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Finanzielle Freiheit beginnt mit Wissen
Jungen Menschen ist bewusst, dass sie für das Alter selbst vorsorgen müssen – doch vielen fehlt das Wissen, um richtig zu handeln.
Noch nie war die junge Generation mit Blick auf die eigenen Finanzen so aufgeklärt und so verunsichert zugleich. Sie weiß, dass die staatliche Rente nicht reichen wird und sie selbst für ihren Ruhestand vorsorgen muss – doch viele zweifeln, ob sie das schaffen. Selbstverantwortung und Überforderung scheinen derzeit Hand in Hand zu gehen, wie aktuelle Zahlen des Selbstbestimmungsbarometers des Lebensversicherungskonzerns Swiss Life zeigen.
Demnach wären 43 Prozent der Achtzehn- bis Neunundzwanzigjährigen bereit, mehr für ihre Altersvorsorge zu sparen. Doch 39 Prozent verlieren im Dschungel der Produkte den Überblick, und 45 Prozent wünschen sich mehr Finanzwissen – mehr als jede andere Altersgruppe.
Während die Politik über eine generationengerechte Rentenreform nachdenkt, bleibt die junge Generation mit der Angst vor Altersarmut weitgehend sich selbst überlassen und zahlt, während sie die gesetzliche Rente der älteren Generation finanziert. Fehlende Finanzbildung führt dazu, dass sie möglicherweise zunächst auch in Produkte investieren, die ihnen wenig bringen. Wenn Eigenverantwortung gefordert ist, braucht es dafür auch die Voraussetzungen: Finanzunterricht in Schulen, verständliche Vorsorgeprodukte und niedrigere Hürden beim ETF‑Sparen.
Finanzielle Selbstbestimmung entsteht nicht aus Appellen, sondern aus Kompetenz. Die junge Generation will das Richtige tun – sie braucht nur mehr Unterstützung, um zu verstehen, wie.
So gut sah schon lange keine Woche am deutschen Aktienmarkt mehr aus. Noch sind nicht alle aus dem Winterurlaub zurück – aber wer will sich beschweren. Da sieht es in den USA allemal wackeliger aus, so wackelig wie an Wall Street die Stimmung zu sein scheint. In der Vorwoche ließen die Konjunkturdaten den Dollar aufwerten, allerdings nur bis Montag. Dass Präsident Trump Notenbankchef Powell nunmehr mit einer fadenscheinigen Untersuchung zu stürzen versucht, gefiel den Märkten nicht. Geldpolitik aus dem Weißen Haus scheint doch nicht der Wunsch zu sein. (mho.)
Nicht alle Berater wie Jordan Belfort, hier dargestellt von Leonardo DiCaprio im Film „The Wolf of Wall Street“, verkaufen risikoreiche Pennystocks an Anleger. Interfoto
Kündigung erst nach dem Grundbucheintrag: Wer eine vermietete Wohnung kauft, darf der vorherigen Mieterin erst kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht. Das hat das Landgericht Krefeld entschieden (Az 2 S 14/25).
Grenze ist Grenze: Ein Nachbar muss einen Überbau nur in den engen gesetzlichen Ausnahmefällen hinnehmen – sonst darf er die Beseitigung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az V ZR 121/24).
Selten gibt es bessere Aufbruchssignale: Der deutsche Aktienmarkt nimmt nach langer Unentschlossenheit richtig Fahrt auf und erreicht Bestmarken. Ein Anstieg auf 27.000 Punkte erscheint für 2026 technisch nicht aus der Welt.
Wer eine Immobilie weitergibt, muss nun neue steuerliche Auswirkungen beachten.dpa
Der Nießbrauch bleibt ein beliebtes Mittel zur Vermögensweitergabe an Kinder, weil er Steuern spart: Sein Wert wird bei einer Immobilienschenkung abgezogen. Neu ist: Wenn der Nießbraucher gegen Geld auf sein Recht verzichtet, muss er die Zahlung versteuern, das hat der Bundesfinanzhof im Oktober 2025 entschieden.
Gibt er das Recht ohne Geld auf, gilt das als Schenkung an den Eigentümer. Stirbt der Nießbraucher, bleibt das steuerlich ohne Folgen – solange er nach der Übertragung noch einige Jahre gelebt hat. Der entgeltliche Verzicht ist damit künftig steuerlich teurer.
Dienstag, 13. Januar: JPMorgan Chase & Co legt die Ergebnisse für das vierte Quartal vor.
Mittwoch, 14. Januar: In Frankfurt findet die Future Europe Konferenz des International Bankers Forum statt.
Montag, 19. Januar: Eurostat veröffentlicht in Luxemburg die Inflationszahlen für Dezember 2025.
Montag, 19. Januar: In Davos beginnt die Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums (WEF).
Montag, 19. Januar: Die Finanzminister der Euro-Gruppe treffen sich zu Beratungen.
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: Future-Fonds
Fonds, die ihre Mittel an den Termin- oder Optionsmärkten investieren. Zur Auswahl stehen neben Financial Futures, also Termingeschäften auf Aktien, Zinsen, Indizes und Währungen, auch Termingeschäfte auf Edelmetalle, Agrargüter sowie Rohstoffe. Futures-Fonds haben aufgrund der Hebelwirkung der derivativen Produkte ein erheblich höheres Risiko als andere Wertpapierfonds.
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Last, not least: Trump-Regierung droht Fed-Chef mit Anklage
Der Chef der US-Notenbank, Jerome Powell, weist die Vorwürfe zurück.Reuters
Die US-Regierung von Präsident Donald Trump eskaliert den Streit mit der Notenbank Federal Reserve: Das Justizministerium hat deren Chef Jerome Powell mit einer Anklage gedroht.
Anlass sind dessen Aussagen vor dem Kongress zu den auf rund 2,5 Milliarden Dollar gestiegenen Renovierungskosten am Hauptsitz der mächtigsten Zentralbank der Welt in Washington. Powell wies die Vorwürfe umgehend zurück. Er sieht darin einen Vorwand, um Einfluss auf die Zinspolitik zu nehmen. Die Unabhängigkeit der Notenbank sei in Gefahr.
Die Entwicklung löste umgehend Reaktionen an den Finanzmärkten aus. Der Dollar geriet unter Abwertungsdruck, während der Goldpreis ein Rekordhoch erreichte und die US-Aktienfutures fielen. Experten warnen vor den Folgen des Vorgehens gegen die unabhängigen Währungshüter. (Reuters)