Alles Wichtige zu Geldanlage, Vermögen und Vorsorge.
Veränderung tut Not
Die Unicredit will, wenig überraschend, die Commerzbank übernehmen. Entscheiden sollten die Aktionäre. Denn ein sturer Erhalt der Struktur des deutschen Bankwesens hat wenig Wert.
Nun ist es so weit. Nachdem das deutsche Übernahmegesetz seit wenigen Wochen der Unicredit erlaubt, einen Kauf der Commerzbank fast vollständig mit Aktien zu bezahlen, hat sie ein Angebot vorgelegt. Was die Commerzbank mal gleich rundheraus ablehnte – welche Überraschung.
Martin Hock
Redakteur in der Wirtschaft und Leiter F.A.Z. PRO Finanzen.
Offiziell soll das Angebot erst im Mai vorgelegt werden. Doch die Unicredit, die vor Jahren schon einmal mit der Hypovereinsbank eine deutsche Bank erwarb, die ihre besten Zeiten hinter sich hatte, arbeitet geduldig am Ziel einer großen europäischen Bank, die amerikanischen Häusern Paroli bieten kann. Am Commerzbank-Einstieg immerhin schon gut anderthalb Jahre.
Für Langzeit-Aktionäre der Commerzbank mag das Angebot von 30,80 Euro so schlecht nicht klingen. Das letzte Mal, dass der Aktienkurs ohne Hilfe von Übernahmespekulationen oberhalb von 30 Euro notierte, ist sage und schreibe fast elf Jahre her. Ganz zu schweigen von einst 200 Euro im Jahr 2007.
Und 30,80 Euro dürften nicht das letzte Wort sein. Sagten sich auch die Anleger und trieben den Kurs am Montag auf mehr als 32 Euro. Gar zu gierig will man auch nicht sein, schließlich weiß man: Die Italiener zahlen nicht jeden Preis.
Viel trauriger aber ist das, was die Offerte über das deutsche Bankensystem aussagt. Mit der Commerzbank würde die vierte von ehemals fünf deutschen privaten Großbanken bei der Unicredit landen.
Und man kann sich darüber noch nicht einmal beschweren. Seit Jahren wehrt man sich in Deutschland gegen Veränderungen in der Struktur der Bankenbranche, obwohl diese ein gutes Stück aus der Zeit gefallen ist. Deutschland hat dank zahlloser Volksbanken und Sparkassen zu viele Banken. Das führt dazu, dass diese am Ende alle zu klein sind, um international noch mithalten zu können, und sich oft schon national schwertun.
Den Kunden hilft es auf Dauer auch nicht. Noch gibt es in Deutschland mehr Filialen als in vielen anderen Ländern. Aber weil teure Filialen Teil des Problems sind, dünnt sich das Netz beständig aus. Das Ende vom Lied? So wenige Filialen wie anderenorts, mit Sparkassen und Volksbanken, deren Angebot heute schon oft genug lausig ist, und eine Finanzbranche, die international niemand eines Blickes würdigt.
Eine Woche in Rot. Aktuell ist das wohl kaum verwunderlich. Schon vor Trumps militärischem Wutanfall war die Stimmung der Märkte angeschlagen. Seitdem: mehr geopolitische Unsicherheit, ein saftiger Preisanstieg für Öl und Sorgenfalten bei Private Debt. Dafür wiederum halten sich die Märkte bisher so gut, dass es schon wieder misstrauisch macht. Nur Gold nicht – aber das ist auch eher bei Finanzkrisen eine Absicherung. Im Kriegsfall heißt die Devise: Buy America.
Fonds für illiquide Privatkredite erlebten in den USA einen Boom. Nun wollen Anleger mehr Geld zurück als von den Anbietern geplant. Das macht die Finanzmärkte nervös.
Wohnungseigentümer dürfen ihre monatlichen Hausgeldzahlungen nicht zurückhalten, auch wenn die Gemeinschaft seit Jahren keine Abrechnungen vorlegt. Die monatlichen Vorschüsse seien davon unabhängig zu zahlen, befand der BGH, weil diese die laufende Finanzierung der Gemeinschaft sichern (Az V ZR 190/24).
Wer einen langfristigen Mietvertrag ohne tragfähigen Grund kündigt, muss dem Mieter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Vermieter tragen das Risiko einer Fehleinschätzung, befand das OLG München (Az 32 U 3422/24e).
Steuertipp: Jetzt ist die Abschiedsfeier steuerfrei
Mit einer betrieblichen Feier erhält der Geehrte keinen Arbeitslohn.dpa
Wenn Betriebe für ihre Mitarbeiter eine Feier ausrichten, möchte das Finanzamt fiskalisch mitfeiern. Insbesondere die lohnsteuerlichen Risiken führen häufig zu Streit mit dem Fiskus. So behandelte er Veranstaltungen zu einem runden Geburtstag bislang anders als die Verabschiedung eines Arbeitnehmers. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht erfreulicherweise lohnsteuerlich allerdings keinen Unterschied. Ist der betriebliche Charakter der Feier gegeben, ist dem Geehrten laut BFH kein Arbeitslohn zuzurechnen (Az 2025, VI R 18/24).
Aktuell sollten von Feiern wie Dienstjubiläen alle Belege zur Organisation und Einladung aufbewahrt werden, um den betrieblichen Charakter der Feier nachweisen zu können. Bei der Planung solcher Veranstaltungen können sich die Arbeitgeber am jüngsten BFH-Urteil orientieren.
Selbst schlaumachen: Ratenkreditvergleich
Illustration: Katharina Hofbauer
Wer einen Privatkredit benötigt, sollte unbedingt Konditionen vergleichen. Der Ratenkredit-Rechner liefert die Informationen.
Dienstag, 17. März: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) stellt seine Bilanz vor.
Mittwoch, 18. März: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Baugenehmigungen für Januar.
Mittwoch, 18. März: Die US-Notenbank Fed entscheidet über den weiteren Kurs der Geldpolitik.
Donnerstag, 19. März: Der EZB-Rat entscheidet über die Zinsen.
Donnerstag, 19. März: Die WTO legt ihren Bericht zur Entwicklung des Welthandels vor.
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: Offener Fonds
Offene Fonds (Publikumsfonds) sind Fonds, die in der Regel ohne Laufzeitende und Volumenbegrenzung aufgelegt werden. Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück.
Das F.A.Z. Börsenlexikon ist zum Preis von 24 Euro auch als Buch erhältlich! Bestellen
Last, not least: Sparer verlieren mit Mehrheit der Riester-Renten Geld
Wer einen Riester- oder Rürup-Renten-Vertrag hat, sollte diesen überdenken.Picture Alliance
Riester-Renten stehen schon lange in der Kritik. Mit der Mehrheit schaffen Sparer nicht einmal einen Inflationsausgleich, zeigt eine Studie des Vereins Finanzwende. Daran werde auch die Riester-Reform der Bundesregierung wenig ändern, sagt Britta Langenberg, Leiterin des Bereichs Verbraucherschutz. – zumindest nicht in der aktuellen Fassung.
Für die Studie hat Finanzwende die Rendite-Erwartungen von 37-jährigen Musterkunden bei 18 Riester- und 78 Rürup-Rentenversicherungen untersucht. Zwei Drittel der Rententarife erreichten über die Vertragslaufzeit nicht einmal das Mindestziel, eine Rendite von zwei Prozent, um die sich die Inflation in Deutschland bewegt.
Die Angebote lohnten nur, wenn man ein sehr hohes Alter erreiche, sagt Studienautor Moritz Czygan. Riester-Kunden müssten 99 Jahre alt werden, damit sie wenigstens das gesamte Geld inflationsbereinigt zurückerhalten. Bei den Rürup-Angeboten seien es 96 Jahre. Grund seien hohe Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die hohen Sicherheitsmargen in der Rentenzeit. (dpa)