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Bitcoin und die Grundsatzdebatten
Ein Kursrückgang auf die Hälfte in wenigen Wochen bestätigt: Sicher an der Digitalwährung Bitcoin ist vor allem ihre Volatilität. Das disqualifiziert sie nicht als Geldanlage, aber für das, was eine Währung ausmachen sollte.
Geldanlagen können eine Quelle von Rechthaberei sein. Wenn eine Kursentwicklung durch eine scharfe Trendumkehr beschrieben wird, ist für manche Investoren der Moment gekommen, ihre vermeintlich korrekte Sicht der Dinge noch einmal auszubreiten. Und doch sind auch Abstürze und steile Anstiege am Finanzmarkt immer nur eine Momentaufnahme.
Philipp Krohn
Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Menschen und Wirtschaft“.
Seit Oktober hat sich der Bitcoin-Kurs von 120.000 Dollar bis zum vergangenen Donnerstag gut halbiert. Das letzte Viertel ihres Werts büßte die Digitalwährung innerhalb von nur drei Tagen in einem steilen Kursabsturz ein. Seither ging er auch schon wieder um 10.000 Dollar nach oben. Bei optimalem Verlauf deutet sich ein V-Verlauf an. Kritiker und Freunde von Bitcoin können sich gleichermaßen bestätigt fühlen.
Wer es sich leisten kann, solche Kursstürze auszusitzen, wird womöglich schon bald wieder Aufwind haben. Für die grundsätzliche Debatte, ob eine Algorithmus-basierte Währung je so viel Vertrauen gewinnen wird wie ein physisches Asset oder eine auf staatliche Institutionen gestützte Devise, ist unabhängig von der Volatilität zu beantworten.
Wertaufbewahrung ist zwar eine wesentliche Funktion von Währungen. Schwankt der Kurs über längere Zeit zu stark, ist dieser Anspruch nicht erfüllt. Entscheidend für die Rolle als digitale Währung ist aber, dass weiterhin unklar ist, ob Bitcoin je aus der Rolle eines Assets herauswachsen wird. Das hindert niemanden daran, darin eine attraktive Geldanlage zu erkennen. Nur wird sie immer spekulativ bleiben. Und dann sind solche Kursverläufe wie in der vergangenen Woche auch einzukalkulieren.
Der drastische Wertverlust von Bitcoin besorgte vergangene Woche Investoren. Die digitale Währung erholte sich leicht, ist aber immer noch schwach. Der Einfluss des schwächeren Dollars, der Zollstreit und die möglicherweise doch nicht so lockere Geldpolitik des neuen Fed-Chefs beschäftigen auch die Märkte und Anleger diese Woche weiterhin. Das führt auch dazu, dass sich der Goldpreis nach Verlusten erholt. Währenddessen kletterte der Dow Jones am Freitag erstmals in seiner fast 130-jährigen Geschichte über die Marke von 50.000 Punkten. (sukl)
Was man nun zur Bitcoin-Krise wissen muss: Der Bitcoin hat in den vergangenen Jahren Rekordhöhen erreicht. Dabei geriet in Vergessenheit, wie stark die Digitalwährung schwanken kann. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Japan ist einer der größten Kreditgeber der ganzen Welt. Der haushohe Wahlsieg der spendierfreudigen Ministerpräsidentin Sanae Takaichi könnte daher weitreichende Folgen haben. Was Anleger jetzt über Japan wissen sollten.
SAP kämpft mit der KI-Angst: Mehr als 40 Milliarden Euro Marktkapitalisierung vernichtet, die Krone an Siemens verloren – und nun kaufen SAP-Insider massiv eigene Aktien. Das könnte die Gelegenheit des Jahres sein. Oder täuschen sie sich?
Auch Nachbarn müssen vor Starkregen sicher sein Eigentümer höher gelegener Grundstücke müssen Regenwasser so ableiten, dass tiefer liegende Nachbarn nicht überflutet werden. Wer den Wasserabfluss durch bauliche Gestaltung verstärkt, muss bezahlbare und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen, um Schäden bei Nachbarn zu mindern (Az 9 U 92/22).
Nachbarn sollten Bauarbeiten nicht so ausführen, dass ein Gebäude von seiner Heizungsanlage abgeschnitten wird. Wer baut, muss prüfen, ob Nachbarn auf Leitungen oder Technikräume angewiesen sind, und Lösungen wählen, die die Versorgung sichern (Az 101 O 3790/25).
Steuertipp: Wie ein Gutachten die Grundsteuer senken kann
Unter bestimmten Bedingungen können Eigentümer die Grundsteuer senken.Lucas Bäuml
Ein Verkehrswertgutachten kann die Grundsteuer senken, wenn der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert deutlich über dem Marktwert liegt. Im Bundesmodell können Eigentümer nach § 220 Abs. 2 BewG einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen. Meist lohnt das erst, wenn das Gutachten mindestens 40 Prozent unter dem festgestellten Wert liegt, in Baden‑Württemberg reichen 30Prozent.
Die Gutachterkosten zahlen Eigentümer in der Regel selbst. Eine Erstattung ist die Ausnahme: Das Finanzgericht Baden‑Württemberg (8 K 626/24) entschied sie, weil die Überbewertung auch ohne Gutachten erkennbar war. Alternativ kann ein Kaufpreis helfen, wenn er ein Jahr vor oder nach dem Stichtag 1. Januar 2022 erzielt wurde. Wertänderungen danach sind bis 31. März des Folgejahres zu melden. (Jürgen Lindauer ist Steuerberater bei KPMG)
Selbst schlaumachen: Notar- und Grundbuchrechner
Illustration: Katharina Hofbauer
Beim Immobilienkauf schlagen auch die Kosten für den Notar und die Eintragung im Grundbuch mit einem satten Betrag zu Buche. Der Grundbuch- und Notarrechner zeigt, wie viel Geld Sie zusätzlich aufbringen müssen, um Eigentümer zu werden.
Mittwoch, 11. Februar: Commerzbank veröffentlicht die Jahreszahlen 2025.
Mittwoch, 11. Februar bis Donnerstag, 12. Februar: „Frankfurt Digital Finance“ – zweitägige Konferenz der europäischen Finanzindustrie in Frankfurt.
Mittwoch, 11. Februar: Deutsche Börse veröffentlicht die Jahreszahlen 2025.
Donnerstag, 12. Februar: Siemens legt die Q1-Zahlen vor.
Dienstag, 17. Februar: Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel.
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss eines Unternehmens entspricht nach dem Handelsrecht dem Reingewinn und ist die positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen. Er kann im Zuge der Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG im Unternehmen verbleiben oder im Rahmen einer Dividendenzahlung ganz oder teilweise an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung. Ein negativer Jahresüberschuss wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
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Last, not least: Deutsche geben trotz Teuerungen mehr Geld für Urlaub aus
Sonne und Meer: Die Deutschen haben mehr als im Vorjahr für ihren Urlaub ausgebeben.dpa
Haben Sie schon Ihren Urlaub für dieses Jahr geplant? Die Deutschen haben für ihren Haupturlaub im vergangenen Jahr im Schnitt 130 Euro pro Person und Tag ausgegeben. Das waren 8 Euro oder 6,6 Prozent mehr als im Jahr 2024, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Hamburger Stiftung für Zukunftsfragen von British American Tobacco ergab.
Ihre Hauptreise ließen sich die Befragten im vergangenen Jahr im Schnitt 1636 Euro kosten, knapp 100 Euro mehr als im Vorjahr. „Das ist wirklich ein enormer Sprung“, sagte der wissenschaftliche Leiter der BAT-Stiftung, Ulrich Reinhardt. Die Tagesausgaben von Inlandsurlaubern legten nur um 5 auf 122 Euro zu, Urlauber im europäischen Ausland zahlten mit 128 Euro 12 Euro mehr pro Tag. Besonders stark zogen die Ausgaben in Griechenland (plus 42 auf 147 Euro) und Spanien (plus 34 auf 143 Euro) an.
Die Reiselust ist trotz der Teuerung ungebrochen. 64 Prozent der Befragten gaben an, sie hätten im vergangenen Jahr mindestens eine fünftägige Reise unternommen. Das ist ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit 2006, das nach Angaben von Reinhardt wegen der Fußball-Weltmeisterschaft ein Ausnahmejahr war. „Der Urlaub fungiert als eine Art letztes Refugium der Selbstbestimmung, an dem selbst bei knapperer Kasse zuletzt gespart wird“, erklärte der Wissenschaftler. (dpa)