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Jetzt kommt Kevin
US-Präsident Donald Trump bewegt einmal mehr die Märkte, diesmal mit seinem Kandidaten für die Nachfolge von Jerome Powell an der Spitze der Notenbank Fed: Kevin Warsh bereitete der Rally von Gold, Silber & Co. ein jähes Ende. Zu Recht?
Donald Trump ist immer wieder für Überraschungen gut. Die Nominierung von Kevin Warsh als Nachfolger von Jerome Powell als Vorsitzender der Federal Reserve ist die jüngste.
Mit der Personalie, die noch vom Senat gebilligt werden muss, wurde der seit vielen Monaten andauernden Rally an den Edelmetallmärkten ein jähes Ende bereitet. Im vergangenen Jahr hatte sich Silber um rund 150 Prozent, Gold um etwa 65 Prozent verteuert. Anfang dieses Jahres nahm die Rally noch weiter Fahrt auf. Seit Freitag sind die Gewinne aus der Jahresanfangsrally fast vollständig wieder abgebaut. Zuletzt lagen die Preise bei rund 4790 Dollar je Feinunze Gold und 83 Dollar je Feinunze Silber – weit unter den Hochs von rund 5500 und 118 Dollar Mitte der vergangenen Woche.
Die Flucht in die sicheren Häfen war vor allem ein Misstrauen gegenüber der US-Politik. Niemand wäre überrascht gewesen, hätte Trump eine willfährige Taube an die Spitze der Notenbank hieven wollen, also einen Notenbanker, der zu Zinssenkungen tendiert. Warsh wurde in der Vergangenheit eher als Falke bekannt, der zur Inflationsbekämpfung eher höhere Leitzinsen in Kauf nimmt.
Erst jüngst sprach sich dieser aber für niedrigere Zinsen aus. Interessanter ist jedoch ein anderer Punkt seiner geldpolitischen Agenda. Er sieht eine dauerhafte Ausweitung der Zentralbankbilanz kritisch, auch mit Blick auf die Glaubwürdigkeit von Zentralbanken und Inflationsrisiken. Somit steht er für einen Abbau der von der Fed gehaltenen Anleihen. Das kann Aufwärtsdruck für die Renditen am langen Ende bedeuten, am kurzen Ende aber durchaus Druck aufbauen. Muss es aber eben nicht: Die Effekte einer Schrumpfung der Notenbankbilanz sind komplex und im Detail nur graduell zu prognostizieren.
Was Warsh wirklich vorhat, muss sich zeigen. Das Signal an die Märkte, das Trump gegeben hat, ist klarer: Er will den Dollar nicht weiter schwächen – die Devisenmärkte sendeten mit einer deutlichen Aufwertung des Dollars ein klares Signal. Und so schlugen spiegelbildlich auch in den sogenannten sicheren Häfen wie Gold und Silber die Wellen hoch.
Mittelfristig gehören Gold und Silber aber nicht zum alten Eisen, denn Trump weiß die Märkte zu überraschen. Nur weiß noch niemand, welche Überraschung vielleicht schon in der kommenden Woche ansteht.
Absturz nach Rekorden: Bis Donnerstag war die Goldwelt noch in Ordnung. Seitdem ging es jäh abwärts, am Freitag stand sogar der höchste Verlust des Jahrzehnts zu Buch. Mittlerweile hat das Edelmetall ein Sechstel an Wert verloren. Verantwortlich ist dafür laut Analysten die Nominierung von Kevin Warsh als Fed-Chef. Er gilt als Inflationsbekämpfer und hatte die Erwartung weiter sinkender US-Leitzinsen gedämpft. Die Aktienmärkte gaben erst mit nach, erholten sich aber rasch vom ersten Schreck. (sukl)
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Das AG Berlin-Mitte hielt eine Eigenbedarfskündigung für unwirksam, weil der Vermieter nur vage einen Neustart in Berlin ankündigte, aber keine konkreten Schritte (Job/Selbständigkeit) und keinen zeitnahen, ernsthaften Nutzungswillen belegen konnte; auch zur geplanten Nutzung blieb er unklar, Zeugen bestätigten keinen festen Entschluss (Urteil 6.11.2025, Az. 107 C 5030/25).
Das AG Frankfurt am Main verneinte eine Mietminderung:
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Service
Steuertipp: So versteuert man seine Mitarbeiterbeteiligung
Wer als Mitarbeiter Aktien erhält, sollte über Steuer-Aspekte Bescheid wissen.dpa
Laufende Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen sind nicht per se als Arbeitslohn zu behandeln. Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind diese in der Regel den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Der Vorteil ist, dass diese nicht mit dem Steuersatz des Arbeitnehmers versteuert werden, sondern mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Außerdem werden keine Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge fällig.
Im Fall einer „typischen stillen Beteiligung“ hatte das Finanzamt diese als Arbeitslohn betrachtet, weil diese an das Arbeitsverhältnis geknüpft war. Der BFH sah darin aber ein Sonderrechtsverhältnis, weil Anspruch auf Erträge auch etwa im Krankheitsfall bestehe. Nur wenn der Arbeitnehmer höhere Erträge erhalten hätte oder diese sich nach dem Ermessen des Arbeitgebers richten würden, wäre Arbeitslohn anzunehmen.
Im Fall von Zinsen auf Genussrechte sah der BFH darin ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Ausgangsfall sei keine Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis erkennbar. Eine solche wäre gegeben, wenn die Höhe der Verzinsung frei bestimmt würde oder der Wert des Genussrechts sich losgelöst vom Arbeitsverhältnis entwickle.
Für Mitarbeiter ist wichtig, dass die Beteiligung richtig aufgesetzt und ausgestaltet ist: Ein gesondertes Rechtsverhältnis neben dem Arbeitsverhältnis und der Tatbestand von Kapitalerträgen sollten erfüllt sein. (Quelle: Martin Neutzner, Steuerberater bei EY)
Selbst schlaumachen:Tagesgeldvergleich
Illustration: Katharina Hofbauer
Wer Geld flüssig hat, parkt es besser auf einem Tagesgeldkonto, als es auf dem Girokonto zu belassen: Es gibt stets ein wenig mehr Zinsen. Wo es die besten Konditionen gibt, sagt der Tagesgeldvergleich.
Dienstag, 3. Februar: In Hannover beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Chemie- und Pharmabranche
Dienstag, 3. Februar: In Dubai beginnt der 12. World Governments Summit
Donnerstag, 5. Februar: Ratssitzung der EZB mit Zinsentscheidung und anschließender Pressekonferenz
Freitag, 6. Februar: In Frankfurt beginnt die Konsumgütermesse Ambiente
Montag, 9. Februar: Veröffentlichung des Sentix-Konjunkturindex für Februar
Börsenlexikon
F.A.Z.
Wort der Woche: Innerer Wert (Option)
Der innere Wert einer Option gibt ihren tatsächlichen Wert bei Ausübung an und errechnet sich als Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Preis des Basiswerts unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Ist die Differenz positiv, so liegt der Schein „im Geld“, ist sie negativ, „aus dem Geld“. Ist sie gleich null, so liegt der Schein „am Geld“.
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Last, not least: Deka kauft Benkos Luxushotel
Das „Andaz Vienna Am Belvedere“ – eines der vielen Symbole der Benko-Pleite.Picture Alliance
Die Deka-Bank hat für ihren offenen Immobilienfonds „West Invest Interselect“ das Fünfsternehotel „Andaz Vienna Am Belvedere“ in Wien erworben. Das Haus gehörte einst zum Imperium des bankrotten Immobilieninvestors René Benko. Die Deka erhofft sich davon langfristige, stabile Mittelzuflüsse.
Das 2019 fertiggestellte Hotel mit 16 Etagen hat 303 Zimmer, darunter 44 Suiten. Die Veräußerung wurde im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in die Wege geleitet. Bislang wurde die Immobilie unter der Marke Andaz von Hyatt vermarktet. Im kommenden April wird das Hotel unter der Marke Hyatt Regency geführt, einer weltweiten Marke mit mehr als 200 Hotels in über 40 Ländern. (Bloomberg)