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Reformbedürftiger Sozialstaat
Die Franzosen leisten sich einen riesigen und teuren Staatsapparat, der statt sozialem Frieden in wachsendem Maße Unfrieden stiftet. So kann es nicht weitergehen.
Ein Nachtwächterstaat ist Frankreich wahrlich nicht. Eine schlanke Verwaltung und Hemmungen, soziale Ungleichheit durch Markteingriffe und Umverteilung zu nivellieren, sucht man hier vergebens. Das Verhältnis von Staatsausgaben zur Wirtschaftsleistung liegt mit knapp 57 Prozent in keinem Industrieland höher. Die Gesamtheit der Sozialausgaben ist in Frankreich mit rund 32 Prozent der Wirtschaftsleistung europäische Spitze.
Martin Hock
Redakteur in der Wirtschaft und Leiter F.A.Z. PRO Finanzen.
So viel zu den nackten Zahlen von OECD und Eurostat. Doch der Befund der Statistiker deckt sich nicht mit der Wahrnehmung vieler Menschen. Abermillionen Franzosen sind nicht der Meinung, dass ihr Staat sie verwöhnt. Vielmehr dominiert das Gefühl, zunehmend abgehängt und vernachlässigt zu werden. Klagen über die erodierende Qualität von Schulen, Krankenhäusern und Polizei sind Legion, egal ob man mit Menschen in Paris oder im Périgord spricht. Dass die Politik jetzt auch zum Sparen aufruft, um die desolaten Staatsfinanzen zu sanieren, bringt das Fass zum Überlaufen.
Obwohl die staatlichen Ausgaben in den vergangenen Jahren weiter gestiegen sind bei praktisch gleichbleibender Einkommensungleichheit, wird die gefühlte Benachteiligung immer größer. Sie ist ein wesentlicher Grund für die sich zuspitzende politische Krise mit ihren zersplitterten Mehrheitsverhältnissen und erstarkenden Populisten. Links schimpft man, der Staat habe in den Macron-Jahren Milliardäre und Konzerne übervorteilt, rechts sind es Einwanderer und Sozialbetrüger. Ein latentes Meckern und eine emotionale Protestkultur waren den Franzosen zwar schon immer nicht wesensfremd. Doch aktuell wirkt die Lage besonders vertrackt.
Denn auch Vertreter der politischen Mitte und Arbeitgeber haben nicht das Gefühl, gepampert zu werden, und sind zunehmend unzufrieden. Es gab unter Macron zwar manche wirtschaftsfreundliche Maßnahme wie die Einführung einer Flat Tax oder die Senkung der Körperschaftsteuer. In Summe bleibt in Frankreich aber auch das Verhältnis von Steuern und Abgaben zur Wirtschaftsleistung mit rund 46 Prozent europäische Spitze. Die hohen Lohnnebenkosten, mit denen nicht zuletzt das teure Rentensystem finanziert wird, gelten schon lange als beschäftigungsfeindlich.
Kurzum: Die Franzosen leisten sich einen riesigen und teuren Staatsapparat, der statt sozialem Frieden in wachsendem Maße Unfrieden stiftet. Ein System, das so viel kostet und so unbefriedigende Ergebnisse liefert, ist offenkundig von Grund auf reformbedürftig. Die desaströse Finanzlage und der demographische Wandel zwingen ohnehin dazu. Bleibt zu hoffen, dass die Politik rechtzeitig die Kraft dazu aufbringt, bevor die Verteilungskämpfe eskalieren.
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Ein Haus am Starnberger See: „Wer hier kauft, braucht neben Kapital auch Geduld und Verständnis für die baurechtlichen Besonderheiten, etwa beim Denkmalschutz oder eingeschränkten Umbaumöglichkeiten.“ Picture Alliance
Kündigung bei Mietrückstand. Ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete kann auch ohne Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Auch eine Nachzahlung könne nur eine fristlose Kündigung aufheben, nicht aber die ordentliche, stellte das LG Itzehoe fest (Az 9 T 7/24).
Betriebskostenumlage. Nur im Mietvertrag ausdrücklich vereinbarte Betriebskosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Auch die einmalige Zahlung einer unberechtigten Nachforderung bedeutet keine Zustimmung. Das gilt auch, wenn jahrelang falsch abgerechnet wurde. Eine Kündigung wegen verweigerter Zahlung ist daher unwirksam (AG Hamburg, Az 49 C 468/24).
Mit dem neuen Entlastungspaket beträgt die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer 38 Cent je Kilometer. Bisher galt dieser Betrag erst ab dem 21. Kilometer. Die Pauschale gilt für die einfache Strecke zum Arbeitsplatz und kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Wer fünf Tage in der Woche zur Arbeit fährt, kann bis zu 352 Euro zusätzlich absetzen, sofern die Strecke mindestens 20 Kilometer lang ist. Als Entfernung darf die schnellste Verbindung angesetzt werden, auch wenn sie nicht die kürzeste ist. Die Pauschale gilt auch für Fußgänger, Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer.
Ein kinderloser Single mit einem Arbeitsweg von 35 Kilometern spart von 2026 an zwischen 67 und 166 Euro im Jahr (siehe Grafik), kinderlose Ehepaare doppelt so viel. Geringverdiener profitieren prozentual am stärksten. Bei den Rechnungen wurde angenommen, dass der Pendler den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro voll ausgeschöpft hat. Falls nicht, ist die Ersparnis geringer, möglicherweise null.
Wer nur Fahrtkosten absetzen kann, musste bisher mindestens 19 Kilometer fahren, um den Pauschbetrag auszuschöpfen. Künftig ist das schon bei 15 Kilometern der Fall. Wer oft im Homeoffice ist, profitiert erst bei einer längeren Strecke. Bei 100 Tagen im Büro sind 33 Kilometer nötig. (dys.)
Selbst schlaumachen: Tagesgeldvergleich
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