung für unwirksam, wenn die Wohnung nur als Lager oder Atelier dienen soll. Eigenbedarf setze eine Nutzung zum Wohnen voraus; reine Aufbewahrungszwecke genügten nicht. (LG Köln, Urt. v. 10. 7. 2025 – 1 S 141/24)
Die attraktivsten Hypothekenzinsen
Service
Steuertipp: So können Vermieter Steuern sparen
Wohntürme im Frankfurter Europaviertel.Lucas Bäuml
Bei der steuerlichen Behandlung vermieteter Immobilien kommt den Anschaffungskosten zentrale Bedeutung zu. Der Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 26/24) hat jetzt für mehr Rechtssicherheit gesorgt.
Da nur der Gebäudewert abgeschrieben werden kann, muss dieser für das Finanzamt aufgeteilt werden. Nach BFH-Urteil anhand des Verhältnisses der Verkehrswerte. Zulässige Methoden sind Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung. Für viele Fälle bietet die Finanzverwaltung eine kostenlose Onlinearbeitshilfe. Bei Besonderheiten wie Baumängeln oder Altlasten kann das Verfahren aber zu einem ungünstigen Ergebnis führen. Hier hilft ein Gutachten eines Sachverständigen.
Für die Abschreibungsdauer gelten für Wohngebäude meist zwei Prozent AfA für 50 Jahre Restnutzungsdauer, für neuere Gebäude drei Prozent für 33 Jahre. Bei älteren oder sanierungsbedürftigen Immobilien kann die Restnutzungsdauer kürzer sein. Mittels Sachverständigengutachten kann auch ein höherer AfA-Satz angesetzt werden.
Aufteilungsschlüssel und Nutzungsdauer können für steuerlich noch änderbare Jahre angepasst werden. Daher sollte die Kaufpreisaufteilung sorgfältig dokumentiert und begründet werden. Auch für eine kürzere Restnutzungsdauer ist ein Gutachten Pflicht. (Quelle, Jürgen Lindauer, Steuerberater bei KPMG)
Selbst schlau machen: Eigenheimrechner
Illustration: Katharina Hofbauer
Wer sich eine eigene Wohnung oder gar ein Haus leisten will, kann mit dem Eigenheimrechner auf FAZ.NET feststellen, ob sich der Wunsch erfüllen lässt oder inwieweit dieser an die Wirklichkeit angepasst werden muss.
Dienstag, 16. Dezember 2025: Das Statistische Bundesamt berichtet über Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern im Jahr 2024 (Gender Pay Gap).
Dienstag, 16. Dezember 2025: In Paris endet der Prozess gegen den Betonhersteller Lafarge wegen Terrorismus-Finanzierung in Syrien.
Mittwoch, 17. Dezember 2025: Das Ifo-Institut veröffentlicht den Geschäftsklimaindex für Deutschland.
Donnerstag, 18. Dezember 2025: Die EZB entscheidet über die Leitzinsen im Euroraum.
Freitag, 19. Dezember 2025
: Ein Gericht in Paris entscheidet, ob die Onlineplattform Shein für drei Monate gesperrt wird.
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: Basiswert
Auch zugrunde liegendes „Aktivum“ oder „Underlying“ genannt. Er ist der Gegenstand eines Termingeschäfts, Optionsscheins oder Optionskontrakts, in der Regel eine Aktie, Anleihe oder Währung bzw. ein Rohstoff oder Index.
Last, not least: Botswana hält an De-Beers-Übernahme fest
Zwischen Glanz und Risiko: In Botswanas Diamantenfunkeln spiegelt sich der Versuch, die Kontrolle über den eigenen Reichtum zurückzuerobern.AFP
Botswanas Präsident Duma Boko pokert hoch: Trotz einer deutlichen Warnung des Internationalen Währungsfonds bekräftigt er seine Absicht, die Kontrolle über De Beers zu übernehmen. Der IWF warnt vor einer riskanten Wette – die Wirtschaft stagniert und hängt ohnehin stark am Diamantenmarkt. Doch Boko will das Machtverhältnis drehen: Anglo American will seine 85-Prozent-Beteiligung verkaufen, und Botswana – das 70 Prozent der Diamanten der Welt liefert, aber nur 15 Prozent der Anteile am eigenen Handel hält – will selbst die Zügel in die Hand nehmen.
Trotz schwacher Nachfrage aus China, Zollstreitigkeiten in den USA und wachsenden Drucks durch künstliche Steine glaubt Boko an ein Comeback des Marktes – wenn Botswana stärker über Marketing und Preise entscheidet. Für Investoren bleibt die Frage, ob es eine strategische Befreiung oder ein riskanter Alleingang wird.