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Doch noch eine schöne Bescherung
Jahresendrally hin oder her – 2025 war ein gutes Aktienjahr. Darüber darf man sich zu Weihnachten freuen. Für 2026 sollte man sich an der Börse nicht allzu viel vornehmen.
Viel wurde darüber spekuliert, ob die Jahresendrally noch kommt oder doch ausfällt. Zwar liegen noch zweieinhalb Handelstage vor uns, in denen bei dünnem Handel noch etwas passieren kann. Aber dieses Fazit scheint nicht zu gewagt: Zu einem neuen Höchststand konnte sich der Dax nicht durchringen, aber sich über der psychologisch wichtigen Marke von 24.000 Zählern festsetzen.
Die Jahresendrally ist für Anleger so etwas wie die weihnachtliche Bescherung – zumindest emotional. Da sind Enttäuschungen nicht ausgeschlossen. Fast in jedem vierten Jahr blieb die Rally in den Schlusswochen des Jahres fast völlig aus, hat Pascal Kielkopf, Analyst bei HQ Trust, für die vergangenen 38 Jahre berechnet. In weiteren elf Jahren legte das Börsenbarometer in den Schlusswochen des Jahres um weniger als fünf Prozent zu – auch nicht das, was Anleger als Rally bezeichnen würden.
Es bietet sich aber auch nicht an, Krokodilstränen zu vergießen. Denn das zu Ende gehende Jahr war ein gutes für Aktienanleger. Der Dax gewann rund 21 Prozent hinzu und damit noch einmal etwas mehr als 2024 und 2023. Wer breit investiert war, etwa in Fonds, kann sich über gute Renditen freuen. Oder wer ein glückliches Händchen hatte. Dass nun ausgerechnet Bank-Aktien sich auf den vorderen Plätzen der Liste der Dax-Gewinner platzieren konnten, war vor 51 Wochen so nicht absehbar. Die Commerzbank-Aktie legte um 130 Prozent zu, die der Deutschen Bank immerhin noch um knapp 100 Prozent.
Wer in „bewährte“ Tech-Papiere investierte, muss sich mit Verlusten abfinden. SAP verloren in diesem Jahr im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Der Aktienkurs des iPhone-Herstellers Apple, einst eine sichere Bank für Rendite, stagnierte.
Wenn Sie unter dem Weihnachtsbaum nur ein Paar Socken oder ein Stück Seife als Geschenk vorfinden, grämen Sie sich nicht, sondern betrachten es als Übung in Demut. Denn ob die Bäume für den Dax 2026 weiter in den Himmel wachsen, bezweifeln selbst Optimisten. Allenfalls leicht zweistellig könnte der deutsche Leitindex im kommenden Jahr zulegen – wenn überhaupt. Die Prognosespanne für den Dax reicht von 25.000 (LBBW) bis 27.500 (DZ Bank) Zählern.
Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest!
Wer volatil wollte, hat es in den vergangenen Tagen bekommen. Bis Donnerstag ging es noch runter, seitdem ist alles wörtlich im grünen Bereich. Nachdem die Inflation in den USA niedriger ausfiel als erwartet, lechzen die Börsianer wieder nach Zinssenkungen, was den Dollar abwerten lässt. Zudem versprühen höhere Rohstoffpreise Konjunkturoptimismus. Wozu Säbelgerassel nicht alles gut ist. Auch für einen höheren Goldpreis. Frohe Weihnachten. (mho.)
Ungültige WEG-Beschlüsse. Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind unwirksam, wenn ein Eigentümer ohne Befugnis und mit zu kurzer Frist einlädt. Das LG Gera betonte: Formfehler verletzen Minderheitenrechte, auch wenn Beschlüsse später wiederholt werden (Urteil vom 23. 9. 2024, Az. 5 S 199/23).
Alle zahlen fürs Tiefgaragen-Rolltor. Für ein neues Tiefgaragen-Rolltor müssen alle Eigentümer aufkommen – auch ohne Stellplatz. Laut AG Frankfurt nutzt die gesamte Gemeinschaft die Anlage (Urteil vom 10. 7. 2025, Az. 33067 C 577/24).
Auch Jahre nach dem Erbfall kann noch Erbschaftsteuer fällig werden.dpa
Streit unter Erben ist häufig, besonders wenn ein Testament erst spät gefunden wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied nun, dass die vierjährige Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer nicht mit dem ersten Erbschein beginnt, sondern erst, wenn der Erbe sicher vom testamentarischen Erwerb weiß (Urteil vom 4. Juni 2025, II R 28/22).
Dies ist dann der Fall, wenn das Nachlassgericht im Erbscheinverfahren die Wirksamkeit des Testaments bestätigt, und der Erbe davon ausgehen kann, dass das Testament rechtsgültig ist.
Das Urteil zeigt, dass Änderungsbescheide auch viele Jahre nach dem Erbfall ergehen können. Ein notarielles Testament löst diese Herausforderung nicht zwingend, da es durch ein späteres handschriftliches Testament ersetzt werden kann. Ungeachtet der Festsetzungsfrist muss jede Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung dem Finanzamt gegenüber angezeigt werden. (Quelle: Patriz Ergenzinger, Steuerberater und Partner bei EY.
Selbst schlaumachen: Zinsentwicklung
Illustration: Katharina Hofbauer
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Dienstag, 23. Dezember 2025: In den USA werden Daten zum Bruttoinlandsprodukt, der Industrieproduktion und dem Verbrauchervertrauen veröffentlicht.
Dienstag, 23. Dezember 2025: Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Monatsbericht Dezember
Dienstag, 23. Dezember 2025: Die Bundesbank gibt den Basiszinssatz bekannt, der für die Vorabpauschale auf Kursgewinne von Investmentfonds ausschlaggebend ist.
Mittwoch, 24. Dezember 2025:
Die Börsen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bleiben geschlossen. In Großbritannien und den USA gelten verkürzte Handelszeiten. Am nachfolgenden ersten Weihnachtsfeiertag bleiben die Börsen geschlossen. Die USA öffnen am zweiten Feiertag wieder.
Donnerstag, 25. Dezember 2025: Der traditionelle Gänsebraten zu Weihnachten treibt den Stromverbrauch der deutschen Haushalte in die Höhe
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: CDS
Ein CDS oder Credit Default Swap ist ein handelbarer Kontrakt zur Absicherung des Ausfallrisikos einer Forderung, etwa eines Kredits oder einer Anleihe. Der Sicherungsnehmer zahlt dabei eine einmalige (Upfront) sowie eine laufende (Spread-) Prämie. Die Spreads gelten als Indikator für die Bonität eines Kreditnehmers.
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Last, not least: USA stoppen Offshore-Windparks
Alles auf Stopp: Am Windpark „Revolution Wind“ darf vorerst nicht weitergebaut werden.Reuters
Die Trump-Regierung hat die Genehmigungen für fünf Offshore-Windparks an der US-Ostküste ausgesetzt und dies mit der nationalen Sicherheit begründet. Laut dem Innenministerium könnten die großen Windkraftanlagen Radarsysteme stören und „falsche Ziele“ erzeugen. Ziel sei es, gemeinsam mit Entwicklern und Bundesstaaten Lösungen für diese Risiken zu finden.
Präsident Trump lehnt Offshore-Windkraft seit langem ab und hat schon zu Beginn seiner Amtszeit Beschränkungen eingeführt, was zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte. Ein Bundesrichter erklärte das Verbot kürzlich für rechtswidrig. Durch die Berufung auf Sicherheitsbedenken versucht die Regierung nun, rechtliche Hürden zu umgehen und den Ausbau der Windkraft weiter zu bremsen. Die betroffenen Projekte sind Vineyard Wind 1, Revolution Wind, Sunrise Wind, Coastal Virginia und Empire Wind 1. Nach der Ankündigung fielen die Aktien der Windkraftunternehmen deutlich. (Bloomberg)