Alles Wichtige zu Geldanlage, Vermögen und Vorsorge.
Folgen Sie Ihrem Plan, nicht dem Marktlärm
Wer bei jedem Rauschen des Marktes sein Depot umschichtet, überhört am Ende die wichtigste Stimme: den eigenen Plan.
Für Anleger ist die Gegenwart wie eine übersteuerte Stereoanlage. Alles auf Anschlag, Bass, Höhen, Lautstärke. Das ist keine Musik mehr. Das ist Krach. Man will sofort an einem Knopf drehen. Aber an welchem? Und in welche Richtung?
Am Kapitalmarkt prallen Deutungen aufeinander. Die einen halten KI für das Zukunftsthema. Die anderen warnen vor dem Tempo, mit dem sogenannte Hyperscaler wie Amazon, Alphabet (Google) und Oracle ihre Investitionen finanzieren – über Anleihen im Milliardenvolumen. Der Goldpreis erreicht erst ein Rekordhoch, dann bricht er ein, nur um sich kurze Zeit später zu neuen Höhen aufzuschwingen. Bitcoin fällt, Anleger zieht es nach Europa. Schwellenländer erleben einen Aufschwung. Und Japan müsse man jetzt unbedingt im Portfolio haben, heißt es vielerorts.
Ist der MSCI World richtig für ETF-Investoren? Muss ich mein eigenes Miniportfolio bauen und ständig anpassen? Soll ich alles verkaufen? Fragen über Fragen, viel Missklang, wenig Melodie. Im Kopf vieler Anleger bleibt am Ende nur eines: Rauschen.
Wer im Affekt an allen verfügbaren Knöpfen dreht, richtet oft erst richtig Schaden an – am Markt wie am Mischpult. Dann pfeift es nur noch. Deshalb ist der erste vernünftige Schritt ausgerechnet der unpopulärste: Lautstärke drosseln. Nicht indem man die Risiken ausblendet, sondern indem man sie ordnet, und zwar in Ruhe. Was ist langfristig mein Plan? Und was ist nur ein kurzes Störgeräusch? Nicht jede Dissonanz muss aufgelöst werden. Manchmal reicht es, den Mix so einzustellen, dass er auch dann noch anhörbar ist, wenn andere an den Reglern zerren.
Hätte es den vergangenen Dienstag nicht gegeben, die Wochenbilanz wäre für den deutschen Aktienmarkt mau ausgefallen, ungefähr so wie für die andere Seite des Atlantiks. Das Urteil des Supreme Courts gegen Donald Trumps Lieblingsspielzeug, die Zoll-Keule, hat für Verunsicherung gesorgt. Da der größte Präsident aller Zeiten keine Absicht zeigt, das Urteil zu respektieren, könnte es auf eine Staatskrise hinauslaufen. Nicht eben die Zeit, sich am Aktienmarkt zu positionieren, wenn man nicht weiß, ob Zoll, wie viel Zoll oder kein Zoll. Gold kann man natürlich immer kaufen – und das tun die Anleger dann auch. (mho)
Taiwan profitiert als Zulieferer vom KI-Boom – entsprechend groß ist auch das Interesse an einem Nvidia-System bei einer Techveranstaltung in Taipeh. Reuters
Überholt die spanische BBVA die ING mit eigener Kreditkarte? Neben dieser führt die Direktbank auch Festgeldkonten mit bis zu drei Prozent Zinsen ein, die zudem flexibel sind, weil der Kunde auch während der Laufzeit an sein Erspartes kommt.
Was Eurobonds Tagesgeld-Sparern bringen könnten.
Jenseits aller politischen Diskussionen: Was könnten Sparer von gemeinsamen Anleihen der Eurostaaten, etwa zur Finanzierung der Verteidigung, erwarten?
Vermieter dürfen Mieter nicht eigenmächtig aussperren, selbst wenn unklar ist, ob der Mietvertrag noch besteht. Der Besitzschutz gilt auch bei Streit über das Mietende, entschied das Amtsgericht Lemgo. Eine Räumung ist nur mit gerichtlichem Titel und Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zulässig (Az 18 C 369/25).
Eine Eigenbedarfskündigung kann laut dem Bundesgerichtshof auch innerhalb der eigenen Familie jahrelang ausgeschlossen sein, wenn ein Mietshaus in Wohnungseigentum aufgeteilt und anschließend übertragen wird (Az VIII ZR 247/24).
Arbeitnehmer, die eine Zweitwohnung aufgrund ihres Berufs haben und einen Parkplatz anmieten, um zum Beispiel ihr E-Auto zu laden, dürfen diesen nicht absetzen.Picture Alliance
Wer für den Job eine Zweitwohnung nutzt, kann Unterkunftskosten bis 1000 Euro im Monat absetzen. Doch das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof haben klargestellt: Die Miete für einen Pkw-Stellplatz zählt nicht dazu, sondern ist – wenn notwendig und ortsüblich – zusätzlich als Werbungskosten anzusetzen, auch bei einheitlichem Vertrag.
Wer bislang im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für die Stellplatzanmietung bei seiner Steuererklärung zu den Unterkunftskosten hinzurechnete, sollte diese künftig separat ansetzen. Ist die Steuererklärung bereits eingereicht und der Steuerbescheid ergangen, kann die Änderung innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist noch beantragt werden (Jan Tietje ist Steuerberater bei KPMG).
Selbst schlaumachen: Festgeldvergleich
Illustration: Katharina Hofbauer
Wer eine bestimmte Geldsumme als Festgeld anlegen will, kann sich auf FAZ.NET Überblick über die Konditionen verschaffen. Eine Festgeldanlage ist dann sinnvoll, wenn Geld für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum nicht benötigt wird.
Dienstag, 24. Februar: Apple hält seine Hauptversammlung ab.
Dienstag, 24. Februar: Der Bundesfinanzhof berichtet in seiner Jahrespressekonferenz über seine Arbeit und gibt einen Ausblick.
Donnerstag, 26. Februar: Siemens Energy hält seine Hauptversammlung ab.
Freitag, 27. Februar: „Equal Pay Day“: Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen rechnerisch umsonst, rechnet man die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern in jährliche Arbeitszeit um.
Dienstag, 3. März:
Eurostat veröffentlicht eine Schnellschätzung zur Inflation im Euroraum für Februar.
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: Lambda
Das Lambda bezeichnet den theoretischen Hebel (engl. leverage) eines Optionsscheins. Es gibt an, wie sich der Preis des Optionsscheins verhält, wenn sich der Kurs des zugrunde liegenden Basiswertes in die eine oder andere Richtung bewegt. Berechnet wird Lambda durch Division der prozentualen Veränderung des Optionsscheinpreises durch die prozentuale Veränderung des Kurses des Basiswerts. Das Lambda bereinigt den absoluten Hebel eines Scheins um sein Delta.
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Last, not least: Frauen erhalten durchschnittlich 17 Prozent weniger Lohn
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sinkt im Durchschnitt um drei Prozent, bleibt aber an den meisten Orten bestehen.Picture Alliance
Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland verringert sich einer Studie zufolge weiter leicht – jedoch nicht in allen Regionen. Bundesweit erhielten vollzeitbeschäftigte Frauen 2024 im Schnitt 17,2 Prozent weniger Lohn als Männer, ein Rückgang um 3,2 Prozentpunkte seit 2019, wie aus einer veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.
In 15 der 400 deutschen Kreise ist der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap jedoch gestiegen. Besonders groß bleiben die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Westen ist die Lohnlücke mit 18,9 Prozent knapp viermal so groß wie im Osten mit 5,1 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern weist mit 2,4 Prozent den geringsten Lohnunterschied auf, Baden-Württemberg mit 25,7 Prozent den größten.
„Die Ausweitung der Kinderbetreuung, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten oder die Begleitung bei einem Wiedereinstieg nach der Kinderbetreuung sind bewährte Instrumente, um den Gender Pay Gap zu verringern“, sagte IAB-Forscherin Anja Rossen. Die Ergebnisse zeigten jedoch, dass diese Maßnahmen nicht für gleiche Löhne ausreichten. (Reuters)