Was ist nur aus unserer Freiheit geworden? Nicht einmal die CDU-Generalsekretärin weiß offenbar noch, was es mit dem Versammlungsrecht auf sich hat. Sie beklagte, ein „wirklich inhaltliches Ziel der Demonstrationen blieb bis zuletzt fraglich“. Doch es braucht kein Ziel und keinen bestimmten Inhalt, um seine Grundrechte auszuüben, das gilt für Meinungen, für die Presse und auch für Versammlungen.
Reinhard Müller
Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
Den Anlass, das Ziel bestimmen keine Behörden, sondern die Menschen, hier diejenigen, die demonstrieren. Ganz abgesehen davon, dass eine ursprüngliche Stoßrichtung der europaweiten Proteste kaum jemandem verborgen sein dürften und auch nicht weit hergeholt ist: ein vergammelndes Bildungssystem, eine schlummernde Politik, Zukunftssorgen, entscheidende Weichenstellungen der Älteren zulasten der Jugend.
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Das alles ist nicht neu, aber deshalb nicht weniger legitim – jedenfalls in keiner Weise rechtfertigungsbedürftig. Doch gibt es nicht nur die Freiheit des einen. Der Freiheit der Demonstranten eine Gasse, aber „friedlich und ohne Waffen“ müssen sie sich versammeln. Dieses altehrwürdige Recht, für eine Sache auf die Straße zu gehen, gerade nicht zusammen mit Würdenträgern, sondern gegen staatliches Handeln oder Unterlassen, dieses Recht hat tatsächlich offenbar an Bedeutung verloren, seit jeder zu Hause sein eigenes Medium ist.
Umso wichtiger, dass der Staat, dass die Polizei jede Versammlung schützt, wie das auch am Wochenende geschehen ist. Störer dürfen es nicht in der Hand haben, eine Versammlung unfriedlich zu machen. Wenn freilich schon bekannt und angedroht ist, dass geübte Gewalttäter eine Demonstration kapern, dann muss sich auch jeder Demonstrant überlegen, ob er Teil einer solchen Orgie sein will. Kluge junge Leute, insbesondere der organisierten Schülerschaft, haben das schon vor diesem Wochenende der Gewalt in deutschen Städten erkannt und sich von den Protesten der Initiative „Gen Z regelt“ distanziert.
Straftaten nicht belohnen
Denn durch solche geradezu professionell organisierten Untaten wird die Freiheit zukünftiger Generationen bedroht. An Feiertage mit verletzten Polizisten und brennenden Autos wie früher am 1. Mai in Kreuzberg oder an den Krawalltourismus im Zuge der Weltwirtschaftsgipfel darf sich der Rechtsstaat niemals gewöhnen. Wenn die Gewalt zum Zweck wird, muss auch über Verbote nachgedacht werden. Das wäre ein Bärendienst der Steinewerfer für die Anliegen der Jugend. Ein hehres eigenes Ziel kann jedenfalls keine Gewalt rechtfertigen. Wer Straftaten zur Masche macht, darf nicht noch politisch und publizistisch belohnt werden. Im Fall der Klimakleber ist diese Botschaft leider nicht ganz angekommen.
Umso wichtiger ist, dass jetzt jeder klare Kante zeigt: Die Freiheit schützen, die Freiheit jeder Meinung, die Freiheit, diese gemeinsam auf der Straße kundzutun. Aber deutlich gegen jede Form von Gewalt vorgehen. Denn es geht um Angriffe auf Mitbürger und Ordnungshüter – und damit auch auf eine zerbrechliche Gemeinschaft, die offen ist für jeden demokratischen Wandel. Und deshalb sehr schützenswert.
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Sonja Esmailzadeh
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